Abt

Vorsteher einer Abtei, kirchliches Amt
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Ein Abt (v. spätlat.: abbas, aus hebr.: abba Vater) war ursprünglich ein allgemeiner Ehrenname und ist seit dem 5./6. Jahrhundert den Vorstehern eines Klosters vorbehalten; die weibliche Entsprechung ist die Äbtissin.

Die seit dem 10. Jahrhundert gegründeten Orden wählten meist andere Titel, wie Propst, Prior, Guardian, Superior oder Rektor). Die Äbte wie die anderen Klostervorsteher werden meist von den Mönchen des betreffenden Klosters, bei einigen neueren Orden vom Provinzialkapitel, auf Lebenszeit oder (bei den Bettelorden) auf einige Jahre gewählt. Diese Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bischof oder in Ausnahmefällen durch den Papst. Anschließend er hält der Abt vom Bischof die Benediktion und die Amtsabzeichen:

Amtsgewalt

Nachdem im Mittelalter viele Klöster unabhängig waren, stehen sie - und damit der Abt - seit dem Tridentinischen Konzil grundsätzlich unter Aufsicht des Bischofs. Die Äbte üben teils väterliche Gewalt (potestas domestica), teil Jurisdiktionsgewalt aus. Diese umfaßt die Verwaltung des Klostervermögens, die Leitung des Klosters und die Disziplin der Angehörigen. In wichtigen Fragen müssen sie den Rat, bei der Veräußerung von Klostergütern die Zustimmung der übrigen Mönche des Klosters einholen. Sie gehören zu den Prälaten und stehen im Rang den Bischöfen gleich.

Von den wirklichen (Regular-) Äbten sind zu unterscheiden die Säkular-, Kommendatar- und Laienäbte.

Gefürstete Äbte

Vor der Säkularisation gab es in Deutschland auch gefürstete Äbte, z.B. Kloster Fulda, Kempten, St. Emmeran in Regensburg, Einsiedeln, St. Gallen. Solche Abteien wurden daher im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 als Fürstentümer betrachtet.

Generalabt

General- oder Erzabt heißt der Abt des Hauptklosters einer Kongregation des Benediktinerordens.

Abt-Primas

Der Abt-Primas heißt der Abt des von Leo XIII. geeinten gesamten benediktinerorden.

Abbé

Die französische Bezeichnung Abbé ist neben der Amtsbezeichnung auch ein Titel für niedere katholische Weltgeistliche in Frankreich.

Auf Grund eines zwischen Papst Leo X. und König Franz I. von Frankreich abgeschlossenen Kontrakts (zwischen 1515 und 1521) stand den Königen von Frankreich das Recht zu, 225 Abbés commendataires (s. Kommendatarabt) für fast alle französischen Abteien zu ernennen. Diese bezogen Einkünfte aus einem Kloster, ohne dafür Dienst leisten zu müssen.

Seit Mitte des 6. Jahrhunderts führten den Titel Abbé generell junge Geistliche mit oder ohne geistliche Weihen. Ihre Kleidung bestand in einem schwarzen oder dunkelvioletten Gewand mit kleinem Kragen, und ihr Haar war in eine runde Haarlocke geordnet.

Da von diesen Abbés nur wenige zum Besitz einer Abtei gelangen konnten, betätigten sich einige z.B. als Hauslehrer oder Gewissensräte in angesehenen Familien, andere widmeten sich der Schriftstellerei.

Abt-Stellvertreter

Der Stellvertreter eines Abtes wird auch Prior genannt, ebenso der Vorsteher eines Tochterklosters (Priorat) oder eines Stiftklosters.

Siehe auch: Religiöse Titel