Diskussion:Alois Konstantin zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Stolp in Abschnitt Verbesserungsvorschlag zur Namensfrage

Chef des Hauses

Der Adel ist abgeschafft, es gibt keine fürstlichen, freiherrlichen oder sonstige Häuser mehr! Ergo ist die Angabe "Chef des Hauses XYZ" falsch! Die Angabe "Chef der Familie" oder "Familienoberhaupt" wäre zwar korrekt, ist jedoch in keiner Weise relevant. Andernfalls müßte man ja bei jeder Person, die in Wikipedia eingetragen ist, ihren Vorgänger und Nachfolger erwähnen - an diesem Beispiel sieht man recht gut, was für ein Unsinn diese "Vorgänger-Nachfolger"-Erwähnung ist. Schließlich ist der gute Herr Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg genauso bürgerlich wie jeder andere deutsche Staatsbürger und genießt somit auch keinerlei Sonderbehandlung - auch nicht hier in Wikipedia!

Als es noch Adel gab, da war sicherlich einiges mehr von Relevanz und da gab es ja auch noch Chefs der Häuser. Heute gibt es die nicht mehr - das ist einfach Fakt und mittlerweile mehrfach gerichtlich bestätigt.

Auch die Kategorieangaben "Fürst" und "Adeliger" sind falsch - es gibt weder Fürsten noch Adelige in Deutschland!

Weiterhin sind die Familiennamen durchweg falsch geschrieben oder unzulässig verkürzt worden. Er heißt "Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg" - und nicht "zu Löwenstein" oder "Fürst Löwenstein" oder "Neunter Fürst zu Löwenstein" oder ähnlicher Unsinn. Darf ich nochmals daran erinnern, daß es in Deutschland keine Fürsten gibt?

Bitte unterlaßt also in Zukunft unrichtige und unsachliche Korrekturen an den oben erwähnten Sachverhalten - Wikipedia ist kein Vereinsorgang irgendwelcher irrelevanter Pseudoadelsvereinigungen, sondern eine Enzyklopädie, die auf Objektivität und Sachlichkeit basiert. Danke! -- Lagopus 07:55, 24. Aug 2006 (CEST)

  • Der Ton macht immer die Musik und die ist bei Lagopus mittlerweile unerträglich. Versuche bitte Fakten zu liefern und nicht einen pauschalen, lediglich behaupteten Rundumschlag eines Klassenkämpfers. --docmo 09:03, 24. Aug 2006 (CEST)
Was bitte erwartest Du, wenn in Permanenz - unter anderem von Dir - unsinnige, falsche oder irrelevante Daten zu der betreffenden Person eingestellt werden bzw. wenn Du Dich lediglich durch unbegründete Reverts, aber nicht durch Teilnahme an der Diskussion hervortust? Siehe z. B. Deinen Revert heute, in welchem Du behauptest, es wäre nur eine Mutmaßung, daß sich der gute Prinz von Dingelskirchen in der Öffentlichkeit Fürst nennt.
Wie ich bereits in einer anderen Diskussion schrieb, nennt er sich öffentlich, im Geschäftsverkehr und auch sonst "Fürst", schau einfach auf seine - ja, öffentliche! - Webseite. Daß es diesen Adelstitel nicht mehr gibt, ist ebenso unstrittig. Was also ist daran eine Mutmaßung?
Reiß Dich einfach ein wenig am Riemen und zeige, daß Du an den Grundgedanken von Wikipedia interessiert bist und nicht an der Veröffentlichung von Unwahrheiten, dann wird mein Ton auch wieder erträglicher. -- Lagopus 16:01, 24. Aug 2006 (CEST)
  • Es ist bezeichnend, daß diejenigen Wikianer, die hier lediglich durch unbegründete Reverts auffallen, sich an der Erwähnung der Tatsache stören, daß sich der Prinz zu Sowienoch selbst gerne Fürst zu Löwenstein nennt - auf der anderen Seite stört es sie aber wunderlicherweise nicht, wenn er im Artikel selbst mit Fürst zu Löwenstein genannt wird, was - ich wiederhole mich nur ungern - kein korrekter Name ist. Ein Schelm, wer arges dabei denkt ... -- Lagopus 16:12, 24. Aug 2006 (CEST)
Erstens ist in Deutschland zwar der Adel abgeschafft, damit aber noch lange nicht die adeligen Titel. Das ist in Österreich anders, dort wurden auch die Adelstitel verboten (aber sinnigerweise nicht der Hofrat usw.). In Deutschland sind Adelstitel Bestandteile des Namens. Die Namensregeln der einzelnen Adelsfamilien werden in der Regel auch von den Standesämtern respektiert. Zudem sind viele hochadelige Familien in Vereinsform organisiert. Zumindest in dieser Hinsicht kann man auch weiter davon reden, daß jemand der Chef des Hauses ist. Übrigens ist ein Adelshaus auch dann existent, wenn seine Spielregeln nicht staatlich anerkannt sind. Nicht alles, was existiert, muß erst staatlich anerkannt sein. Natürlich ist es dennoch zumeist ohne rechtliche Relevanz. 84.185.241.171 22:19, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
  • Hier ein kleine intime Information für Lagopus: Sein Name ist tatsächlich "Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg" und so ist er auch in seinen Pass und Personalausweis eingetragen. Er nennt sich also nicht nur so, er heißt so! Nach dem Tod seines Vaters, Karl Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosnberg, gab es wegen der Namensänderung bei der lokalen Behörde zwar Diskussionen, aber am Ende hat man den Eintrag dann doch vorgenommen. Das war 1990. Seinem Sohn, Carl Friedrich Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, wird diese Freundlichkeit wohl nicht mehr zuteil werden.

Also Lieber Lagopus, das sind die Fakten!

"Chef des Hauses" ist ein gängiger Ausdruck in ehemals adligen Familien. Sie wird aber hauptsächlich innerhalb der Familien und von Privatleuten benutzt. Er bezeichnet in der Regel den ältesten männlichen Vertreter einer Famile. Es kann also für jede Familie angewendet werden. Auch für "bürgerliche".

Hallo Saujager... Gegen den "Chef des Hauses" ist ja nichts einzuwenden, aber die Geschichte mit dem Personalausweis und dem Klüngel mit der lokalen Behörde ist in diesem Artikel schon öfter aufgetaucht...im Gegensatz zu den Beweisen dazu. Deswegen wurde der "Fürst" auch immer wieder entfernt. Hast DU vielleicht eine Kopie des Ausweises oder anderweitige Belege für die "Fürstliche" Ausnahme?
PS: Um es vorauszuschicken... Ich bin kein Klassenkämpfer oder sonst etwas in der Art, aber bei derartigen "Ausnahmen" hege ich meine Zweifel! ->Ohne Beweis -> Prinz :o) - Schonfrist für den unbewiesenen Fürsten - von meiner Seite - eine Woche Gruß--TECHNOKRAT 20:09, 13. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Der letzte Fürst des Hauses war Karl VI. (Löwenstein-Wertheim-Rosenberg), der Urgroßvater des besagten Alois Konstantin - und der ist 1921 gestorben - nach 1919 .... Er konnte die Fürstenwürde nicht mehr weitergeben! --TECHNOKRAT 20:46, 13. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Saujager, Dir ist schon klar, daß Deine Behauptung, in der Bundesrepublik Deutschland wäre im Jahre 1990 ein Bundesbürger zum Fürsten erklärt worden, gegen geltendes Recht verstößt? Woher nimmst Du denn die Kenntnis, daß eine "lokale Behörde" diese Erhebung in den Herrscherstand vorgenommen hat? Das ist doch reiner Unsinn!--Lagopus 15:46, 11. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Niemand behauptet, dass 1990 jemand zum Fürsten erhoben wurde. Mach dir doch bitte die Mühe und lies erst einmal was wirklich geschrieben wurde, bevor du die Beiträge anderer User als Unsinn bezeichnest. Da aber eine Namensänderung wie in diesem Fall in der Tat sehr ungewöhnlich wäre, ist hier eine reputable Quelle von Nöten. Solange diese nicht angegeben ist, bleibt der Name in der aktuellen Fassung. Tönjes 18:01, 11. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Tönjes,
Du hast wohl nicht verstanden, daß ich in der angeblichen Tatsache, daß eine "lokale" Behörde den lt. Gesetz unzulässigen Herrschertitel "Fürst" in einen Personalausweis eingetragen hat, eine ironisch überspitzte "Erhebung in den Herrscherstand" sehe. So oder so, es bleibt Unsinn, da es einen glasklaren Verstoß gegen geltendes Recht bedeutet. Grüße, --Lagopus 18:52, 11. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Mich würde mal interessieren wie du darauf kommst, Fürst sei ein in Deutschland unzulassiger Herrschertitel. Da es, wie bekannt sein dürfte, seit 1919 kein Adlestitel mehr gibt, ist Fürst ein stinknormaler bürgerlicher Nachname bzw. Bestandteil des bürgerlichen Nachnamens. Da eine Änderung des Nachnamens in bestimmten Fällen nach dem Namensänderungsgesetz möglich ist, ist es schlicht Unfug hier von einem glasklaren Verstoß gegen geltendes Recht zu sprechen. Das ändert aber auch nichts daran das ich ebenfalls weiter stark bezweifle das im fraglichen Fall so eine Namensänderung vorgenommen wurde. Tönjes 13:03, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Tönjes, es ist ein beträchtlicher Unterschied, ob ich mit Nachnamen "Fürst" heiße oder ob ich den ehemaligen Adelstitel "Fürst zu Dingenskirchen" als Nachnamensbestandteil führen möchte. Der Fürstentitel und andere Primordialtitel sind nach Weimarer Verfassung und entsprechenden Gesetzen, die von der BRD übernommen wurden, seit 1918/19 in Deutschland nicht mehr erlaubt. Drum haben auch alle ehemaligen Fürsten oder Herzöge heute nur noch "Prinz" bzw. "Prinzessin" als Nachnamensbestandteil. Ich finde keinerlei Gesetzesgrundlage, die diese Bestimmung aufgehoben hätte. Drum in meinen Augen ein Verstoß gegen geltendes Recht. Daß ich mich ungestraft "Fürst von Deutschland" nennen darf, ist zumindest von einer Staatsanwaltschaft (nicht von einem Gericht, nach meinem bisherigen Kenntnisstand) im Zuge um die juristischen Auseinandersetzungen mit dem angeblichen "Fürsten" zu Schaumburg-Lippe bestätigt worden, allerdings gilt das nur für die nicht offizielle und auch nicht standesamtlich eingetragene Selbstbezeichnung, genauso wie bei dem hier behandelten angeblichen "Fürsten". Daß eine lokale deutsche Behörde im Jahre 1990 einen Primordialtitel eingetragen haben soll, halte ich ebenfalls für äußerst unwahrscheinlich. Und wenn, dann wäre das ein Fall für die Gerichte. Grüße, --Lagopus 12:10, 23. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Alles Schwestern?

Alois Konstantin Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg stammt aus der Linie des Friedrich I., dem Siegreichen, Kurfürst der Pfalz aus dem Hause Wittelsbach (1425-1476). Er stammt aus der Ehe von Karl Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg (1904-1990) und seiner zweiten Ehefrau Carolina dei Conti Rignon (1904-1975) und war das fünfte von sieben Kindern, allesamt Schwestern.

Das kann wohl kaum sein. Ich formuliere es mal um. --Sasakreta 19:59, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink: Geocities eingestellt

Vorlage:Defekter Weblink Bot Geocities stellt seinen Dienst am 26. Oktober 2009 ein.

{{Webarchiv|url=http://www.geocities.com/wappenrolle1/l/l004.html|wayback=*}}

Die Webseite wurde in einem Archiv gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version.

MerlLinkBot 12:58, 17. Okt. 2009


Verbesserungsvorschlag zur Namensfrage

Analog wie hier für den Vater angekündigt werde ich in ein paar Tagen den Artikel entsprechend anpassen. --Stolp 02:25, 25. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Noch ein kleiner Hinweis zur Namensfrage:
Am 13. September 2007 wurde uns von Benutzer Saujager auf der Diskussionseite hier weiter oben mitgeteilt, dass im Pass und Personalausweis von Alois Konstantin seit 1990 Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg eingetragen ist. Diese Aussage gewinnt zusätzliches Gewicht durch die amtliche Mitteilung der Regierung von Unterfranken, wo von der Auszeichnung mit dem Bundes-Verdienstkreuz 1. Klasse an Alois Konstantin Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg die Rede ist. Und wer es der Regierung von Unterfranken nicht abnehmen will, der kann ja im Bundesanzeiger 2005 nachschauen. Dort werden die Träger des Bundesverdienstkreuzes monatlich veröffentlicht! --Stolp 02:59, 25. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Das sieht nach einer reinen Höflichkeitsbezeichnung aus. Wann genau soll die amtliche Namensänderung denn stattgefunden haben? Ein Beleg wäre schon nötig. --Nuuk 08:37, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Vor allem fehlt der Beleg hierzu für die heutige Verschiebung auf Fürst. Eigentlich dachte ich, dieses Thema wäre durch. -- Dancer 08:57, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Die neuerliche Verschiebung erfolgte nun von einem falschen Nachnamen auf einen unvollständigen Nachnamen, angeblich "Konsens-Lemma". -- Dancer 13:58, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten
@Dancer: Bitte lies die schon recht lange Diskussion hier und meine Rückfrage an Nuuk hier. Der Mann heißt seit 1990 Alois Konstantin Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg. Das wäre das korrekte Lemma seit 1990, das bisherige Lemma Alois Konstantin Prinz zu Löwenstein repräsentiert den Namen bis 1990. Deshalb bin ich der Meinung, dass man wie auch in den Beipspielen bei Karl Theodor zu Guttenberg, Otto Graf Lambsdorff oder Hermann Otto Solms auf vollständige Adelstitel im Lemma verzichten kann, wenn im Artikelkopf eine erschöpfende Erklärung zu der Namensfrage erfolgt. --Stolp 23:54, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Lt. WP:NK werden Adelsprädikate im Lemma weggelassen. Hier wird also durch den unvollständigen Nachnamen der Eindruck erweckt, es handele sich um ein Adelsprädikat. -- Dancer 00:35, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Dann wird also bei Karl-Theodor zu Guttenberg ebenfalls der Eindruck erweckt, dass der Namensbestandteil Freiherr ein Adelsprädikat ist? Im übrigen bitte ich dann, mir den Beleg zu bringen, dass Löwenstein heute noch den Nachnamen Prinz zu Löwenstein im Pass stehen hat. Ich finde es schon recht vermessen, die im Netz veröffentlichte Mitteilung eines Regierungspräsidiums als verlässliche Quelle zu missachten. Aber wie auch immer. Die amtliche Änderung seines Namens auf Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg erfolgte beim Standesamt Werheim nach dem Tod des Vaters im Sommer 1990, wie er mir persönlich mitgeteilt hat. Es ist eine in Wikipedia kursierende Mär, dass der amtliche Name all jener heute lebenden Personen des historischen Adels, die in der Öffentlichkeit allgemein als Fürst von Soundso bekannt sind, in jedem Fall von Amts wegen Prinz von Soundso heißen müsse. Es ist deshalb eine Mär, weil es außer acht lässt, dass mit Hife des Namensänderungsgesetzes eine Namensänderung vorgenommen werden kann. Die in Wikipedia von manchen Benutzern vertretene apodiktische These, dass es heute den Namensbestandteil Fürst bei Vertretern des historischen Hochadels in Deutschland generell nicht mehr geben könne ist somit unhaltbar. Offenbar gab es aber auch Fälle, wo heutige Oberhäupter ehemaliger Fürstenhäuser anscheinend keine Namensänderung vornahmen (z. B. Johannes von Thurn und Taxis, Alexander zu Schaumburg-Lippe, obwohl sie in der Öffentlichkeit als „Fürsten“ allgemein bekannt sind). Also müssten wir in jedem Fall erst einmal herausfinden, was nun genau im Pass steht. Deshalb ist es meiner Ansicht nach besser, auf das Wort Prinz oder Fürst im Lemma zu verzichten. --Stolp 01:21, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Um der Mär weiter entgegenzuwirken, dass es nach 1919 in Deutschland keine Namensänderung in Fürst von soundso mehr hätte geben können, darf ich auf den Bundestagsabgeordneten Eugen Fürst zu Oettingen-Wallerstein hinweisen. Das Lemma samt Artikel stammt nicht von mir, aber die dortigen Anmerkungen habe ich gestern hinzugefügt. Also, im Handbuch des Deutschen Bundestages, herausgegeben von Fritz Sänger, Stuttgart 1952 (2. Auflage), Seite 318 steht explizit: Eugen Fürst zu Oettingen-Wallerstein. Da Oettingen-Wallerstein aber erst 1930 - nach dem Tod seines Bruders Karl Fürst zu Oettingen-Wallerstein - Oberhaupt des Familienzweiges wurde, hätte er wohl nach der verbreiteten Mär (oder besser gesagt Wikipedia:Theoriefindung) eigentlich als Karl Prinz zu Oettingen-Wallerstein bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages geführt werden müssen. In dem Fall mag das kein hinreichender Beweis für eine Namensänderung sein. Jedenfalls kenne ich hier keinen direkten Beleg. Interessant ist es trotzdem, dass hier nicht Prinz steht. Und was wiederum das Weglassen von Adelstiteln im Namen anbelangt, da ist selbst der Bundestag nicht kleinlich: Im Kürschners Volkshandbuch Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 102. Auflage Stand 11. Januar 2006 finde ich auf Seite 75 Carl Eduard von Bismarck und nicht Carl-Eduard Graf von Bismarck-Schönhausen. --Stolp 02:37, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten