Als Ligatur (lat. ligare „binden“) bezeichnet man:
- im Schriftwesen die Verbindung von mindestens zwei Buchstaben zu einer Einheit, siehe Ligatur (Typografie)
- in der Chirurgie die Unterbindung eines Hohlorgans (z. B. eines Blutgefäßes), siehe Ligatur (Chirurgie)
- in der Zahnheilkunde die Umschlingung zweier oder mehrerer benachbarter Zähne mit Draht („Achterligatur“) zum Zweck der Fixierung, siehe Ligatur (Zähne)
- in der Musik die Bindung mehrerer Noten gleicher Tonhöhe, siehe Haltebogen
- in der Musikgeschichte eine spezielle Schreibweise der Mensuralnotation, siehe Ligatur (Musik)
- bei Saxophonen die Vorrichtung zum Halten des Blattes auf dem Mundstück (Blattschraube)