Ligatur

Wikimedia-Begriffsklärungsseite
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Oktober 2009 um 18:53 Uhr durch HaCeMei (Diskussion | Beiträge) (Link auf Rohrblatt (statt auf Zunge)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als Ligatur (lat. ligare „binden“) bezeichnet man:

  • im Schriftwesen die Verbindung von mindestens zwei Buchstaben zu einer Einheit, siehe Ligatur (Typografie)
  • in der Chirurgie die Unterbindung eines Hohlorgans (z. B. eines Blutgefäßes), siehe Ligatur (Chirurgie)
  • in der Zahnheilkunde die Umschlingung zweier oder mehrerer benachbarter Zähne mit Draht („Achterligatur“) zum Zweck der Fixierung, siehe Ligatur (Zähne)
  • in der Musik die Bindung mehrerer Noten gleicher Tonhöhe, siehe Haltebogen
  • in der Musikgeschichte eine spezielle Schreibweise der Mensuralnotation, siehe Ligatur (Musik)
  • bei Saxophonen die Vorrichtung zum Halten des Blattes auf dem Mundstück (Blattschraube)