Communauté française

Staaten- und Völkergemeinschaft
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Die Communauté française (dt. Französische Gemeinschaft, offiziell: la Communauté) war eine durch die französische Verfassung vom 4. Oktober 1958 geschaffene Staaten- und Völkergemeinschaft der ehemaligen Französischen Union. Am 4. August 1995 wurde sie offiziell aufgelöst.

Geschichte

Am 4. Oktober 1958 wurde die Gemeinschaft der Französischen Republik mit Überseegebieten und ursprünglich 12 Mitgliedstaaten gegründet. Von den ursprünglichen Teilrepubliken der Union Francaise hatte Guinea gegen eine Aufnahme gestimmt.

Die Gemeinschaft sollte "Hundert Millionen Franzosen" umfassen und entwickelte sich seit ihrer Gründung 1958 von einer verhältnismäßig engen Gemeinschaft mit fest umrissenen Organen zu einem losen Bund. Anerkannt war lediglich der Präsident der Französischen Republik als Haupt der Gemeinschaft. Der Exekutivrat (d. h. die Regierung) wurde bald durch eine regelmäßig stattfindende Konferenz der Staats- und Regierungschefs ersetzt. Der Senat, der im Wesentlichen ein beratendes Organ war, wurde im März 1961 aufgelöst. Der Schiedsgerichtshof stellte im Juli 1961 seine Tätigkeit ein. Der Name „la Communauté“ wird seit Juni 1961 offiziell kaum noch verwendet.

Mit dem französischen Verfassungsgesetz vom 4. August 1995 wurde die Gemeinschaft endgültig aufgehoben und die Bestimmungen hierzu aus der Verfassung der Französischen Republik von 1958 gestrichen.

ehemalige Mitgliedsstaaten

Zuständigkeit der Gemeinschaft

Zur Zuständigkeit der Gemeinschaft nach der französischen Verfassung von 1958 gehörte die Außenpolitik, die Verteidigung, das Geldwesen, die gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie die kriegswichtigen Rohstoffe und teilweise auch die Kontrolle des Justizwesens, des Hochschulunterrichts sowie die allgemeine Organisation des gemeinsamen Außenverkehrs und des Fernmeldewesens. In der Gemeinschaft gab es nur eine Staatsangehörigkeit.

Der Exekutivrat der Gemeinschaft bestand bis 1960 aus dem Präsidenten Frankreichs, dem Premierminister Frankreichs, den Regierungschefs der Mitgliedstaaten und den französischen Ministern, denen die Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten unterstand.

Der Senat der Gemeinschaft bestand bis März 1961 aus 300 Delegierten der französischen Nationalversammlung, des französischen Senats und der parlamentarischen Versammlungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft.