Lebensmittel (aktueller Fachbegriff, früher auch Nahrungsmittel, historisch Viktualien von lat. vivere = leben), werden in der deutschen Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) wie folgt definiert:
- Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden (Artikel 2).
- Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Nach der Verordnung Lebensmittelrecht gehören nicht zu den Lebensmitteln:
- Futtermittel,
- lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind,
- Pflanzen vor dem Ernten,
- Arzneimittel,
- kosmetische Mittel,
- Tabak und Tabakerzeugnisse,
- Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe,
- Rückstände und Kontaminanten.
Genussmittel, wie Tabak oder Alkohol werden auch vom Menschen aufgenommen, dienen jedoch nicht dem Aufbau oder Unterhalt des menschlichen Körpers.
Die Funktionen der Lebensmittel können aufgrund von ihrem Nutzen wie folgt eingeteilt werden:
Nährwert
Der Nährwert ist ein Maß um den physiologischen Brennwert eines Lebensmittels zu qualifizieren und quantifizieren. Meist fasst man unter dem Begriff Nährwert nur den Brennwert, also die dem Körper zur Verfügung gestellte Energie zusammen.
Grund- und Hauptnährstoffe
Nahrungsinhaltsstoffe, die dem Körper Energie und zum Teil nach erfolgtem Umbau im Körper auch Bausteine für Wachstum und Körpererneuerung liefern. Zu diesen Grundnährstoffen gehören Proteine, Fette und Kohlenhydrate. Diese Komponenten der einzelnen Lebensmittel liefern dem Körper in erster Linie Energie. Sie werden deshalb auch als Brennstoffe bezeichnet.
- Kohlenhydrate und Proteine liefern je 17 kJ/g und
- Fette 34 kJ/g
nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile
Nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile können zwar auch Energie liefern, jedoch ist dies nicht der Hauptzweck. Vereinfacht werden sie auch als Baustoffe bezeichnet.
- Proteine 17 kJ/g oder mehr
Proteine sind wegen der Aminosäuren für die zelluläre Proteinsynthese notwendig.
- Ballaststoffe, unverdaulich ausgeschiedene, wie z. B. Cellulose
- Mineralstoffe
werden vor allem für die Erregungsleitung, Elektrolyte und die Knochenstruktur benötigt.
- Wasser (H2O)
Wasser erfüllt wichtige Transport- und Elektrolytfunktionen in den Zellen und den Blutgefäßen.
Wirkstoffe
Ebenfalls zu den nicht-energieliefernden Nährstoffen zählt man die Wirkstoffe. Sie sind meist essentiell.
Spurenelemente wirken oft als Coenzyme.
weitere mögliche Lebensmittelbestandteile
Diese regen den Appetit und die Verdauung an.
Genusswert
Sensorische Wahrnehmung mit den menschlichen Sinnen
- optische Wahrnehmung
- akustische Wahrnehmung
- trigeminale Wahrnehmung
- olfaktorische Wahrnehmung
- gustatorische Wahrnehmung
- haptische Wahrnehmung
- Kälteempfindung
- Wärmeempfindung
- Schmerz
- Kinästhetische Wahrnehmung
Gesundheitswert
Vielen Lebensmitteln wird eine natürliche Heilkraft nachgesagt, was wissenschaftlich schwer zu beweisen ist.
Diätlebensmittel dienen der speziellen Ernährung z. B. von Diabetikern, verfügen oftmals aber leider nicht über einen geringeren Brennwert ( Kalorien) und weniger Fett als herkömmliche Nahrung.
Lebensmittelgruppen
- Backwaren
- Eier
- Fett- und Ölprodukte (Butter, Margarine, Schmalz u.a.)
- Fisch
- Fleisch
- Gemüse
- Getreide und Teigwaren (Brot, Nudeln u.a.)
- Gewürze
- Milchprodukte (Joghurt, Käse, Milch, Quark, Sahne, Speiseeis u.a.)
- Obst
- Pilze
- Suppen, Saucen, Bouillons
- Süßwaren (Honig, Marmelade, Schokolade, Sirup, Zucker u.a.)
Siehe auch
Getränk, Grundnahrungsmittel, Fast Food, Genetisch modifizierte Nahrungsmittel, Genusstauglichkeitskennzeichen, Lebensmittelzubereitung, Bundeslebensmittelschlüssel