Udo Vetter

deutscher Rechtsanwalt
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Udo Vetter (* 29. März 1964) ist ein deutscher Strafverteidiger[1] aus Düsseldorf und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf[2], der durch sein Blog law blog[3] und durch Zitierungen, Interviews und Auftritte als Rechtsexperte aus verschiedenen Medien bekannt ist. Beachtung finden zudem seine Vorträge bei Veranstaltungen des Chaos Computer Clubs.

Werdegang

Udo Vetter ist seit 1995 als Strafverteidiger tätig[4]. Während seines Jurastudiums an der Ruhr-Universität Bochum[5], das er im November 1992 mit dem Staatsexamen abgeschlossen hat, war er auch journalistisch tätig und hat unter anderem Beiträge für die Rheinische Post, die NRZ und die Deutsche Ärztezeitung verfasst[6]. Er ist Dozent für juristische Fragen an der Volkshochschule Velbert / Heiligenhaus[7]. Seit 2009 ist er Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf im Fachbereich 5 Medien. Im Wintersemester 2009/2010 unterrichtet er „Medienrecht und internationale Beziehungen”[8].

law blog

law blog

Beschreibung Deutsches Blog
Erstausgabe 26. März 2003
Erscheinungsweise mehrmals täglich
Herausgeber Udo Vetter
Weblink lawblog.de

In seinem Blog berichtet Vetter aus seinem Alltag als Strafverteidiger.[9] Dabei nimmt er die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Gerichte und insbesondere der Polizei kritisch unter die Lupe.

Im Blog erscheinen seit dem 26. März 2003 mehrere Artikel täglich. In etwa wöchentlichem Rhythmus erscheint eine Aufstellung aktueller Links, meist zu Artikeln, die im Bezug zum Strafrecht stehen. Der Name „law blog” ist als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt als Warenzeichen eingetragen[10].

Positionen

In seinem Blog und in seinen Vorträgen setzt sich Vetter für den Erhalt der Grundrechte und für eine Stärkung der Rechte von Angeklagten ein[11]. So vertritt er die Auffassung, dass eine illegale Maßnahme in der Strafverfolgung ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen sollte.[12] Darüber hinaus fordert er Konsequenzen für die Beamten und Richter, die illegale Maßnahmen durchführen oder zulassen.[13] Seiner Auffassung nach ist die Polizei mit Hausdurchsuchungen zu schnell bei der Hand.[14] Den Richtervorbehalt sieht er durch „Gefahr im Verzug” ausgehöhlt, Gerichtsurteile, die dem Schranken setzen, sieht er nicht umgesetzt. Im Vorfeld des Zugangserschwerungsgesetzes schilderte er auch ausführlich seine bisherigen Erfahrungen als Strafverteidiger zum Thema Kinderpornografie. Dabei widersprach er Ursula von der Leyens Schilderung einer millionenschweren „Kinderporno-Industrie“ scharf.[15] Innerhalb der Blogosphäre fand der Beitrag ein weitläufiges Echo und wurde oft referenziert.[16]

Literatur

  • Henning Bartels: Die Piratenpartei. BoD – Books on Demand, ISBN 9783861990017
  • Rainer Bartel: Blogs für alle – das Weblog-Kompendium. Ralf Seelig, 2007, ISBN 9783908497745
  • Klaus Eck: Karrierefalle Internet. Managen Sie Ihre Online-Reputation, bevor andere es tun!. Hanser Verlag, 2008, ISBN 9783446416284

Einzelnachweise

  1. Udo Vetter - Profil SIGINT 2009
  2. Lehrbeauftragte im FB 5 an der Fachhochschule Düsseldorf
  3. Rainer Bartel: Blogs für alle - das Weblog-Kompendium. S.217.
  4. Udo Vetter - Profil SIGINT 2009
  5. Blogbeitrag
  6. Kurzdartsellung von Udo Vetter als einem der Experten von FINTEXT
  7. Udo Vetter - Webseite der Kanzlei
  8. Stundenplan 1. Semester im FB 5 an der Fachhochschule Düsseldorf
  9. Henning Bartels: Die Piratenpartei. S.93, mit Zitaten von und über Udo Vetter.
  10. Markensuche des Patent- und Markenamts: Wortmarke law blog
  11. „Sie haben das Recht zu schweigen” auf dem 23. Chaos Communication Congress
  12. Udo Vetter in seinem Blog über das Beweisverwertungsverbot
  13. Vortrag „Unter Beobachtung” auf der SIGINT09
  14. Udo Vetter zu Hausdurchsuchungen in seinem Blog
  15. Die Legende von der Kinderpornoindustrie
  16. bei Google: "Die Legende von der Kinderpornoindustrie"