Reisepässe sind Ausweisdokumente, die von Staaten ausgegeben werden, um ihren Staatsbürgern Reisen ins Ausland zu ermöglichen.
Zu den allgemeinen Funktionen von Pässen oder Passersatzpapieren sowie zum deutschen Passrecht für Ausländer siehe unter Pass (Dokument).
Bundesrepublik Deutschland
Von der Bundesrepublik Deutschland wird der Reisepass für deutsche Staatsbürger ausgegeben. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem Passgesetz (PaßG). Es gibt zwei Versionen: den sog. Europapass (auch kurz als "Europass" bezeichnet) sowie den sog. vorläufigen Reisepass. Auf der letzten Innenseite von Pässen ist vermerkt, dass der Reisepass Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist.
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass hat eine grüne Farbe. Er ist unabhängig vom Alter des Antragstellers nur ein Jahr gültig. Die Reisepasskarte fehlt hier. Dieser Ausweis hat nur vorläufige Funktion. Dies hat den Grund darin, dass der Europass erst in der Bundesdruckerei (insbesondere wegen der Reisepasskarte) in Berlin hergestellt werden muss, was etwa 6-8 Wochen dauert. Der vorläufige Reisepass kann jedoch grundsätzlich sofort von der zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. Unter Umständen kann es in einigen Städten einen Arbeitstag bis zur Aushändigung dauern.
Europapass
Der Europapass hat eine weinrote Umschlagsfarbe. Dieser Pass hat eine eingeheftete Plastikkarte (sog. Reisepasskarte) mit den wichtigsten persönlichen Daten des Antragstellers. Er wird seit dem 1. Januar 1988 hergestellt; zuständig ist die Bundesdruckerei. Die Passgültigkeit ist abhängig vom Alter des Antragstellers: Bei Personen bis zum 26. Lebensjahr ist er fünf Jahre gültig, bei älteren Personen zehn Jahre. Der Grund für die verkürzte Gültigkeit ist, dass damit ein unerlaubtes Auswandern von Wehrpflichtigen, die der Wehrüberwachung unterliegen, verhindert werden soll. Die Ausstellungsgebühr eines nur 5 Jahre gültigen Passes ist nur halb so hoch, wie eines 10 Jahre gültigen Reisepasses.
Die Seriennummer setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- vierstellige Behördenkennzahl
- fünfstellige laufende Nummer
- einstellige Prüfziffer
Ab Januar 2004 ist die Prüfziffer nur noch im maschinenlesbaren Teil zu finden. Seit dem 1. Juli 2003 kann statt dem üblichen 32 Seiten umfassenden Reisepass, ein 48-Seiten-Pass (für Vielreisende) gegen einen Gebührenaufschlag beantragt werden. Die Beantragung muss persönlich erfolgen, damit die Abgabe der notwendigen Unterschrift auf dem Ausweisdokument vom Verwaltungsbeamten kontrolliert wird. Außerdem ist ein Identitätsnachweis und ein aktuelles Passfoto nötig.
Spätestens seit 2002 werden Reisepässe auch mit Weißlichthologrammen ausgestattet.
Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten
Am 10. Dezember 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union auf Druck der USA, die Pässe der Mitgliedsstaaten mit maschinenlesbaren biometrischen Daten des Inhabers auszustatten. (Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004) Als Nebeneffekt der Passausstellung werden alle zukünftigen Passinhaber sich einer (etwas vereinfachten) erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen müssen, also folgende Daten angeben:
- Vornamen, (Familien-)Name, Wohnort, Geburtsort
- Geschlecht, Geburtsdatum
- Körperhöhe, Augenfarbe
- Passfoto
- Unterschriftenprobe
- neu: zwei Fingerabdrücke
Im maschinenlesbaren Teil des Ausweises werden sich dann mindestens folgende Informationen befinden:
- Vornamen, (Familien-)Name,
- ausstellender Staat, Passnummer
- Geschlecht, Geburtsdatum
- Ablaufdatum
In einem kontaktlosenchip (RFID-Chip) werden diese biometrischen Daten sowie
- neu: Passfoto
- neu: zwei Fingerabdrücke
gespeichert werden. Die Chipintegration soll ab 01.11.2005, die Aufnahme der Fingerabdrücke in einer zweiten Stufe am Anfang des Jahres 2007 erfolgen. Als Software zum Lesen der auf dem Chip gespeicherten Information kommt (als internationale Referenzimplementierung) das im Auftrag des BSI entwickelte Golden Reader Tool zur Anwendung.
Die Reisepässe mit digital gespeicherten biometrischen Daten der Inhaber werden vor allem von den USA gefordert. Als Druckmittel verwendet die USA unter anderem die Drohung, EU-Bürgern keine Visa-Freiheit bei der Einreise in die USA zuzugestehen. Ab dem ab 26.10.2005 ist der maschinenlesbare Reisepass (wie er in der EU als Europapass bereits Standard ist) bei Reisen von Deutschen in die USA Pflicht. Pässe, die nach diesem Datum ausgestellt werden, müssen zusätzlich die biometrischen Daten integrieren. Ziel ist, dass alle USA-Einreisenden bereits in ihrem Herkunftsland biometrisch erfasst werden. Daneben müssen sich alle USA-Einreisende im Rahmen des Programms US-VISIT bei der Einreise einer Abnahme von Fingerabruck und Foto unterziehen.
Ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen könnten RFID-Chips im Reisepass dazu führen, dass die gespeicherten Daten auch ohne aktive und willentliche Handlungen des Besitzers (etwa Vorzeigen des Ausweises) verdeckt ausgelesen werden können (in etwa, wenn der Betroffene durch ein entsprechendes Tor geht (ähnlich dem Diebstahlschutz im Laden) oder sich eine Person mit einem Lesegerät auf wenige Meter Abstand zum Betroffenen bzw. seinem Reisepass nähert).
Daher wird bei den europäischen Reisepässen ein Verfahren namens Basic Access Control verwendet werden. Das Auslesen des Chips ist nur möglich, wenn zuvor die maschinenlesbare Zone des Passes optisch gelesen wurde, das Dokument also einem Beamten ausgehändigt wurde. Auslesen dürfen nur zugelassene Lesegeräte, die Kommunikation zwischen Lesegerät und Chip erfolgt verschlüsselt. Die USA wenden bei ihren eigenen Reisepässen dieses Verfahren nicht an, was von der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU heftig kritisiert wird.
Es ist zu erwarten, dass die Verpflichtung zu maschinenlesbaren biometrischen Daten auch auf bundesdeutsche Personalausweise übertragen wird. Dies wird für das Jahr 2007 erwartet.
Nichtelektronischer Reisepass nach 2005
Wer den biometrischen Reisepass wegen Befürchtungen bezüglich des Datenschutzes oder der Sicherheit vermeiden will, kann vor November 2005 noch einen (alten) Reisepass beantragen. Dieser ist dann (abhängig vom Alter des Antragstellers) 5 oder 10 Jahre gültig, also maximal bis zum Jahr 2015.
Einreise in die USA mit einem nichtelektronischen Pass
Solange das Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren Passes ohne biometrische Daten vor dem 26. Oktober 2006 liegt , fällt er unter eine vorgesehene Übergangsregelung, die visafreie Einreise und Transit in den USA weiterhin zulässt. Da für Deutschland derzeit der 1. November 2005 als Umstellungstermin vorgesehen ist, ist davon auszugehen, dass alle deutschen Pässe, die jetzt im Umlauf sind oder noch ausgestellt werden, während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer zur Einreise in die USA berechtigen.
Wann lohnt eine vorgezogene Reisepasserneuerung?
Es gibt Leute, die sich wegen der Preiserhöhung und/oder wegen dem Schritt zum Überwachungsstaat einen neuen Reisepass noch vor dem 01.11.2005 ausstellen lassen wollen, obwohl der alte Reisepass noch nicht abgelaufen ist.
- Wer einen 10-jährigen Reisepass bereits hat, der kommt mit einer Neuausstellung dann finanziell günstiger, wenn der alte Reisepass vor Juni 2001 ausgestellt wurde. Dies trifft ungefähr auf 66% aller Inhaber von 10-jährigen Reisepässen zu. Würden diese innerhalb der 6 Monate vom 01.06.2005 bis zum 01.11.2005 neue Pässe beantragen, so würden die zuständigen Einwohnemeldeämter eine Last haben, die etwa 13 mal so groß ist wie die normale Last.
- Wer einen 5-jährigen Reisepass bereits hat und einen 10-jährigen Reisepass bekommen würde, der kommt mit einer Neuausstellung noch vor dem 01.11.2005 auf jeden Fall günstiger.
- Wer einen 5-jährigen Reisepass bekommen würde, der kommt mit einer Neuausstellung dann finanziell günstiger, wenn der alte Reisepass vor Februar 2004 ausgestellt wurde.
Der Vorteil, der sich wegen des "Widerstands gegen die Erhebung und Speicherung biometrischer Daten" aus einer vorgezogenen Reisepasserneuerung ergibt, ist leider nicht ohne weiteres in Geld berechenbar.
Zweitpass
Bei nachvollziehbarer Begründung kann ein Zweitpass, evtl. Drittpass beantragt werden. Beispiele wären Reiseroute durch Länder, die in Feindschaft stehen und bei Vorhandensein eines Stempel des jeweils anderen Landes die Einreise verweigern, wie israelische Stempel bei anschließenden Besuch von arabischen Ländern. Oder man ist beruflich (z. B. Journalist) auf mehrere Pässe angewiesen, um sich frei bewegen zu können, während der andere Pass bei Botschaften zur Visumserteilung ist. Nach den deutschen Vorschriften ist im Extremfall die Ausstellung von bis zu 10 gültigen Reisepässen gleichzeitig möglich.
Kosten
Nach Passgebührenverordnung.§1.(1) ergeben sich folgende Gebühren:
Gebühren | Preis | |
---|---|---|
vor 01.11.2005 | ab 01.11.2005 | |
für einen Reisepass mit 10jähriger Gültigkeit: | 26€ | 59€ |
für einen Reisepass mit 5jähriger Gültigkeit: | 13€ | 37,50€ |
für einen vorläufigen Reisepass | 13€ | unbekannt |
Mit der geplanten Einführung digital gespeicherter biometrischen Daten im Reisepass zum 01.11.2005 hat sich die Reisepass-Herstellung wie vorausgesagt deutlich verteuert; die Kosten werden auf die Ausweis-Inhaber umgelegt. Vor dem 01.06.2005 sprachen Berichte von einer Passgebühr von 130 Euro; dies wurde damals von der Regierung zurückgewiesen. Mit 59€ hat sich der Preis für Reisepässe nichtsdestotrotz mehr als verdoppelt. Diese deutliche Preiserhöhung müssen auch diejenigen Passbesitzer hinnehmen, die nicht in die USA reisen wollen, sich aber indirekt dem Druck der USA beugen müssen, wollen sie überhaupt in irgend einen anderen Staat reisen.
Bei einer Beantragung an einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) sind zusätzlich noch Gebühren für eine Amtshandlung im Ausland nach dem Auslandskostengesetz zu entrichten, die Gebühren dürfen bei Auslandsvertretungen nach Passgesetz.§20.(3) zwischen 0% und 300% der inländischen Gebühren betragen, um Kaufkraftunterschiede auszugleichen.
Für eine Ausstellung außerhalb der Dienstzeit kann nach Passgesetz.§20.(2) die Gebühr auf bis zu 200% des sonst fälligen Betrages festgesetzt werden.
Historische Eintragungen
Beruf
Bei Einführung der ersten Reisepässe in den 1950er Jahren hatte die Bundesrepublik Deutschland zwar die Passgesetzhoheit, jedoch behielten sich die Alliierten die Bestimmungen zum Reiserecht vor. Hierbei war für Deutsche, die reisen wollten, ein Visum vorgeschrieben. Für dieses musste zwingend der ausgeübte Beruf angegeben werden. Dies ist heute auch noch so bei einem beantragten Visum, jedoch steht die Berufsangabe heute nur noch im Visumsantrag selbst. Dies war jedoch der Grund, weshalb die Angabe des Berufs in früheren Pässen enthalten war. Mitte bis Ende der 1960er Jahre führte dies jedoch zu anderen Schwierigkeiten, insbesondere bei Reisen in "den Osten", das damalige "sozialistische Ausland". Da die Berufsangabe nicht mehr zwingend notwendig war, konnte sie mit der Einführung neuer Pässe in den 60er Jahren (mit Verordnung vom 12.6.1967) entfallen.
"besondere Kennzeichen"
Bis 1988 war das Angabenfeld "besondere Kennzeichen" in bundesdeutschen Reisepässen enthalten. Wegen möglicher Diskriminierungen von Personen, bei denen unter den "besonderen Kennzeichen" insbesondere körperliche Merkmale aufgeführt wurden, wurden diese zuletzt durch "-" gekennzeichnet und bei der Einführung der Europass-Muster ganz weggelassen.
Schweiz
Der Schweizer Reisepass hat eine rote Farbe und ist auf der Vorderseite mit dem Schweizerkreuz versehen. Der inhaltliche Aufbau ähnelt dem des Europapasses. Anstelle des Geburtsortes ist jedoch der Bürgerort aufgeführt.
Österreich
In Österreich gibt es ebenfalls den roten EU-Reisepass. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und kann nicht verlängert werden im Gegensatz zu den alten grünen Pässen, die nur fünf Jahre galten, dafür aber einmal verlängert werden konnten.
Ungültig können Pässe auch bei Nichterkennen der Person nach dem Foto werden, sodass sich die praktische Gültigkeit bei Kindern verkürzt.
In Österreich ist der Besitz eines Reisepasses nicht vorgeschrieben. Im Ausland ist aber das Mitführen eines Reisepasses immer verpflichtend. Ein Nichtmitführen ist auch nach österreichischem Recht strafbar. Das gilt auch für die so genannten Schengen-Staaten, wo beim Grenzübertritt üblicherweise der Reisepass nicht kontrolliert wird.
In einigen Staaten bestehen bilaterale Verträge, so dass man auch mit abgelaufenen Reisepass einreisen darf.
Ausgestellt wird er in Österreich entweder von Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften. Nachträglich geändert können im EU-Reisepass die Eintragungen von Kindern oder ein Wohnortwechsel. Für alle anderen Änderungen muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
Siehe auch
Weblinks
- Reisepass in Österreich (offizielle Behördenseite)
- Die neuen Reisepässe: teuer, sinnlos und riskant ARD-Bericht (als Text und Video)
- Preise, Biometrie, Kritik. Recht umfangreich. (Tagesschau)
- EU-Pässe mit Fingerabdruck und Digitalfoto (Heise-News)
- Sicherheitsmerkmale der Reisepasskarte (Bundesdruckerei)
- Aufregung um teure biometrische Reisepässe (Golem IT-News)
- Infoportal vom Interessenkreis biometrische Ausweise
- Bundesinnenministerium: "Digitale Sicherheitsmerkmale im ePass"
- USA verschieben Termin für Biometrie-Pass-Pflicht (Heise-News)