Diplomatenkennzeichen unterscheiden sich von regulären Kennzeichen und weisen den Fahrer damit als Mitglied des diplomatischen Corps aus.
Geschichte und Allgemeines
Bei Einführung der Kennzeichen Ende der 1970er Jahre waren die Zahlen der ersten Gruppe bis 153 entsprechend der Ländernamen alphabetisch geordnet. Auch heute noch ist diese Sortierung zu erkennen, aber mit Lücken und Ausnahmen, da sich beispielsweise Staaten umbenannt haben (Beispiel: Burma → Myanmar), heute nicht mehr existieren, oder im Laufe der Zeit neu gegründet worden sind (Beispiel: Kroatien) und daher am Ende eingeordnet wurden.
Die Zahlen 0 bis 9 werden für das diplomatische Korps nicht benutzt, da diese der deutschen Staatsführung (Bundespräsident, Bundeskanzler, Außenminister) vorbehalten sind. Diese sind keine Diplomatenkennzeichen, wie sie hier beschrieben werden.
Die Zahlen 10 bis 169 sind Staaten vorbehalten, wobei die erste vergebene Nummer, die 10, für die Nuntiatur bzw. den Vatikan steht, da in Deutschland der päpstliche Nuntius aufgrund des Schlussprotokolls zum Reichskonkordat von 1933 geborener Doyen des diplomatischen Korps ist. So wurde bei der Vergabe der Codes den vatikanischen Vertretern die Vorrangstellung eingeräumt. 170 bis 199 sind für Organisationen mit diplomatischen und/oder konsularischen Privilegien vorgesehen. Ab 200 bis 299 werden Zahlen wieder Staaten zugeordnet. Die Codes 303 bis 399 sind Reserve für weitere Organisationen.
Aussehen und Zusammensetzung
Fahrzeugkennzeichen des Diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null (Botschafter und anderes diplomatisches Personal) oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirkes (üblicherweise B oder BN, sonstiges Botschaftspersonal).
Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Dienstgrad des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Dienstgrad. Diplomatische Kennzeichen werden nicht nur an Personal von Botschaften ausgegeben. Mitarbeiter zahlreicher internationaler (zwischenstaatlicher) Organisationen erhalten ebenfalls solche, jedoch nie deutsche Staatsbürger. Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung entsprechender Fahrzeuge auf Inhaber eines diplomatischen Ausweises (der u. U. auch an Familienangehörige ohne eigenes Einkommen ausgestellt wird) und Fahrer im Dienst der jeweiligen diplomatischen Missionen.
Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen oder ist aus anderen Gründen verlustig, bekommt das Fahrzeug eine Alias-Nummer, das heißt: Das bisherige Kennzeichen wird einfach durch den Buchstaben „A“ ergänzt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt Zusatzbuchstabe „B“ zum Einsatz usw.
Zusätzlich kann ein CC- oder CD-Schild angebracht sein:
Variante 1
Diese beginnt mit einer 0 (Ziffer Null), gefolgt von dem obligatorischen Zulassungsstempel. Im Anschluss folgt zuerst die Landeskennziffer, davon getrennt durch einen Bindestrich eine weitere Zahl. Je niedriger diese letzte Zahl ist, desto höher der diplomatische Rang; die 1 hat in aller Regel das Dienstfahrzeug des Botschafters. Dabei reicht der zweite Ziffernblock von 1 bis 199. Ausnahmen davon gibt es für die USA, 1-500, und die Niederlande, 1-299. Wird ein solches Kennzeichen gestohlen (egal ob mit oder ohne Auto, z. B. als Souvenir oder ähnliches), kann das gleiche Kennzeichen erneut verwendet werden, es folgt dann dem letzten Ziffernblock ein A. Sollte dieses Kennzeichen wiederum gestohlen werden, wird dem aufsteigenden Alphabet nach der nächste Buchstabe verwendet. Nur Personen mit rotem Diplomatenausweis bzw. Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben „D“ (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) bekommen ein solches Kennzeichen.
0 17–1 | ist beispielsweise das Dienstfahrzeug des Botschafters der USA. | ||
0 17–37A | wäre das nachfolgende Kennzeichen des gestohlenen 0 17–37 . |
Variante 2
Diese hat als einzigen Unterschied zur zuvorgenannten Variante anstelle der 0 die Kennung der Zulassungsstelle. Die Durchnummerierung der Fahrzeuge folgt in der Regel in Bonn von 1 bis 999 und in Berlin von 300 bis 999. Diese Variante wird bei Fahrzeugen verwendet, deren Inhaber einen blauen Ausweis für bevorrechtigte Personen des Verwaltungs- und technischen Personals bzw. mit einem Protokollausweis für Verwaltungspersonal mit dem Kennbuchstaben „VB“ (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) haben.
B 17–323 | ist beispielsweise ein Fahrzeug, das im Dienste der USA in Berlin zugelassen ist. |
Die Varianten 1 und 2 sind nur in Berlin und Bonn möglich.
Variante 3
Diese entspricht dem Aussehen der früheren deutschen Behördenkennzeichen. Allerdings beginnt der drei- oder vierstellige Ziffernblock immer mit einer 9 und es gibt keinen Ziffernblock mit einem Ländercode nach unten stehender Liste. In Berlin und Bonn wird diese Variante in der Regel nicht genutzt.
F–9xxx | ist beispielsweise ein Fahrzeug im konsularischen Dienst, welches in Frankfurt/Main zugelassen ist. |
Liste der Codes der Staaten
Liste der Codes der Organisationen
Organisation | Code |
---|---|
Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Bonn | 170 |
Europäische Zentralbank (EZB), Frankfurt | 171 |
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), Köln | 172 |
Vereinte Nationen, Der Hohe Flüchtlingskommissar (UNHCR), Berlin | 173 |
Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR), Bonn | 174 |
Verbindungsstelle der International Organisation for Migration (IOM) [bislang: Zwischenstaatliches Komitee für Europäische Auswanderung (ICEM)], Bonn |
175 |
Büro der Liga Arabischer Staaten, Berlin | 176 |
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW), Generalsekretariat, Berlin | 177 |
Europäisches Operationszentrum für Weltraumforschung (ESOC), Darmstadt | 178 |
NATO EF 2000 and Tornado Development, Production & Logistics Management Agency (NETMA) [bislang: NATO-Organisation für Produktion und Logistik, München (NAMMA), München], Unterhaching |
179 |
Europäische Südsternwarte (ESO), Garching bei München | 180 |
Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL), Heidelberg | 181 |
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland - |
182 |
Europäisches Patentamt (EPA), München | 183 |
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Zentrum Bonn | 184 |
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen - Büro Berlin - |
185 |
Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT), Darmstadt-Eberstadt | 186 |
Europäisches Astronautenzentrum (EAC), Köln | 187 |
UNESCO-Institut für Pädagogik, Hamburg | 188 |
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW), Potsdam | 189 |
Weltbank (IFC), Frankfurt | 190 |
Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit - Büro Bonn - WHO-Regionalbüro für Europa, Bonn |
191 |
United Nations Environment Programme - Sekretariat zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (GMS), Bonn | 192 |
Sekretariat der Klimarahmen-Konvention (UNFCCC), Bonn | 193 |
Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV), Bonn | 194 |
Internationaler Seegerichtshof (ISGH), Hamburg | 195 |
Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC), Bonn | 196 |
UN-Sekretariat der Wüstenkonvention (UNCCD), Bonn | 197 |
UNESCO-Internationales Zentrum für Berufsbildung (UNESCO-Centre), Bonn | 198 |
Universität der Vereinten Nationen - Forschungsinstitut für Katastrophenmanagement - |
199 |
Plattform der Vereinten Nationen für raumfahrtgestützte Informationen für Katastrophenmanagement und Notfallmaßnahmen (UN-SPIDER), Bonn | 300 |
Sekretariat für die Studie "Die Ökonomie der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt" (UNEP/TEEB) | 301 |
Nicht registrierte Staaten
Folgende, von Deutschland anerkannte, Staaten und stabilisierte De-facto-Regime haben keine Vertretung in Deutschland oder es sind ihnen (noch) keine Kennziffern zugeordnet worden (siehe dazu auch Liste der Staaten der Erde):
- Andorra
- Antigua und Barbuda
- Bahamas
- Barbados
- Belize
- Bhutan
- Botsuana
- Cookinseln
- Dominica
- Dschibuti
- Fidschi
- Gambia
- Grenada
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Kiribati
- Komoren
- Malediven
- Malteserorden
- Marshallinseln
- Mikronesien
- Nauru
- Osttimor
- Palau
- Salomonen
- Samoa (früher Westsamoa)
- San Marino
- São Tomé und Príncipe
- Seychellen
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Suriname
- Swasiland
- Trinidad und Tobago
- Tuvalu
- Vanuatu
Quellen
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Verkehrsblatt. Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland, Heft 24, 62. Jahrgang 2008.