Im ausgehenden Mittelalter tauchen die Heuerlinge als neue soziale Schicht auf. Die Hof- bzw. Herdbesitzer sicherten sich durch Abtreten einer kleinen Heuerstelle, die aus Haus, Garten und etwas Ackerland bestand, bodenständige Arbeiter. Durch Mitarbeit auf dem Hof des Bauern verdiente sich der Heuerling seine Heuer (Pacht), zusätzlich Korn, Heu und auch die Spannhilfe des Bauern. Die Betriebsfläche der Heuerstellen lag typischerweise in Form von Kämpen um den Hof. Wiesen besaß der Heuerling nur in den seltensten Fällen. Auch auf die Gemeinheit hatte er keinen Rechtsanspruch; doch da diese ihm zur Existenz unentbehrlich war, wurde ihm gegen geringes Entgelt der Auftrieb einiger Kühe gestattet.
Da das eigene Anwesen in vielen Fällen die zahlreiche Familie nicht ernähren konnte und der Handwerkerstand unter Zunftgesetz stand, das nur die Aufnahme eines geringen Prozentsatzes vorsah, verdingten sich vor allem in Westfalen, dem oldenburger Münsterland und dem Unterwesergebiet und Ostfriesland viele männliche Familienmitglieder als Saisonarbeiter in Holland ("Hollandgänger").
Heuerlinge waren keine vollberechtigten Mitglieder der Bauernschaft. Sie besaßen kein Stimmrecht, brauchten keine Kirchenbeiträge zu bezahlen, mußten aber für das Totengeläut eine Gebühr entrichten.