Gehörlosigkeit

vollständiges oder weitgehendes Fehlen des Gehörs
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Als gehörlos gilt jemand, dessen natürliches Hörvermögen soweit gemindert ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, normale Alltagsgeräusche wahrzunehmen. (i.A. Hörschädigung >90dB)

Wer gehörlos auf die Welt kommt, oder in den ersten 2 Lebensjahren ertaubt, kann nicht mehr auf normalem Wege sprechen lernen, sondern ist auf eine spezielle Sprecherziehung angewiesen, mit der - je nach Talent und Übung - die "normale" Lautsprache erlernt werden kann.

Zum Verstehen der Lautsprache sind Gehörlose auf das Lippenlesen angewiesen, was vergleichsweise mühsam ist.

Zur zwanglosen Unterhaltung der Gehörlosen untereinander haben sich die Gebärdensprachen herausgebildet, die auf rein visuellem Wege wahrgenommen werden kann.

Früher, als es diese Sprecherziehung nicht gab, hatten Gehörlose kaum eine Chance, normal sprechen zu lernen, wodurch der irreführende Begriff "taubstumm" entstand. (Man sollte lieber von "gehörlos" oder "taub" reden, da "taubstumm" von vielen als diskriminierend empfunden wird)

Tritt die Hörschädigung erst nach dem natürlichen Spracherwerb auf, spricht man von "postlingualer Ertaubung". Die Betroffenen können meist normal sprechen, sind aber ebenfalls auf Lippenlesen angewiesen.


Siehe auch: schwerhörig, taubblind