Schuldscheindarlehen

Art von Darlehen
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Schuldscheindarlehen sind neben Bankkredit und Anleihe eine weitere Form der Fremdfinanzierung. Dabei wird einem Kreditnehmer, ohne daß dieser den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen muß, durch große Kapitalsammelstellen als Kreditgeber ein Darlehen gewährt, dessen Bestehen der Schuldner durch Ausstellen eines Schuldscheins bestätigt.

Dabei ist der Schuldschein jedoch weder ein verbrieftes Darlehen, noch eine Schuldverschreibung oder sonst ein Wertpapier. Er dient auschließlich als Urkunde zur Beweissicherung und ist daher im Unterschied zur Anleihe nicht börsenfähig. Statt eines Schuldscheins genügt häufig auch lediglich der Darlehensvertrag als Beweisurkunde.

Vertragspartner

Schuldscheindarlehen werden typischerweise von großen Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungsunternehmen, o.Ä., aber auch von Sozialversicherungsträgern an große Wirtschaftsunternehmen mit entsprechender Bonität, an Körperschaften des öffentlichen Rechts, oder an bestimmte Kreditinstitute mit Sonderaufgaben gewährt.

Art des Zustandekommens

Verträge über Schuldscheindarlehen werden nur selten direkt abgeschlossen. Meist tritt eine Bank als Vermittler auf. Häufiger noch geht sie sogar über die Funktion des reinen Maklers hinaus auch selbst mit dem Kreditsuchenden eine Gläubiger-Schuldner-Beziehung ein:

  • Sie kann als erster Kreditgeber auftreten, wobei sie sich das Recht vorbehält, die Forderung an einen Dritten abzutreten (Zession). Erst später plaziert sie dann das Darlehen im Gesamten bei einer, oder in Teilen bei mehreren der obengenannten Kapitalsammelstellen.
  • Sie kann als erster Kreditnehmer auftreten, wobei sie dann entweder das Darlehen als Refinanzierungsdarlehen unter der Bedingung erhält, es an bestimmte Endkreditnehmer weiterzureichen. Oder sie erhält es als Globaldarlehen und kann später Schuldscheine an zunächst noch unbestimmte Endkreditnehmer geben.

Merkmale

Betrag: typischerweise zwischen 100.000 € - 100 Mio €

Zins: meist etwa 0,25 bis 0,5 Prozentpunkte über dem Zinssatz einer vergleichbaren Anleihe, aufgrund der fehlenden Handels- bzw. Liquidationsmöglichkeit.

Laufzeit: meist zwischen 10 – 15 Jahre (evtl. auch weniger, insebs. dann, wenn steigende Inflationsraten erwartet werden)

Besicherung: ergibt sich aus den Vorschriften über die Deckungsstockfähigkeit (vgl. Grundpfandrechte im 1. Rang)

Tilgung: abhängig von der Vertragsgestaltung, meist in Raten nach 3-5 tilgungsfreien Jahren

Vorteile

  • Höhere Flexibilität im Vergleich zur Industrieobligation.
  • Geringeres Mindestvolumen
  • Schuldscheindarlehen können auch von nicht-emissionsfähigen Unternehmen aufgenommen werden.
  • Spezielle Kreditbedingungen sind Verhandlungssache, z.B. Bereitstellungs- oder Tilgungsmodalitäten

Nachteile

  • Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist in der Regel nicht möglich
  • Höhere Zinsbelastung. Diese wird allerdings evtl. dadurch kompensiert, dass hier Kosten im Vergleich zu den Finanzierungsalternativen gespart werden können (Emission, Kuponeinlösungsprovisionen, Auslosungs- und Kurspflegekosten)