Erbschein

öffentliche Urkunde, die für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist
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Der Erbschein ist in Deutschland eine amtliche Bescheinigung, die für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein stellt dabei auf das Erbrecht zur Zeit des Erbfalls ab, so dass spätere Veränderungen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben.

Er funktioniert der Art nach wie eine Eintragung im Grundbuch und muss daher aus sich selbst heraus verständlich sein. Der Erbschein wird auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht erteilt.

Eine Besonderheit im deutschen Recht findet sich in der Vererbung von Höfen im land- und forstwirtschaftlichen Sinne. Hier wird der Erbschein auch als Hoffolgezeugnis bezeichnet und erteilt, welches dem Erbschein rechtlich gleich steht. Jedoch ist die Erbfolge und Definition eines land- oder forstwirtschaftlichen Hofes in der Höfeordnung (HöfeO) besonders geregelt und zpezifischen Bedingungen unterworfen. Dieses Gesetz gilt für die Länder Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein. In den örtlich zuständigen Amtsbereichen sind die Landwirtschaftsgerichte am jeweiligen Amtsgericht sachlich zuständig.

Maßgebliche gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 2353 - 2370 BGB.

siehe auch

Erbrecht