Zusammen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004/2005 wurde am 27.Januar 2004 auch das Wasserentnahmeentgeltgesetz im Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Das Gesetz trat am 1.2.2004 in Kraft.
Nach dem vorstehenden Gesetz erhebt das Land Nordrhein-Westfalen für das
- Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
- Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
ein Wasserentnahmeentgelt, sofern das entnommene Wasser einer Nutzung zugeführt wird.
Weblinks
- http://www.lua.nrw.de/wasser/AGV3-3.htm Gesetzestext