Abklingen

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Allgemein:

Abnahme einer Eigenschaft eines Objekts im Verlauf der Zeit.


Strahlenschutz / Kerntechnik:

Abnahme von Radioaktivität durch den radioaktiven Zerfall. Sie folgt in Abhängigkeit der Zerfallkonstante   der Gesetzmäßigkeit

 

mit

 
Aktivität zum Zeitpunkt  
 
Aktivität zum Zeitpunkt  
 
Zeitraum des Zerfalls
 
Zerfallskonstante, es gilt  
 
Halbwertszeit

Das Abklingen wird bei Kontamination mit relativ kurzlebigen Radionukliden verwendet, dabei wird das Material so lange sicher gelagert, bis der Radioaktivitätsgehalt auf ein ungefährliches Maß abgesunken ist und das Material z.B. freigegeben oder gefahrlos beseitigt werden kann.

Das Prinzip des Abklingens liegt auch dem sicheren Einschluß beim Rückau von Kernkraftwerken zugrunde, hier wird eine nach dem Abklingen vereinfachte Handhabung erreicht.