David Peifer

deutscher Jurist, Hofrat, kursächsischer Kanzler unter Christian I. und Christian II., Publizist und Dichter
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Peifer, auch Pfeifer, Pfeiffer, David, geb. 3. Januar 1530 in Leipzig, gestorben 2. Februar 1602 in Dresden. Dr. iur., Jurist, Hofrat, kursächsischer Kanzler unter Christian I. und Christian II., Publizist und Dichter. Übertritt der Eltern und seiner Geschwister vom katholischen Glauben zum Luthertum 1539. Verheiratet mit Barbara, geb. Blasius, von 1563 bis 1591. 15 Kinder, von denen ihn fünf (zwei Söhne und drei Töchter) überlebten. Schule und Studium Der jüngste Sohn des aus Ochsenfurt am Main stammenden Leipziger Rechtsgelehrten Nico-laus Peifer wurde nach kurzzeitigem Besuch der Thomasschule in Leipzig (1537) mit einigen seiner fünf Brüder und anderen Gleichaltrigen von Simon Malecast privat unterrichtet. Sein gewandtes Auftreten in lateinischenTheaterstücken fand großen Anklang. Er besuchte 1544/45 die neugegründete Fürstenschule in Pforta. Bei einer Lateinprüfung über das Thema „Warum sollte die Lektüre des Cicero allen anderen lateinischen Schriftstellern vorgezogen werden?“ überraschte er durch seine erstaunliche Antwort in vier lateinischen grammatikalisch und inhaltlich überzeugenden Versen, die ihm den Preis des Prüfers einbrachten. 1545 schrieb er sich an der Universität Leipzig ein und bestand nach dem Baccalaureat 1551 das Examen als Magister Philosophiae an der Artisten-, der späteren Philosophischen Fakultät. Danach hörte er Rechtswissenschaften bei Pierre Lorioz, den Kurfürst Moritz nach Leipzig berufen hatte. Peifer führte an der Universität Bologna das Studium des Zivil- und Kirchenrechts von 1555-1558 als Schüler von Marianus Socinus und Ferdinand Veza fort. Er bestand mit Auszeichnung die Promotion zum Doktor iuris. In den Ferien unternahm er längere Bil-dungsreisen zu Pferd durch Italien bis Genua, Mailand, Rom und Neapel. Die Heimreise 1558 führte ihn über die Schweiz, Straßburg und Mainz. Berufliche Laufbahn Nach der Rückkehr hielt er juristische Vorlesungen in Leipzig, ehe er am Hof des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg (1525-1576) als Jurist tätig war und sich als diplomatischer Berater, Schlichter, Gesandter nach Preußen und Polen sowie als Begleiter des Herzogs einen besonderen Ruf erwarb. Johann Albrecht entließ ihn nur widerwillig 1565 aus seinem Dienst, nachdem ihm die Stelle eines kursächsischen Hofrats angeboten worden war. Er diente erst Kurfürst August (1526-1586), der ihn 1564 zum Geheimen Rat erhob, als Diplomat, Rechtsberater, Gesandter zu den Reichstagen 1576 in Regensburg, als Kursachsen die Spren-gung des Reichstags verhinderte, und 1582 in Augsburg und Begleiter Augusts zur Kaiserwahl von Maximilian II. und Rudolf II. Als überzeugter Reichspatriot unterstützte Peifer, den seit der Jugend eine enge Freundschaft mit dem kaiserlichen Reichshofrat Andreas Erstenberger (1520-1584) verband, die aktive reichstreue Stabilitätspolitik Augusts.Er trug dessen Neugestaltung der Verwaltung und der Finanzen Peifer mit. So war Peifer an der Ausarbeitung der vorbildlichen vereinheitlichenden Rechtsordnung der Constitutiones Saxonicae von 1572 beteiligt. 1570 nahm Kaiser Maximilian II. ihn mit seinen fünf Brüdern in den Adelsstand auf; Peifer schien aber den Titel nicht getragen zu haben. Eine bereits beurkundete Ernennung zum kaiserlichen Hofrat wurde wegen des Todes von Maximilian nie vollzogen. Peifer wurde 1574 in das Kollegium des neugegründeten Geheimen Rats aufgenommen, der als außen- und kulturpolitische Zentralbehörde Kursachsens erst 1831 durch eine Kabinettsre-gierung abgelöst wurde. Der überzeugte Lutheraner trat für die Einheit der christlichen Lehre ein; eine Beteiligung Peifers an der 1574 einsetzenden Verfolgung der des Calvinismus bezichtigten Anhänger Melanchthons („Philippisten“) ist nicht nachgewiesen. Peifer wirkte bei der Gestaltung der Konkordienformel von 1577 und deren Aufnahme in das Konkordienbuch 1580 mit. Er war indes für die Durchsetzung der der lutherischen Orthodoxie verpflichteten Kirchen- und Schulordnung von 1580, die auch die Universitäten einschloß, zuständig. Au-gusts Nachfolger Kurfürst Christian I. (1560-1591) bestellte ihn bei seinem Amtsantritt 1586 zum Kanzler, obwohl Peifer seine Entlassung anstrebte und erste Unstimmigkeiten mit dem Herrscher auftraten. Peifer mußte allerdings auf die Verantwortung für die Außenpolitik ver-zichten, die der Geheime Rat Dr. Nicolaus Krell übernahm. Ob auf Betreiben Krells oder aus eigenem Antrieb wegen Unzufriedenheit wurde Peifer 1589 als Kanzler entlassen und zog sich auf die Burg Goseck zurück. Er war jedoch verpflichtet, als Beisitzer alle sechs Monate an den Gerichtsverfahren am Oberhofgericht in Dresden teilzunehmen. Krell, der dem Calvinismus nahestand, setzte zum Ärger Peifers die Konkordienformel außer Kraft und wollte in der sog. Zweiten Reformation im Sinne Calvins das Luthertum überwinden. In der Außenpolitik kehrte Krell sich der bisherigen Politik der Treue zum Reich und damit zu den Habsburgern ab und forcierte im Torgauer Bund die aktive kursächsische Beteiligung in der Allianz der reformierten Staaten. Nach dem frühen Tod Christian I. 1591 wurde Krell von den obsiegenden orthodoxen Kräften abgesetzt und verhaftet. Peifer stand als überzeugter, aber nicht blinder Lutheraner in Opposition zu Krells politischer und kirchlicher Wendepolitik. Der 61jährige wurde im November/Dezember 1591 sowohl vom Administrator Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen-Weimar, der mit Kurfürst Johann Georg von Brandenburg die Mitregentschaft für den noch minderjährigen Christian II. (1583-1611) führte, als auch von verbliebenen Mitgliedern des Geheimen Rats zur erneuten Über-nahme der Kanzlerschaft überredet. Peifer hatte kurz zuvor seine Frau Barbara verloren, nahm dennoch das Amt trotz (oder wegen) verringerter Zuständigkeiten an. Die Zeitgenossen haben Peifer, der nominell zur siegreichen orthodoxen Partei zählte, nicht eine aktive Mitwirkung an der erneut einsetzenden teils brutalen Verfolgung oder Ausweisung der Anhänger Krells, der „Kryptokalvinisten“, vorgeworfen. 1594 baten Peifer und drei weitere Geheime Räte den Administrator, sie von der Teilnahme am (juristisch umstrittenen) Prozeß gegen seinen Vorgänger Krell, der 1601 enthaupt wurde, zu verschonen. Daraufhin wurden sechs Professoren der Universitäten Wittenberg und Leipzig mit der Führung des „peinlichen Prozesses“ beauftragt. In der elfjährigen zweiten Amtszeit Peifers entwickelte sich Kursachsen wirtschaftlich sehr erfolgreich, obwohl das Land als Koalitionspartner der katholischen Mächte während des „langen Türkenkriegs“ (1592/93 bis 1606) Soldaten aufbot und Geld beisteuerte. Peifer verfaßte am 2. Januar 1600 sein Testament mit einer bis um 1936 wirksamen Stipendienstiftung für Familienangehörige. Er starb am 2. Februar 1602 in Dresden und wurde in ei-nem Erbbegräbnis auf dem Kirchhof der alten Frauenkirche beigesetzt. Das Grabdenkmal in Form eines Schmerzensmannes von Sebastian Walther findet sich heute in Dresdner Kreuzkirche.

Das publizistische und dichterische Werk Peifer begann bereits als junger Student sein publizistisches Wirken mit politischer Zielsetzung. Als 19jähriger nahm er in der Streitschrift „Epistolae Ecclesiae afflictae ad Christum“ (Leipzig 1550) König Ferdinand und seinen Landesherren Kurfürst Moritz von Sachsen gegen die Beleidigungen des Spanier Luis Avila, der in seiner Geschichte des Schmalkaldischen Krieges beide Herrscher attackiert hatte, in Schutz. Dieser Einsatz für das Haus Habsburg wurde 1550 mit der Krönung Peifers zum Poeta laureatus belohnt. Im gleichen Jahr legte er die Elegie „Imperatores Turcici“ (Basel nach 1550) auf dem Reichstag in Augsburg vor. Darin rief er den Kaiser und die deutschen Fürsten zum gemeinsamen Kampf gegen die Türken-gefahr auf, ein Thema, das ihn auch als kursächsischen Politiker herausgefordert hat. Seine streng lutheranische Grundhaltung kam in seiner vierbändigen Geschichte der Geburtsstadt Leipzig (Merseburg 1689/Leipzig 1700) und in der Beschreibung von Staat und Geschichte Kursachsens unter Kurfürst August (Jena 1708) zum Durchbruch. Peifers gediegene humanistische Bildung schlug sich in einer nicht erhaltenen frühen alphabe-tischen Aufstellung von Redensarten Ovids und einer Übersetzung der Bücher über die Jagd von Oppian ins Lateinische nieder.



Literatur David Peifer: Das religiöse Leipzig, Beucha 1996, Buch III von Davidis Peiferi Lipsia, Seu Originum Lipsiensium Libri IV. : Cum Quibusdam additamentis / Curante Adamo Rechenberg, Merseburg 1689 Artikel David Peifer in J. H. Zedlers großes vollständiges Universallexikon aller Wissenschaf-ten und Künste, Band 1732-54 Artikel Peifer (David) in C.G. Jöcher, Allgemeines Gelehrten-Lexicon, Bd. 3, Leipzig 1751 mit Ergänzungen von H.W. Rotermund, Bd. 5, Bremen 1816 Artikel Peifer, David, in NDB, Band 25, Leipzig 1887