Polizei beim Deutschen Bundestag
| Polizei beim Deutschen Bundestag | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung | Teil der Bundestagsverwaltung |
| Aufsichtsbehörde | Bundestagspräsident |
| Gründung | 1949 als Hausinspektion der Verwaltung des Deutschen Bundestags |
| Hauptsitz | Berlin |
| Bedienstete | rund 170 [1] |
| Netzauftritt | bundestag.de |
Die Polizei beim Deutschen Bundestag (Polizei DBT) ist die für den Bereich des Deutschen Bundestages zuständige Polizei. Sie übt die Polizeigewalt in den Gebäuden und auf dem Gelände des Bundestages aus. Umgangssprachlich auch „Bundestagspolizei“ genannt, begründet sich ihre Zuständigkeit aus Art. 40 Abs. 2 Grundgesetz, wonach der Bundestagspräsident die alleinige Polizeigewalt im Bereich des Deutschen Bundestages ausübt. So ist die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaft im Bereich des Deutschen Bundestages nicht gegeben.
Aus historischer Sicht begründen das uneingeschränkte Hausrecht, die Immunität der Abgeordneten und die eigene Polizeigewalt die Souveränität des Parlamentes sowie den Schutz des Parlaments gegenüber allen anderen staatlichen Gewalten. Auch die Präsidenten der Landtage verfügen über analoge Rechte. Sie haben jedoch keine eigenständigen Polizeibehörden, die mit der Polizei DBT vergleichbar ist.
Geschichte
Bis 1994 wurde die Polizei beim Deutschen Bundestag als Hausinspektion der Verwaltung des Deutschen Bundestages bezeichnet. Die Amtsbezeichnung der Polizeibeamten unterschieden sich teilweise erheblich von denen anderer Polizeibeamter und wurden mit der Umbenennung 1994 geändert.
Aufgaben
Der Aufgabenbereich der Polizei beim Deutschen Bundestag umfasst die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere von Gefahren für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und seiner Organe und Gremien, für alle anwesenden Personen im Parlamentsbereich sowie die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Sie sind jedoch nur im Einzelfall – nach Genehmigung des Bundestagspräsidenten – Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Die Rechte und Pflichten der Beamten sind nicht, wie bei den anderen Polizeien, in einem Gesetz geregelt, sondern wurden durch einen Erlass des Bundestagspräsidenten festgelegt. Der Erlass beinhaltet aber die Vorschriften eines Musterpolizeigesetzes der Innenministerkonferenz.
Organisation
Die Aufgaben werden im Rahmen des polizeilichen Einzeldienstes in fünf Dienstgruppen durch Posten und Streifen durchgeführt. [1]
Die Polizei DBT arbeitet mit anderen Polizeibehörden vor Ort (beispielsweise Berliner Polizei, Bundespolizei) sehr eng zusammen.
Personal
Rekrutierung
Polizeibeamte des Bundes und der Länder können sich für die Polizei DBT bewerben; sie bildet nicht selbst aus. Die Polizeibeamten des Bundestages sind gemäß § 1 Abs. 2 Bundespolizeibeamtengesetz Polizeivollzugsbeamte des Bundes. Die Amtsbezeichnungen sind die der Polizei, tragen aber den Zusatz „beim Deutschen Bundestag“.
Laufbahnen
Der Dienst gliedert sich wie bei allen Polizeien in den mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst.
- → Siehe auch: Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei
| Amtsbezeichnung bis 1994 | Amtsbezeichnung ab 1994 | Besoldungsgruppe |
|---|---|---|
| Mittlerer Dienst | ||
| Wachtmeister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages | entfallen | A 5 |
| Oberwachtmeister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages | A 5 mit Zulage | |
| Hauptwachtmeister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages | A 6 | |
| Meister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages | Polizeimeister beim Deutschen Bundestag | A 7 |
| Obermeister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages | Polizeiobermeister beim Deutschen Bundestag | A 8 |
| Hauptmeister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages | Polizeihauptmeister beim Deutschen Bundestag | A 9 |
| Gehobener Dienst | ||
| Kommissar in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages | Polizeikommissar beim Deutschen Bundestag | A 9 |
| Oberkommissar in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages | Polizeioberkommissar beim Deutschen Bundestag | A 10 |
| Hauptkommissar in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages | Polizeihauptkommissar beim Deutschen Bundestag | A 11 und A 12 |
| Erster Hauptkommissar in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages | Erster Polizeihauptkommissar beim Deutschen Bundestag | A 13 |
Uniform
Die Polizeibeamten versehen ihren Dienst hauptsächlich in zivil; erkennbar sind sie an ihren offen getragenen, grünen Hausausweis, der die Aufschrift "Polizei" trägt. In den Öffentlichkeitsbereichen tragen sie bei Bedarf auch Jacken mit der Aufschrift „Polizei“[1] oder neongrüne Warnwesten mit „POLIZEI“-Schriftzügen auf Brust und Rücken.
- → Siehe auch: Polizeiuniform (Deutschland)
Weblinks
- Polizei beim Deutschen Bundestag, historischer Hintergrund, rechtliche Grundlagen