Lex iudiciaria

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Zu diesem Gesetz des Gaius Sempronius Gracchus von 123 bzw. 122 v. Chr. ist nur bekannt, das es das Gerichtswesen zugunsten des Ritterstandes und auf Kosten der Senatoren reformierte. Ob es sich hierbei jedoch um ein oder mehrere Gesetze handelt und ob diese(s) Gesetz(e) das gesamte Gerichtswesen umfasste(n) oder sich lediglich auf das Repetundenverfahren bezog(en), ist bis heute in der Forschung nicht eindeutig geklärt. Diese fast zweihundert Jahre alte Kontroverse ist ein Resultat der schlechten Überlieferungen zu diesem Thema. Alles worauf man sich hierzu stützen kann sind einige vielfach nicht übereinstimmende Aussagen historischer Autoren und einige Teile einer Bronzetafel (der so genannten "Tabula Bembina"), die auf einer Seite einst ein Repetundengesetz trug, wobei sich die Forschung weitgehend einig ist, das dises in die Zeit der Tribunate des Gaius Gracchus zu datieren ist (natürlich gibt es auch hier Gegenstimmen). Unsere Überlieferungen lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Auf der einen Seite stehen Plutarch und Livius, die von einer Ergänzung der bis dahin dreihundert Senatoren umfassenden Richterliste um dreihundert bzw. sechshundert Ritter berichten. Livius geht sogar soweit, von einer Aufnahme von sechshundert Rittern in den Senat zu reden, wodurch die Ritter gegenüber den Senatoren doppeltes Gewicht im Senat erhalten hätten. Auf der anderen Seite stehen unter anderem Appian, Velleius Paterculus, Diodorus, Cicero, Florus, Varro, die von einer gänzlichen Übertragung der Rechtssprechungsbefugnis in den Gerichten (plural, also nicht nur im repetundenverfahren ?) von den Senatoren auf die Ritter sprechen. Hier erwähnt Appian sowohl dass der Grund für diese Maßnahme die Bestechungsfälle seien, durch welche das Ansehen der Gerichte gelitten hätte (Repetundenfälle?), als auch, dass den Rittern sämtliche Gerichte übertragen werden sollten.