Das Schiedsgericht ist mehrheitlich zurückgetreten und nicht mehr beschlussfähig. Es hat nur noch 3 offizielle Mitglieder. Es stellen sich eine Reihe von Fragen und die zusammenfassende Frage: Was tun?
Zunächst stellt sich die Frage, wie mit dem Ausfall umzugehen ist. Im Prinzip gäbe es folgende Möglichkeiten:
- Die Kandidaten der letzten Wahl mit weniger Stimmen nachrücken lassen, bis das SG wieder voll ist. Natürlich nur, soweit die damaligen Kandidaten noch wollen.
- Neuwahlen (entweder als Neuanfang fürs gesamte Schiedsgericht komplett für alle Sitze; für die Zurückgetretenen bis zum Ende der jeweiligen Amtszeit -wobei z.B. die mit den meisten Stimmen auf die Plätze mit der längsten Restamtszeit kommen-; oder für die Zurückgetretenen mit kompletter einjähriger Amtszeit)
- den Rest für beschlussfähig halten und machen lassen bis zur nächsten Wahl
- ein wenig trauern, aber das SG als gescheitert betrachten und garnichts tun.
Bei jeder der Alternative gibt es Fragen die folgen. Wenn wir etwa nichts tun, soll es Ersatz geben? Immerhin war das SG z.B. auch eine Kontrollinstanz für Admins und hat zuweilen nicht unerhebliche Arbeit geleistet. `
Sollte das Schiedsgericht beibehalten werden (nach welchem Modus auch immer) stellen sich für das SG folgende Fragen:
- Mehr, weniger oder nur geänderte Kompetenzen? Soll es z.B. auch inhaltlich entscheiden dürfen?
- Wie soll zukünftig beim einseitigen Zurückziehen von Fällen verfahren werden? Soll das SG vielleicht sogar von sich aus Fälle an sich reißen dürfen?
- Soll es größer oder kleiner werden? Wie soll die Nachfolgeregelung ggf. festgelegt werden?
Aus der Vielzahl der umrissenen Fragen dann die Frage: Was tun? Irgendwie muss die Community die Fragen entscheiden. Wobei meiner ansicht nach ein legitimes Verfahren genügen müsste, das perfekte Verfahren braucht es nicht. Soll es z.B. ein, zwei, viele MB's geben? Ich denke es wäre angebracht zunächst eine Umfrage zu starten, um ein Vorgehen in der Krise zu finden.
Stellungnahmen
- Erstmal die Beteiligten und die Community zur Ruhe kommen lassen. Eile und Eifer sind keine guten Ratgeber, und außer U vs. W ist nichts im SG anhängig. Verschont die Menschen hinter den Nicks und den Ämtern jetzt vor den Güllekübeln, wir wollen sie schließlich alle als die bekannt guten Autoren behalten. --DieAlraune 18:34, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Ich fange mal mit der einfacheren Frage an: Was nicht tun? Die Option "den Rest für beschlussfähig halten und machen lassen bis zur nächsten Wahl" halte ich für ausgeschlossen. Es gibt die klare Regelung, dass man zur Annahme eines Falles 5 Leute braucht und zur Entscheidung über einen Befangenheitsantrag 3 andere als den, dem der Antrag gilt. Wenn man das jetzt ignoriert, ist die Nichtakzeptanz von Entscheidungen vorprogrammiert, zumal von den verbliebenen Mitgliedern eines schon seit Wochen inaktiv ist. Es bleibt nur Nachrücken (sehr problematisch, weil dabei Kandidaten zum Zuge kämen, die sehr wenige Stimmen bekommen haben), sofortiges Nachwählen (fragt sich, wer sich dafür im Moment zur Verfügung stellen würde), oder bis zur nächsten regulären Wahl im November gibt es kein beschlussfähiges SG. Bis dahin sollte allerdings geklärt sein, ob man in den bisherigen Strukturen weitermachen will/kann, oder ob es eine neue Form oder gar kein SG mehr geben soll. Ich wünsche mir vor allem präzisere Stellungnahmen der Zurückgetretenen, wo sie den "Knackpunkt" für die jüngste Entwicklung sehen. Von außen ist das auf der bisherigen Grundlage schwer zu beurteilen; und ohne Diagnose kann man schlecht therapieren. --Amberg 18:40, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Moin, wenn es einen neuen Schiedsgerichtsanlauf gibt, halte ich eine (noch näher zu spezifizierende und auch nicht uneingeschränkte) Kompetenz für inhaltliche Auseinandersetzungen für unumgänglich. Die meisten Benutzer geraten ja nicht einfach so aneinander, sondern im Rahmen von Streitigkeiten über Inhalte. Ironischerweise war der Fall, an dem die Probleme sich jetzt entzündet haben, ja einer der seltenen Fälle, wo zwei Benutzer einen nahezu rein persönlichen Konflikt hatten, also das eigentliche Einsatzgebiet SG nach der alten Konzeption. Die meisten Leute geraten jedoch über rechts-links, fromm-schwul, Balkan-Türkei etc. aneinander. Ein SG kann zwar nicht entscheiden, was "wahr" ist, sollte aber schon darüber befinden können, was als "neutral" gilt, oder wie Standpunkte und instrumentalisierbare Fakten in Artikeln dargestellt und gewichtet werden - immer mit dem Ziel der Erstellung einer als Nachschlagewerk nutzbaren geordneten Wissenssammlung vor Augen. Viele Grüße --TRG. 19:00, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Ich bin der Meinung, dass das Modell des SG gescheitert ist. Aber auch wenn man sich dieser Meinung nicht anschließt, kann man nach so einem Zusammenbruch m.E. nicht einfach weitermachen. Erweiterte Kompetenzen würden die Legitimation des SG sogar noch weiter untergraben. Stechlin hat ein ganz anderes Modell vorgeschlagen, nämlich eine ad-hoc-Schlichtung: Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht#Jetzt ist Ruhe die erste Bürgerpflicht, Variante c). Ich finde das eine gute Idee (vgl. Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht#Das ist ja eine traurige Geschichte). Allerdings müssten vorher Kompetenzen, Prozeduren und Konsequenzen schriftlich festgelegt und strikt eingehalten werden, sonst haben wir wieder dasselbe Problem. Eine provisorische Liste der zu regelnden Punkte hat Stechlin hier gebrainstormt: Benutzer_Diskussion:Mautpreller#SG.--Mautpreller 19:11, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Stechlin. --Amberg 19:23, 1. Okt. 2009 (CEST)
- oh. stimmt. habs einfach ausgebessert. grazie.--Mautpreller 20:00, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Stechlin. --Amberg 19:23, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Ich halte ein Schiedsgericht für absolut unabdingbar, ein Scheitern kann ich nicht erkennen. Wie es sich aber gezeigt hat, offenbaren sich dessen Schwächen in einer Überforderung der Teilnehmer des Gerichts, ausgelöst durch einen Entscheidungsspagat, der ausschließlich aufgrund unzureichender Kompetenzzuweisung durch den Gesetzgeber (Community) auf die Mitglieder des Senats zurückfällt. Dabei liegt das Problem in keiner Weise beim jeweiligen Senat und deren Entscheidungen, sondern in der Schwäche der Community, diesem Gremium auch entsprechende Kompetenzen zuzubilligen. Diese müssten auch einen Freiraum beinhalten, da nicht jedes Ereignis und dessen Behandlung von der Community im Vorfeld berücksichtigt werden kann. Es muss verstanden werden, dass eine Schiedsgerichtsentscheidung als höchstes Gremium nach dem MB auch normativen Charakter hat und auch haben muss, anders geht es nicht. Alles andere ist Sozialromantik. Wie kann ein Schiedsgericht agieren, wenn ihm weder das alltägliche Vertrauen geschenkt wird, noch das Vertrauen in ihre Handlungen, wenn von vornherein Ängste dominieren, dieses SG könnte mißbräuchlich handeln. Sicherheitshalber überträgt man dann dieses Gremium gleich einmal so wenig Rechtssprechungskompetenz wie nur möglich. Das Ergebnis haben wir vor uns liegen. --Hubertl 20:35, 1. Okt. 2009 (CEST)
- 7 Schiedsrichter koennten nicht das MB zum Schiedsgericht umwerfen, wollen sie nebenbei ja auch gar nicht. Legalistisch gesehen ist die Loesung folgende: Die 7 Nachruecker ruecken nach (die werden vermutlich eh auf das Amt verzichten), es gibt Neuwahlen und ein MB den Zinnober abzuschaffen. Das Ding hat sich ganz offensichtlich nicht bewaehrt. Fossa?! ± 20:48, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Ich schliesse mich der Stellungnahme Nr. 1 an: man muss jetzt nichts überstürzen. Bis im November kann man jedenfalls warten; dann haben wir zwar eine Weile kein Schiedsgericht, aber das macht nichts. Die Fälle häufen sich nicht. Anschliessend würde ich einfach erstmal ganz normal Schiedsgerichtswahlen durchführen. Noch scheint mir das Modell nicht zwingend gescheitert. Gescheitert ist das Schiedsgericht in einer bestimmten Zusammensetzung, bei der offenbar die Chemie unter den Schiedsrichtern sowieso schon schwierig war, und in der es mit einem gerade für diese Zusammensetzung besonders ungünstigen Fall mit besonders schwer zu "managenden" Beteiligten konfrontiert wurde (meine Wahrnehmung als Aussenstehender). Aber die Institution des Schiedsgerichts als solche scheint mir bisher gar nicht so schlecht funktioniert zu haben. Natürlich: durch die SG-Wahlen werden Leute zusammen in ein Boot gesetzt, die einander nicht ausgesucht haben. Die Zusammenarbeit des Schiedsgerichts wird je nach Zusammensetzung besser oder schlechter laufen (auch wenn man davon ausgeht, dass immer alle die besten Absichten haben - manchmal stimmt einfach die Chemie nicht). Wir sollten es m.E. erstmal einfach mit neuen Leuten versuchen. Gestumblindi 20:49, 1. Okt. 2009 (CEST)