Wählergruppe

wählbare Vereinigung ohne Parteienstatus
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Eine Wählergruppe (andere Bezeichnungen: Wählergemeinschaft, Wählervereinigung, Parteifreie u.v.a.m.) ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu haben. Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluss engagierter Bürger zur Kandidatur bei Wahlen. Oft entstehen Wählergruppen aus Bürgerinitiativen. Sehr oft – aber nicht zwingend notwendig – sind Wählergruppen örtlich organisiert in Form eines eingetragenen Vereins (e. V.). Je nach örtlichen Gegebenheiten treten in manchen Kommunen mehrere Wählergruppen zu den Wahlen an. Schwerpunkt der politischen Arbeit ist die Kommunalpolitik, jedoch gibt es auch verschiedene Wählergruppen, welche an Wahlen auf Landesebene teilnehmen.

Zulassung und rechtlicher Status

Die Gründung kommunaler Wählergemeinschaften ist frei und es bestehen keine gesetzlichen Vorgaben. Wählergruppen müssen ihre rechtmäßige Gründung beweisen, eine ordnungsgemäße Satzung haben und nachweisen, dass ihr Vorstand nach demokratischen Grundsätzen bestellt wurde. Im Kommunalwahlrecht sind die gesetzlichen Vorgaben unterschiedlich. Wählergemeinschaften, die Gruppen „von mitgliedschaftlich organisierten Wahlberechtigten“ (§15 Abs. 1 KWahlG) sind, können Wahlvorschläge einreichen. Wählergemeinschaften, die sich aus anderen Wählergruppen zusammensetzen, dürfen sich als solche nicht an Wahlen beteiligen.

Verbreitung und Organisation

Vor allem im ländlichen Raum haben Wählergruppen eine oft starke Bedeutung in der Kommunalpolitik und stellen in vielen Gemeinden auch Bürgermeister und Teile des Gemeinderats, ja dominieren ihn in ihren Hochburgen manchmal. In kleinen und mittleren Städten gelang es ihnen zunächst meist nur in ihren Hochburgen etwa in Baden-Württemberg oder Bayern Oberbürgermeisterposten zu erringen. Vielfach stellen sie im Rahmen von Koalitionen aber Bürgermeister oder Beigeordnete. In Großstädten hatten Wählergruppen zunächst geringeres Gewicht. In neuerer Zeit gelingt es ihnen jedoch auch dort eine Vertretung zu erreichen.

Positionen

Wählergruppen sind in ihrer Politik meist kommunal ausgerichtet. Ihre Positionen sind daher unterschiedlich und uneinheitlich. Parteiprogramme ähnlich der etablierten Parteien gibt es meist nicht. Im Einzelfall greifen Wählergruppen wie die „Freien Wähler“ auch landespolitische und bundespolitische Themen auf. Kritisiert wird unter anderem die Parteienfinanzierung (Bundespolitik). Forderungen sind unter anderem die Umsetzung von direkter Demokratie auf kommunaler und auf Landesebene.

Freie Wähler

Hauptartikel: Freie Wähler

Die wichtigste Organisation von Wählergruppen sind die „Freien Wähler“. Das deutschlandweit beste Ergebnis bei Kommunalwahlen erreichten die Freien Wähler in Schleswig-Holstein 2008 mit 6784 Mandaten und 51,8 % (CDU: 3400 Mandate, 26% / SPD: 2141 Mandate, 16,4 %). Bis dahin bundesweit am stärksten waren die Freien Wähler in Baden-Württemberg, wo sie 44 Prozent aller Gemeinderäte (stärkste Gruppierung) und 24 Prozent aller Kreisräte (zweitstärkste Gruppierung) stellen. In Bayern sind sie mit 10,2 Prozent im Landtag als drittstärkste Fraktion vertreten.

Aufgrund der regionalen Ausrichtungen ist eine bundesweit einheitliche Struktur erst im Aufbau. Die Freien Wähler haben für die Wahl zum Europa-Parlament am 7. Juni 2009 auf Bundesebene eine Wählergruppe gegründet, um auch dort die Gemeinden und Städte zu stärken. Mehrere Landesverbände bzw. Landesvereinigungen von Freien Wählern haben sich zum „Bundesverband Freie Wähler“ zusammengeschlossen.