Sächsischer Landtag


Der Sächsische Landtag ist das Landesparlament des Freistaates Sachsen mit Sitz in Dresden. Derzeit ist der Sächsische Landtag das einzige Landesparlament Deutschlands, in dem es sechs Fraktionen gibt.
Geschichte
1089 bis 1500: Entwicklung der Markgrafschaft Meißen zum sächsischen Ständestaat
Seit das Haus der Wettiner im Jahr 1089 mit der Markgrafschaft Meißen belehnt wurde, stützte sich die Macht des Fürsten auf eine Schicht waffentragender unfreier Dienstmannen. Da sie als Unfreie einen niedrigen sozialen Rang hatten, konnte sich der Fürst auf die Loyalität dieser unfreien Ministeriale, wie sie in den Urkunden bezeichnet werden, verlassen. Die Ministerialen waren über das gesamte Land in befestigten Wohnsitzen zerstreut, von wo aus sie den Fürsten für militärische Einsätze zur Verfügung standen. Der Fürst übte seine Herrschaft aus, indem er von Ort zu Ort reiste und vor Ort auch Entscheidungen traf, Gericht abhielt und die Abgaben der hiesigen Bevölkerung im Form von Naturalien verbrauchte. Dabei konnten auch die Ministerialen der Region zur Beratung vom Fürsten herbeigerufen werden. So wurden die Minsteriale durch ihren Dienst zu erfahrenen und nützlichen Ratgebern, konnten dabei aber auch die Interessen der Landschaft, in der sie ansässig waren, vertreten. Im Laufe des späten 13. Jahrhunderts entstand so aufgrund des Ansehens der Ministeriale aus der Schicht ehemals unfreier waffentragender Dienstmannen der niedere Adel.[B 1]
1293 schließlich wurde eine wichtige Entscheidung gemeinsam von Fürst und der Gemeinschaft der ritterlichen Vasallen getroffen, weil letztere das Land gegenüber den Fürsten vertraten. Anders als bei der 1215 vom englischen König ausgestellten Magna Carta zog der Markgraf von Meißen seine Untergebenen wohl freiwillig mit bei der Entscheidung ein. Dennoch zeigt dieser Vorgang die gewachsene Bedeutung der Vertreter des niederen Adels, die Entscheidung von 1293 ist der erste Schritt hin zur Mitbestimmung in der sächsischen Verfassungsgeschichte.[B 2]
Im 14. Jahrhundert bildeten sich in allen Territorien des Reiches die Landstände aus, die zusammen in einem Spannungsverhältnis mit den Landesherren die Landepolitik bestimmten. Die Landstände waren Inhaber öffentlicher Gewalt unterhalb des Landesfürsten. Da die Landstände die Grundherrschaft ausübten, also direkt von den schaffenden Menschen ihrer Landschaft oder ihrer Stadt abhängig waren, vertraten sie eher die Interessen dieser Menschen als der Fürst selbst. Den ersten Stand bildete jedoch die höhere Geistlichkeit des Landes, die aufgrund der hohen Bedeutung der Kirche wichtige Ratgeber des Fürsten waren. Den zweiten Stand bildeten zum einen der niedere Adel, der aus den Ministerialen entstanden war, und zum anderen der höher einzustufende alte Adel. Die Vertreter der Städte, die sich von der adligen Grundherrschaft freigemacht hatten, bildeten den dritten Stand.[B 3]
Durch die Entstehung und dem Ausbau des Städtewesens stieg im 12. und 13. Jahrhundert die Bedeutung der Geldwirtschaft. Dadurch nahm der Geldumlauf zu, wodurch Geld in Wirtschaft und Gesellschaft immer wichtiger wurde. Die Fürsten, die bisher von Naturalien und Dienstleistungen ihrer Untergebenen lebten, mussten zur Absicherung ihrer Macht auch nach Wegen suchen, um ihre Geldeinkünfte zu steigern. Daher baten die Fürsten der Markgrafschaft um eine Steuerabgabe bei den Bürgern. Diese Bede wurde wahrscheinlich nicht direkt an die steuerzahlenden Bürger und Bauern des dritten Standes gerichtet, sondern an den niederen Adel als Inhaber der Grundherrschaft, die über einen unmittelbaren Zugang zu den Stadt- und Dorfbewohnern verfügten. Das früheste überlieferte Bedeverzeichnis stammt aus dem Jahr 1314.[B 4]
In der Markgrafschaft Meißen wurden jeweils 1350 in Leipzig die versammelten Vertreter des Adels und der wichtigsten Städte der Markgrafschaft und 1376 in Meißen die gesamten Landstände von den jeweils in diesen Jahren herrschenden Markgrafen versammelt, um eine Bede bewilligt zu bekommen. Durch den gesteigerten Geldbedarf des Landesherren stieg deren Abhängigkeit von den Landständen. So beschwerten sich 1428 die versammelten Landstände über landesherrliche Amtleute, die die Gerichtsbarkeit der Stände behinderten. Um die Landstände bei der Geldbeschaffung hinter sich zu wissen, mussten die Landesherren zugeständnisse machen. 1438 erreichten die Landstände bei einer Versammlung in Leipzig als Ausgleichsleistung einer bewilligten Bede das Recht, sich zu gemeinsamen Versammlungen zu treffen, ohne von den Landesfürsten gerufen wurden zu sein. Dadurch wurde der Landtag zu einer selbständigen Körperschaft, mit dessen Einmischung in die Landespolitik ständig zu rechnen war. Auf den Landtag 1451 in Grimma setzte die Versammlung eine ständische Deputation zur Überwachung der Steuereinnahmen ein, bestehend aus 18 Mitgliedern, darunter sechs Bürger. Bei den Streit der fürstlichen Brüder Friedrich und Wilhelm um die Altenburger Teilung 1445 setzte sich die Stände beider Landesteile für die Wahrung der Interessen des Landes ein. 1458 setzten sie ein Mitspracherecht über Krieg und Frieden durch. Bei all diesen Verhandlungen bewiesen die Landstände eine eigenständige Politik gegenüber den Landesfürsten.[B 5]
Durch die Abhängigkeit der Landesfürsten von den Ständen bei der Bewilligung von Steuern wurde die Macht der Fürsten durch die Landstände eingeschränkt. Somit war um die Jahrhundertwende zum 16. Jahrhundert die ungeschriebene Landesverfassung des sächsischen Ständestaates voll ausgebildet.[B 6]
1500 bis 1831: Behauptung der ständischen Verfassung im absolutistischen Zeitalter und Reformbestrebungen danach
Da die ständische Landesverfassung ungeschrieben blieb, war ihre Anwendung abhängig von den jeweiligen Charakter des Herrschers. Unter den Kurfürsten Ernst, Friedrich den Weisen, Johann den Beständigen und Johann Friedrich den Großmütigen sowie den Herzögen Albrecht, Georg und Heinrich blieb das Mitbestimmungsrecht der Landstände uneingeschränkt gültig. Herzog Moritz jedoch fühlte sich durch die Mitspracherechte der Landstände in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt: Er rief den Landtag nur selten ein und verhandelte lieber mit kleineren Ausschüssen des Landtages, weil er so hoffte, eher Zustimmung zu seinen Plänen zu erhalten. Die Rechte des Landtages wurden von ihm aber nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Im Sommer 1546 während des Schmalkaldischen Krieges und zwei Jahre später 1548, als der Kaiser eine Änderung der Kirchenordnung verlangte, rief er jeweils den Landtag ein, um sich bei seinen Entscheidungen beraten zu lassen. Moritz' Nachfolger August hingegen rief den Landtag oft zusammen. Auf den Landtag 1577 in Torgau wurde eine Konkordienformel angenommen, die von kursächsischen Theologen erarbeitet wurde und das die meisten lutherischen Territorien des Reiches annehmen sollten. Durch diese Entscheidung wurde die Mitverantwortung der Landstände in der Kirchenpolitik deutlich. Die Landstände sahen es als ihre Aufgabe an, das lutherische Bekenntnis der sächsischen Kirche zu verteidigen.[B 7]
Der Nachfolger von August Christian I. (Regierung ab 1586) stellte die Machtfrage gegenüber den Landständen, in dem er sich vom lutherischen Glauben abwandte und sich dem Kalvinismus zuwandte. Sein Kanzler Nikolaus Krell versuchte den Einfluss der lutherisch gesinnten Kräfte durch kleine Schritte zu umgehen oder zu brechen. Ziel Krells Bemühungen war die Ausschaltung der Landstände als politischer Machtfaktor im Land. Jedoch starb 1591 Christian I. und damit Krells Beschüzer, noch bevor dessen Bemühungen größere Erfolge zeitigten. Er wurde eingekerkert und nach 10 Jahren hingerichtet. Nach den Tod Christans I. konnten die Landstände während der folgenden Vormundschaftsregierung von Christians I. Sohn ihre alte Stellung wieder herstellen.[B 8]
Seit der Herrschaft Christians I. wurden bis zum Regierungsantritt Friedrich August I. 1664 die Rechte der Landstände nicht mehr angefochten. Regelmäßig traten sie zu Landtagen zusammen, um Anregungen und Beschwerden für die Landesgesetzgebung vorzubringen. Außerdem wachten sie über die Einnahme und Verwaltung der Steuern. 1576 wurde ein Obersteuerkollegium gegründet, indem zur Hälfte vom Landtag und zur anderen Hälfte vom Kurfürsten ernannte Räte über die Verwendung der eingenommen Steuergelder wachten. Unter Johann Georg II. konnten die Landstände ihre Stellung weiter Ausbauen, da zum einen die Stellung Johann Georgs II. durch das väterliche Testament (indem dessen Erbe unter vier Brüdern aufgeteilt wurde) geschwächt wurde und sich der neue Kurfürst trotz seiner formalen Oberherrschaft durch mühsame Verhandlungen seine Vorherrschaft sichern musste, und zum anderen Johann Georg II. große Summen Geld für kulturelle Prachtentfaltung benötigte und so den Landständen entgegen kommen musste.[B 9]
Kurfürst Friedrich August I. verstand sich im Gegensatz zu seinen Vorgängern als absolutistischer Herrscher, der die Macht der Landstände einschränken oder völlig ausschalten wollte. Die Polnische Krone kostete hohe Summen an Bestechungsgelder, zudem benötigte sein fürstliches Repräsentationsbedürfnis und die damit verbundene barocke Kulturentfaltung am Hof in Dresden zusätzlich kontinuierlich hohe Geldeinnahmen. Die dazu notwendigen Gelder konnten und wollten die Stände den Kurfürsten nicht bewilligen. Sein Wechsel zum Katholizismus, um den polnischen Königstitel annehmen zu können, schwächte jedoch seine machtpolitische Position in Sachsen zu sehr, um die Landstände auszuschalten. Um finanziell unabhängiger zu sein, schuf sich Friedrich August I. daher die Akzise, eine Verbrauchsteuer, bei der er bei der Verwaltung der Einnahmen nicht von den Ständen abhängig war. Jedoch konnten sich die Landstände trotz des absoluten Machtanspruches des Kurfürsten sich gegenüber diesen behaupten, und so blieb es bei der Herrschaft Friedrich August I. bei einem mühsam gegen den Ständen verteidigten gemäßigten Absolutismus. Nach dem Tod nicht nur des Kurfürsten-Königs Friedrich August II. sondern auch des langjährigen Premierministers Graf Brühl und dem Ende des Siebenjährigen Krieges endete das augusteische Zeitalter und die Verbindung zum polnischen Thron. Mit Kurfürst Friedrich Christian kam ein Herrscher an die Macht, der den Idealen der Aufklärung aufgeschlossen gegenüberstand, auch wenn er seine Entscheidungen wie seine beiden augusteischen Vorgänger selbst traf. Friedrich Christian sah sich selbst als ersten Diener des Staates. Auch die als Berater des Kurfürsten tätigen Männer, die dem Bürgertum entstammten, trachteten danach, möglichst viele Ideale der Aufklärung in ihrer täglichen Arbeit im Staatsleben zu verwirklichen. Es existierten zur jener Zeit sogar Pläne, die Landstände nach dem Vorbild des englischen Parlamentes mit dem Recht zur Gesetzgebung auszustatten.[B 10]
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gingen von den Stände auf den Landtag 1811 Anregungen aus, die verschiedenen Verfassungs- und Verwaltungsstrukturen des 1806 von Napoléon gegründeten Königreich Sachsens zu vereinheitlichen und so einen modernen zentral verwalteten Staat zu bilden. Jedoch wurden auf den Wiener Kongress 1815 das Territorium des Königreiches aufgrund der Bündnistreue des sächsischen Königs zu Napoléon während der Befreiungskriege 1813 verkleinert, wodurch die Vorschläge der Landstände nicht verwirklicht werden konnten.[B 11]
Nach dem Wiener Kongress wurden die Landstände in Zuge der Restauration in ihrer ursprünglichen Form von vor 1806 wieder hergestellt. Durch die in Sachsen einsetzende Industrialisierung begann eine wesentliche Veränderung innerhalb der Gesellschaft: Das Bürgertum wurde zur treibenden Kraft und in den Städten entstand eine wachsende Arbeiterschaft. Die Landstände mit ihren mittelalterlichen Wurzeln entsprachen in ihrer Zusammensetzung ganz offensichtlich nicht mehr den Gefüge der Gesellschaft. Die Vertreter der Landstände wurden als Vertreter der Reichen und Mächtigen im Lande angesehen, obwohl die Zusammensetzung den veränderten Verhältnissen angepasst hätte werden sollen. So entlud sich der Unmut des Bürgertums über die rückständigen Verhältnisse 1830 in Dresden über einen unbedeutenden Anlass. König Anton nahm die Unmutsbekundungen sehr ernst, und entließ als erste Maßnahme den als verantwortlich für die Krise geltenden erzkonservativen Minister Graf Einsiedel und berief statt diesen den liberalen Bernhard von Lindenau zum neuen Minister. Ein Jahr später stand als Ergebnis der Reformmaßnahmen der neuen Regierung die schriftlich festgelegte Verfassung vom 4. September 1931.[B 12]
1831 bis Gegenwart
Vorgänger sind im historischen Sinne der seit dem 15. Jahrhundert zusammentretende Landtag, der 1831 in ein konstitutionelles Parlament in zwei Kammern umgewandelt wurde (vgl. Sächsischer Landtag (1831–1918)), die aus der Novemberrevolution 1919 hervorgegangene Volkskammer, die 1920 wieder zum Landtag wurde und 1933 gleichgeschaltet wurde, sowie zwischen 1946 und 1952 eine Vertretung unter wachsendem Einfluss der SED.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in der Sowjetischen Besatzungszone wieder ein Landesparlament Sachsens errichtet. Bis zu seiner Auflösung im Jahr 1952 wurden zwei Legislaturperioden gewählt. Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde ein neues Landesparlament Sachsens gebildet.
Politische Arbeit
Vorläufiges Ergebnis der Landtagswahl 2009 und vorläufige Zusammensetzung des Landtags
Die Landtagswahl in Sachsen 2009 ergab folgende vorläufige Ergebnisse:
Voraussichtlich zukünftige Sitzverteilung: (Stand: 30. August 2009)
Gemäß Art. 41 Abs. 1 der Sächsischen Landesverfassung beträgt die Größe des Sächsischen Landtages 120 Abgeordnete. Durch Überhangs- und Ausgleichsmandate wird sich seine Größe in der fünften Legislaturperiode (2009–2014) auf 132 erhöhen.
Ergebnisse der Landtagswahl 2004 und Zusammensetzung des Landtags
Die Landtagswahl in Sachsen 2004 ergab folgende Ergebnisse:
- CDU 41,1%
- PDS 23,6%
- SPD 9,8%
- NPD 9,2%
- FDP 5,9%
- GRÜNE 5,1%
- Die Tierschutzpartei 1,6%
- GRAUE 0,9%
- PBC 0,7%

Derzeitige Sitzverteilung: (Stand: 4. September 2008)
- CDU 55 Sitze
- Die Linke 31 Sitze
- SPD 13 Sitze
- NPD 8 Sitze
- FDP 7 Sitze
- GRÜNE 6 Sitze
- fraktionslos 4 Sitze (Austritt der Abgeordneten Mirko Schmidt, Klaus Baier und Jürgen Schön aus der NPD-Fraktion im Dezember 2005, Ausschluss des Abgeordneten Klaus-Jürgen Menzel aus der NPD-Fraktion im November 2006)
Gemäß Art. 41 Abs. 1 der Sächsischen Landesverfassung beträgt die Größe des Sächsischen Landtages 120 Abgeordnete. Durch vier Überhangmandate besteht der Sächsische Landtag in der 4. Wahlperiode (2004 bis 2009) aus 124 Abgeordneten.
Landtagspräsidium
Das Landtagspräsidium setzt sich gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages aus zwanzig Mitgliedern wie folgt zusammen:
- Landtagspräsident
- 3 Vizepräsidenten
- Fraktionsvorsitzende aller im Landtag vertretenen Fraktionen
- weitere Mitglieder gemäß Stärkeverhältnisses der Fraktionen
In der 4. Legislaturperiode hat das Präsidium des Sächsischen Landtags somit folgende Zusammensetzung:
- Erich Iltgen (CDU – Landtagspräsident)
- Regina Schulz (Die Linke - 1. Vizepräsidentin)
- Andrea Dombois (CDU - 2. Vizepräsidentin)
- Gunther Hatzsch (SPD - 3. Vizepräsident)
- Steffen Flath (Vorsitzender der CDU-Fraktion)
- Dr. André Hahn (Vorsitzender der Linksfraktion)
- Martin Dulig (Vorsitzender der SPD-Fraktion)
- Holger Apfel (Vorsitzender der NPD-Fraktion)
- Holger Zastrow (Vorsitzender der FDP-Fraktion)
- Antje Hermenau (Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
- Heinz Lehmann (CDU - weiteres Mitglied)
- Friederike de Haas (CDU - weiteres Mitglied)
- Peter Schowtka (CDU - weiteres Mitglied)
- Gottfried Teubner (CDU - weiteres Mitglied)
- Uta Windisch (CDU - weiteres Mitglied)
- Jutta Schmidt (CDU - weiteres Mitglied)
- Matthias Rößler (CDU - weiteres Mitglied)
- Prof. Dr. Peter Porsch (Die Linke - weiteres Mitglied)
- Caren Lay (Die Linke - weiteres Mitglied)
- Falk Neubert (Die Linke - weiteres Mitglied)
Fraktionen
| Fraktion | Vorsitzender | Parlamentarischer Geschäftsführer |
|---|---|---|
| CDU | Steffen Flath | Heinz Lehmann |
| Die Linke | Dr. André Hahn | Caren Lay |
| SPD | Martin Dulig | Stefan Brangs |
| NPD | Holger Apfel | Dr. Johannes Müller |
| FDP | Holger Zastrow | Torsten Herbst |
| Bündnis 90/Die Grünen | Antje Hermenau | Dr. Karl-Heinz Gerstenberg |
Ausschüsse und Enquetekommissionen
Ständige Ausschüsse
| Ausschuss | Vorsitzender (Fraktion) | Stellvertretender Vorsitzender (Fraktion) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten | Christian Steinbach (CDU) | Horst Rasch (CDU) |
| Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss | Prof. Dr. Günther Schneider (CDU) | Enrico Bräunig (SPD) |
| Innenausschuss | Margit Weihnert (SPD) | Dr. Michael Friedrich (Die Linke) |
| Petitionsausschuss | Bettina Simon (Die Linke) | Angelika Pfeiffer (CDU) |
| Haushalts- und Finanzausschuss | Ronald Weckesser (Die Linke) | Gottfried Teubner (CDU) |
| Wahlprüfungsausschuss | Marko Schiemann (CDU) | Dr. André Hahn (Die Linke) |
| Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend | Horst Wehner (Die Linke) | Iris Firmenich (CDU) |
| Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr | Andreas Lämmel (CDU) | Ingrid Mattern (Die Linke) |
| Ausschuss für Schule und Sport | Lars Rohwer (CDU) | Julia Bonk (Die Linke) |
| Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien | Robert Clemen (CDU) | Dr. Martin Gillo (CDU) |
| Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft | Uta Windisch (CDU) | Andreas Heinz (CDU) |
Untersuchungsausschuss
| Ausschuss | Eingesetzt am | Vorsitzender (Fraktion) | Stellvertretender Vorsitzender (Fraktion) |
|---|---|---|---|
| Sachsen LB[1] | 21. April 2005 | Gottfried Teubner (CDU) | Sebastian Scheel (Die Linke) |
| Organisierte Kriminalität[2] | Klaus Bartl (Die Linke) | Prof. Dr. Günther Schneider (CDU) |
Enquetekommissionen
| Enquetekommission | Vorsitzender (Fraktion) | Stellvertretender Vorsitzender (Fraktion) |
|---|---|---|
| Demografie[3] | Heinz Eggert (CDU) | Kerstin Köditz (Die Linke) |
Regierung
Ministerpräsident ist seit 28. Mai 2008 Stanislaw Tillich (CDU), der eine Koalitionsregierung aus CDU und SPD führt.
Landtagsgebäude

- → Hauptartikel: Sächsischer Landtag (Gebäude)
Der Sächsische Landtag hatte nach der Wende in der DDR seinen Sitz vom 27. Oktober 1990 bis zum 17. September 1993 in der Dreikönigskirche in Dresden.
Seine erste Sitzung in dem ehemaligen Gebäude des Landesfinanzamtes in der Dresdner Devrientstraße, welches zwischen 1928 und 1931 errichtet worden war, und wo der Landtag auch noch heute seinen Sitz hat, erfolgte am 14. Oktober 1993. In diesem Gebäude saß von 1946 bis 1990 die Stadt- und Bezirksleitung der SED.
Der Bau des Plenarsaales begann am 1. Oktober 1991. Erstmals genutzt werden konnte er am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1993. Die offizielle Übergabe fand jedoch erst am 14. Februar 1994 statt.
Nach der Sanierung der Altbauten zwischen 1995 und 1997 kann der Komplex seit Mai 1997 vollständig und uneingeschränkt genutzt werden.
Eine Besonderheit des Landtagsgebäudes ist das Bürgerfoyer, wo regelmäßig Ausstellungen stattfinden. Auch ist auf dem Dach des Hauptportals ein Restaurant.
Bilder des Sächsischen Landtages
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Die Sachsenkarte im Plenarsaal des Sächsischen Landtages
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Das Bürgerfoyer des Sächsischen Landtages bei einer Ausstellung
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Die Umgebung des Landtags (vorn links)
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Der Innenhof des Sächsischen Landtages
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Die Promenade zwischen Elbe und Sächsischem Landtag
Siehe auch
- Wahlergebnisse und Landesregierungen in Sachsen
- Liste der Mitglieder des Sächsischen Landtags 5. Wahlperiode
Literatur
- Karin Algasinger, Thomas Gey, Helmar Schöne: So arbeitet der Sächsische Landtag. 4. Wahlperiode. NDV Neue Darmstädter Verlagsanstalt, Rheinbreitbach 2005, ISBN 3-87576-544-3.
- Ulrich Brümmer: Parteien und Wahlen in Sachsen. Kontinuität und Wandel von 1990 bis 2005, Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften 2006, ISBN 3-531-14835-4
- Christian Demuth/Jakob Lempp: Parteien in Sachsen, Berlin: be.bra-Verlag 2006, ISBN 3-937233-34-2
- Karlheinz Blascke: Landstände, Landtag, Volksvertretung. 700 Jahre politische Mitbestimmung im Lande Sachsen. In: Der Sächsische Landtag. Geschichte und Gegenwart. Nachauflage. SDV - Die Medien AG, Dresden 2006.
- ↑ Zum Aufstieg der Ministeriale unter den Wettinern: Blaschke, S. 7–9
- ↑ Zur Bedeutung der Entscheidung von 1293: Blaschke, S. 8 (rechte Spalte)
- ↑ Zur Entwicklung der Landstände im 14. Jahrhundert: Blaschke, S. 8–9
- ↑ Zur Bedeutung der Geldwirtschaft in der Markgrafschaft Meißen: Blaschke, S. 9 (linke Spalte)
- ↑ Zur Ausweitung der Rechte des Landtages im 14. und 15. Jahrhundert: Blaschke, S. 9 (rechte Spalte)
- ↑ Fazit der Entwicklungen bis 1500: Blaschke, S. 10 (linke Spalte oben)
- ↑ Zur Stellung der Landstände von Kurfürst Ernst bis Herzog August: Blaschke, S. 10 (linke Spalte)
- ↑ Zur Religionspolitik Christians I.: Blaschke, S. 10 (rechte Spalte)
- ↑ Zur Stellung der Landstände nach Christian I. bis zum augusteischen Zeitalter.: Blaschke, S. 11 (linke Spalte)
- ↑ Zur Herrschaft Friedrich Augusts I. und II. sowie Friedrich Christians: Blaschke, S. 11–12
- ↑ Zum Landtag während des napoleonischen Zeitalters in Sachsen: Blaschke, S. 12 (rechte Spalte)
- ↑ Zur Entstehung der ersten schriftlich festgehaltenen Verfassung in Sachsen: Blaschke, S. 12– (rechte Spalte)13
Weblinks
- Literatur von und über den Sächsischen Landtag im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Webpräsenz des Sächsischen Landtages
- http://www.das-neue-dresden.de/landtag-sachsen.html
Fußnoten
- ↑ Ausgeschriebener Titel: „Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Staatsregierung und ihrer Mitglieder bei der Landesbank Sachsen Girozentrale (Sachsen LB), deren direkten und indirekten Beteiligungen an Tochterunternehmen, verbundenen, assoziierten und sonstigen Unternehmen seit dem 1. Januar 1992 sowie direkte und indirekte Einflussnahme der Staatsregierung, ihrer Mitglieder und der Bediensteten der Staatsministerien auf diese und die Auswirkungen für die unmittelbaren und mittelbaren Anteilseigner der Sachsen LB“
- ↑ Untersuchung der Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Wirtschaft, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten der sächsischen Justiz, Polizei, von Landes- und kommunalen Behörden sowie für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen in Sachsen (Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen)
- ↑ Ausgeschriebener Titel: „Demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensbereiche der Menschen im Freistaat Sachsen sowie ihre Folgen für die politischen Handlungsfelder“
Koordinaten: 51° 3′ 24″ N, 13° 43′ 59″ O