Ungleiche Verträge
Die sog. Ungleichen Verträge wurden zwischen Mitte des 19. Jahrhunderts und dem Ersten Weltkrieg zwischen China und den westlichen Fremdmächten (England, Frankreich, USA, Rußland) bzw. Japan geschlossen. Sie sahen vielfältige Souveräntitätsbeschränkungen auf den Gebieten der Politik, der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit vor. Zugeständnisse wurden dem Reich der Mitte insbesondere auf handelspolitischem Gebiet abgenötigt, etwa die Öffnung von Häfen oder Reparationszahlungen. Eine angemessene Gegenleistung der Vertragspartner war demgegenüber nicht vorgesehen. Zu den wichtigsten Ungleichen Verträgen gehören:
- Vertrag von Nanking (南京條約) (1842)
- Vertrag von Aigun (璦琿條約) (1858)
- Vertrag von Tianjin (天津條約) (1858)
- Vertrag von Shimonoseki (馬關條約) (1859)
- Pekinger Konvention (北京條約) (1860)
- Zweite Pekinger Konvention (1898)
- 21 Forderungen (二十一條)(1915)
- Chinesisch-Portugiesischer Vertrag von Peking) (中葡北京條約)
Auf offizieller Ebene wurde der Terminus „ungleiche Verträge" erstmals 1926 von der Regierung in Peking in Verbindung mit der Aufhebung des chinesisch-belgischen Vertrages von 1865 gebraucht. Erst siebzehn Jahre später konnte die Regierung Chinas aufgrund der 1943 unterzeichneten Verträge mit den USA und Großbritannien (betr. die Annullierung exterritorialer Rechte u. a.) das Ende der Ära der „ungleichen Verträge" verkünden.
Literatur
- Jacques Gernet, Die chinesische Welt, Frankfurt 1997, ISBN 3-518-38005-2
- Jonathan D. Spence, Chinas Weg in die Moderne, München 2001, ISBN 3-446-16284-4