Die Rundfunkfreiheit schützt öffentliche Berichterstattungen und Meinungsäußerungen sowie Sendungen mit unterhaltendem Charakter. Sie beeinhaltet die Freiheit, der Öffentlichkeit Gedanken durch physikalische, insbesondere elektromagnetische Wellen zu übermitteln und somit die freie und umfassende Meinungsbildung durch elektronischen Medien zu schützen. Die Rundfunkfreiheit entspricht in ihrem Umfang der Pressefreiheit, die durch Artikel 5 Grundgesetz gewährleistet wird.