Eine Gefährdung als technischer Begriff bedeutet die Möglichkeit, dass eine Person, räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Das Wirksamwerden der Gefahr führt zu einem Schaden, z.B. zu einer Verletzung oder zum Tod.
Auszug aus der Liste der Gefährdungen der Berufsgenossenschaften:
- Mechanische Gefahren
- Elektrische Gefahren
- Gefahrstoffe
- Biologische Gefahren
- Brand- und Explosionsgefahren
- Thermische Gefahren
- Spezielle physikalische Gefahren
- Arbeitsumgebungsbedingungen
- Arbeitsbedingungen
- Wahrnehmung und Handhabbarkeit
- Sonstige Gefahren/Belastungen
- Psychische Belastungen
- Organisatorische Mängel
- Arbeitsablauf
- Arbeitszeit
- Qualifikation
- Unterweisung
- Verantwortung
- Geringe Zahl an Ersthelfer
- Geringe Zahl an Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitsfachkräften
- Defizite hinsichtlich Jugendlicher, werdender oder stillender Mütter, Behinderter, Leistungsgewandelter und älterer Arbeitnehmer
- Fehlende Betriebsanweisung(en)
Der verletzungsbewirkende Faktor der hinter einer Gefährdung steht ist der physikalische Vorgang, der von dem die konkrete Gefahr aus geht. Das ist z.B. bei der ungesicherten Ladung die potentielle Energie und die kinetische Energie der ungesicherten Teile, bei der heißen Oberfläche die Wärmeenergie usw.
Welche Gefährdungen an einem konkreten Arbeitsplatz vorliegen wird in einer Gefährdungsbeurteilung protokolliert.
Siehe auch
Definitionen
- Quelle einer möglichen Verletzung oder Gesundheitsschädigung.
Die DIN EN 292-1 ist am 9.Juni 2003 durch die EN ISO 12100-1 abgelöst worden.
Funktionale Sicherheit elektrischer/elektronischer/programmierbar elektronischer sicherheitsbezogener Systeme
- 3.1.2 Gefährdung (en: hazard)
potentielle Schadensquelle
DIN 2001
Medizinprodukte
- 2.3 Gefährdung
potentielle Schadensquelle
Weblinks
Berufsgenossenschaften [1]
Mechanische Gefährdung z.B.[2] Vorlage:Navigationsleiste Erste Hilfe