Unfallkasse
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In Deutschland sind die Unfallkassen die Unfallversicherungsträger für die Angestellten im öffentlichen Dienst bzw. daraus hervorgegangener Unternehmen (Bahn und Post). Versicherte sind die Angestellten und Arbeiter im Rahmen der gesetzlischen Unfallversicherung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind dagegen die Berufsgenossenschaften zuständig.
Beispiele:
- Unfallkasse Hessen
- Unfallkasse der Bahn
- Unfallkasse Post und Telekom