Max Kohlhaas

deutscher Bundesanwalt
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Max Kohlhaas (* 3. Februar 1909 in Stuttgart; † 3. Juli 1985 in Eppingen) war ein deutscher Bundesanwalt.

Leben

Nach dem Abitur 1927 am Karls-Gymnasium in Stuttgart studierte Kohlhaas Jura in Tübingen, Berlin und Königsberg. Nach dem Referendarexamen (1932) und der Promotion (1934) in Tübingen wurde er 1935 Gerichtsassessor und 1939 Staatsanwalt. In den Zweiten Weltkrieg zog Kohlhaas 1939 als Feldwebel d. R. Bereits im selben Jahr schwer verwundet, wurde er Oberleutnant und Kompanieführer und kam in höhere Stäbe. 1944 geriet er in britische Kriegsgefangenschaft, die er überwiegend in Kanada verbrachte.

Ende 1946 entlassen, wurde er 1947 zum Staatsanwalt im Württembergischen Justizministerium ernannt. 1951 wurde er Erster Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt in Stuttgart, dann Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof und 1955 schließlich Bundesanwalt in Karlsruhe. Nach seiner Pensionierung 1974 ließ er sich als Rechtsanwalt in Eppingen-Mühlbach nieder.

Die Bundeswehr beförderte ihn zum Major d. R.[1]

Werke

Kohlhaas war Mitverfasser des Kommentars zur Strafprozessordnung von Löwe/Rosenberg, des Kommentars zu Strafrechtlichen Nebengesetzen von Erbs/Kohlhaas und eines Kommentars zum Wehrstrafrecht.

Corps

Der Arztsohn Kohlhaas entstammte einer alten corpsstudentischen Familie. Sein Vater, beide Großväter, ein Bruder und mehrere Onkel waren bei Isaria und Rhenania Tübingen aktiv gewesen. Er selbst wurde im Sommer-Semester 1927 bei Rhenania Tübingen aktiv. Vor und nach dem Zweiten Weltkrieg war er ein Freund der Masuren, die ihm beim 129. Stiftungsfest, am 14. Juni 1959, das Masurenband verliehen. Im Oktober 1960 erhielt er auch das Band der Palaiomarchia.[2] Zwei Söhne sind Corpsstudenten.

Vorlage:PND

Einzelnachweise

  1. H.-H. Müller-Dieckert: Nachruf auf Max Kohlhaas. Corpszeitung der Altmärker-Masuren 77, Kiel 1985, S. 2280 f.
  2. 1973 sprach er beim Festakt des 125. Kösener Congresses in Würzburg