Nachbar

Person, die in räumlicher Nähe wohnt
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Unter Nachbarn versteht man primär die in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden wohnenden Personen.

Es können auch juristische Personen sein, z.B. Betriebe oder Büro-Abteilungen.

In ländlichen Gebieten ist der Begriff meist viel weiter - und umfasst zumindest die gegenüber wohnenden Personen oder jene im Umkreis bis zu etwa 100 Metern. Außerhalb der Ortschaften kann der Umkreis auch bis 1 km sein.
Im Münsterland (siehe Coesfeld) und westlichen Niedersachsen haben Nachbarn in ländlichen Gebieten althergebrachte Pflichten, sich gegenseitig zu helfen. Davon sind jetzt meist nur Mithilfe bei Familienfesten und Begräbnissen übrig geblieben.
Dies kann generell, vor allem auf dem Dorf, durchaus vielenorts vorgefunden werden und sich auch neu entwickeln.

Im übertragenen Sinn sprich man von Nachbarn auch bei angrenzenden Gemeinden, Bundesländer oder Staaten, ja sogar bei den Planeten Venus, Mars oder der "Nachbargalaxie" des Andromedanebels.

Nachbarschaft ist in der soziologischen Theorie von Ferdinand Tönnies das Beispiel für eine "Gemeinschaft des Ortes".

Siehe auch: Anrainer, Bauordnung, Bauwich, Gemeinschaft, Nachbarrecht, Zaun