Schutzgebiet

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Eine Definition gestaltet sich schwierig und kann kaum abschließend erfolgen. Das Wesentliche am Schutzgebiet ist der Schutzanspruch eines Gebietes, wobei für den Gebietsbegriff in diesem Zusammenhang der territoriale Ursprung postuliert werden soll, weniger denn die semantische Abweichung des Gebietsbegriffs im Sinne von "Sachgebiet". Der Schutzanspruch eines Schutzgebietes besteht darin, ihm innewohnende schützenswerte Gebietsmerkmale vor Einwirkungen von außen durch geeignete Vorsorge- und/oder Schutzmaßnahmen zu schützen. Auf Grund dieser Definition kann letztlich jedes Gebiet schützenswert sein, z.B. das Privatgrundstück vor neugierigen Blicken oder eine Baustelle gegen unbefugtes Betreten. Die nachfolgende Aufzählung kann deshalb nur beispielhaft und keinesfalls abschließend sein.

Schutzgebiete

Schutz der natürlichen Ressourcen

Umwelt- und Planungsrecht

  1. Natur- und Landschaftsschutz
  2. Bodenschutz
  3. Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
  4. Schutz der Luft und der Atmosphäre

Schutz von Kulturgütern und -leistungen

  1. Denkmalschutz

Schutzgebiete zu Gunsten der Wirtschaft

  1. Sonderwirtschaftszonen
  2. Bergbauschutzgebiete

Politische Schutzgebiete

  1. Hoheitsgebiete

Militärische Schutzgebiete

  1. Sperrgebiete und Sperrzonen

Historische Schutzgebiete

Euphemismus für:

  1. Kolonie (siehe deutsche Kolonien und Protektorate)
  2. Protektorate

Umweltsuche

  • http://www.gein.de - gein® - German Environmental Information Network (Umweltinformationsnetz Deutschland) ist "das Portal für Umweltfragen" in Deutschland (ab 2006 PortalU).
  • http://www.umweltdatenkatalog.de - Der Umweltdatenkatalog (UDK) ist ein Informationssystem zum Auffinden von Umweltinformationen öffentlicher Verwaltungen. Er ist Bestandteil von gein®.