Arbeitserlaubnis
gegenüber Ausländern erteilte Genehmigung, einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen
Eine Arbeitserlaubnis steht jedem deutschen Staatsbürger aufgrund der freien Berufswahl nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes zu. Nur Ausländer bedürfen dazu einer besonderen Genehmigung.
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http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/arbeitserlaubnis.html Vorlage:Stub