Der Ständerat (von Stand, der alten Bezeichnung für "Kanton"; franz. Conseil des États, ital. Consiglio degli Stati, rätoroman. Cussegl dals Stadis oder Cussegl dals Chantuns) ist die kleine Kammer des Schweizer Parlaments.

Da es im Ständerat mehr altgediente Politiker gibt als im Nationalrat, wird er in der Umgangssprache auch mit dem ursprünglich Berndeutschen Wort Stöckli ("Altenteil") benannt.
Die Wortprotokolle (Protokoll) des Ständerates werden im Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung und auf einer Website noch am selben Tag veröffentlicht (s. unten "Weblinks").
Mitgliederzahl
Der Ständerat besteht aus 46 Mitgliedern, je zwei für jeden Kanton und je eines für jeden Halbkanton. Der Kanton Zürich hat mit 1,2 Millionen Einwohnern also im Ständerat das gleiche Gewicht wie Uri mit 35'000 Einwohnern. Die Mitglieder des Ständerats werden als Ständerätinnen und Ständeräte bezeichnet.
Arbeitssprachen
In den Debatten sind Hochdeutsch und Französisch gebräuchlich. Es gibt keine Simultanübersetzung, so dass jedes Ständeratsmitglied beide Sprachen zumindest passiv beherrschen muss.
Wahlverfahren
Jeder Kanton bestimmt den Wahlmodus und das Datum für die Wahl seiner Ständeräte in eigener Kompetenz. Die Amtsdauer beträgt jedoch in allen Kantonen vier Jahre.
So war im Kanton Bern bis 1979 das Kantonsparlament, der Grosse Rat, für die Wahl zuständig. Mit der Zeit hat sich allerdings eine Vereinheitlichung des Wahlverfahrens ergeben. Mit Ausnahme des Kantons Jura, der seine Ständeräte mittels Proporzwahl bestimmen lässt, werden die Ständeräte heute in allen Kantonen mittels Majorzwahl durch das Volk gewählt. Der Ständerat des Kantons Appenzell Innerrhoden wird an der Landsgemeinde gewählt; im Kanton Neuenburg können sich auch Ausländer an den Ständeratswahlen beteiligen.
Weiterhin unterschiedlich ist der Zeitpunkt der Wahl. In den meisten Kantonen findet diese heute jedoch am selben Tag statt wie die Nationalratswahl. Ausnahmen bilden die Kantone Zug und Graubünden, welche ihre Vertreter ein Jahr vor der Nationalratswahlen wählen, und Appenzell Innerrhoden; hier findet die Wahl im April vor den Nationalratswahlen statt.
Eine vorzeitige Auflösung des Ständerates ist nur im Falle einer vom Volk beschlossenen Totalrevision der Bundesverfassung möglich. Die vorzeitige Abwahl eines seiner Mitglieder ist nicht vorgesehen. Nur beim vorzeitigen Rücktritt eines Ständerates oder einem Todesfall findet für den Rest der Amtsperiode eine Ersatzwahl statt.
Parteien
Aufgrund des Wahlverfahrens unterscheidet sich die Stärke der Parteien markant von derjenigen im Nationalrat - mit einer grossen Mehrheit des Freisinns und der Christlichdemokraten.
Kompetenzen
Die Sitzungen des Ständeraters leitet der auf ein Jahr gewählte Ständeratspräsident. Die Ständerätinnen und Ständeräte stimmen ohne Instruktionen ihrer Kantone oder Kantonsregierungen, sondern sind in der Ausübung ihres Mandates völlig frei. Entsprechend ist die althergebrachte Formulierung "Vertretung der Kantone" irreführend und entspricht weder dem Recht noch den Tatsachen.
Die beiden Kammern Ständerat und Nationalrat sind politisch völlig gleichwertig - ein Beschluss ist nur gültig, wenn er von beiden Kammern in derselben Fassung verabschiedet wurde. Alle Geschäfte werden nacheinander von beiden Räten behandelt. Die Ratsvorsitzenden legen gemeinsam fest, welcher Rat ein Geschäft zuerst behandelt ("Erstrat").
Können sich National- und Ständerat nach der ersten Behandlung nicht auf einen gemeinsamen Text einigen, so findet ein Differenzbereinigungsverfahren statt, wobei das Geschäft zwischen beiden Räten hin- und herpendelt. Nach drei erfolglosen Durchgängen muss die Einigungskonferenz auf den Plan treten. Weitere Erläuterungen zum Prozedere: Gesetzgebungsverfahren (Schweiz).
Ständerat und Nationalrat zusammen bilden die Vereinigte Bundesversammlung, die für Wahlen und bei einigen anderen besonderen Anlässen zusammentritt.