Deutsche Kriegsversehrte im 20. Jahrhundert

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Kriegsversehrte sind durch Kampfhandlungen und militärische Massnahmen zu körperlichem Schaden gekommene Kriegsteilnehmer und Zivilisten.

In Deutschland lebten nach dem Ende des Ersten Weltkrieges eine halbe Million und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges eineinhalb Millionen Menschen, die staatlich anerkannte Kriegsversehrte waren. Als rechtliche Grundlage der Kriegsbeschädigtenfürsorge wurde in Deutschland im Jahr 1920 das "Reichsversorgungsgesetz" verabschiedet. Grundgedanke des „Reichsversorgungsgesetzes“ war es, den Versehrten eine Geldentschädigung durch Renten zu gewähren und ihnen die Rückkehr in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Insofern stand der Anspruch der Beschädigten auf Heilbehandlung im Vordergrund des Gesetzes. Die in der Weimarer Republik gelegten Grundlinien der Kriegsopferversorgung wirkten nach 1945 fort. An die Stelle des „Reichsversorgungsgesetzes“ trat in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1950 das „Bundesversorgungsgesetz“. Als kriegsversehrt galten gemäß den o.g. Gesetzen diejenigen, deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 25% gemindert war.

Um die Integration Kriegsversehrter in das Erwerbsleben zu fördern, wurde 1953 in der Bundesrepublik Deutschland das „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ erlassen. Das Gesetz orientierte sich am „Schwerbeschädigtengesetz“ der Weimarer Republik (1920) und legte wie dieses Pflichtquoten für die Beschäftigung Schwerbeschädigter fest.

Bis zur Mitte der fünfziger Jahre war die Situation Kriegsversehrter durch Mangel gekennzeichnet. Dies galt für die zum Lebensunterhalt bereitgestellten Mittel und die prothetische Versorgung. Die einsetzende Hochkonjungtur in der Bundesrepublik Deutschland und die angesprochene gesetzliche Regelung verbesserten die Lage. Die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse erhöhte sich in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre deutlich, welche mit Versehrten abgeschlossen wurden.

Um ihre Lebenssituation zu verbessern, organisierten sich Kriegsversehrte: Der „Reichsbund der Kriegs- und Zivilbeschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen“ (1917), der „Bund der Kriegsblinden Deutschlands“ 1916) und der „Bund hirnverletzter Kriegs- und Arbeitsopfer“ (1917) wurden bereits während des Ersten Weltkrieges gegründet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam der „Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrenter Deutschlands“ (1948/50) als Interessenvertretung hinzu.

Literatur

  • Uta Krukowska: Kriegsversehrte. Allgemeine Lebensbedingungen und medizinische Versorgung deutscher Versehrter nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der Britischen Besatzungszone Deutschlands – dargestellt am Beispiel der Hansestadt Hamburg. Hamburg 2006
  • Klaus-Dieter Thomann: Das behinderte Kind. „Krüppelfürsorge“ und Orthopädie in Deutschland 1886 – 1920. Stuttgart / Jena / New York 1995