Unter der Liste der Flaggen der Weimarer Republik finden sich Flaggen, die in der Zeit von 1919 bis zum Beginn des Nationalsozialismus im Jahr 1933 in der Weimarer Republik Verwendung fanden.
National- und Handelsflaggen
Flagge | Datum | Bezeichnung | Beschreibung |
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1919–1933 | Nationalflagge | In der Reichsverfassung vom 11. August 1919 festgelegt. Die Flagge wurde bis zum 12. März 1933 verwendet, als sie durch einen Erlass Paul von Hindenburgs durch Schwarz-Weiß-Rot ersetzt wurde. Die Veröffentlichungen zeigen die Flaggenmaße als 2:3.[1] | |
1919–1933 | Handelsflagge | Gleichzeitig mit der Nationalflagge am 11. August 1919 festgelegt. Verwendet bis zum 1. Mai 1933. Maße der Flagge: 2:3. | |
1921–1933 | Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz | Durch Verordnung vom 11. April 1921 festgelegt. Eingeführt am 31. Juli 1921 zeigt diese Flagge zusätzlich ein Eisernes Kreuz auf den schwarz-rot-goldenen Reichsfarben. Am 16. Juli 1933 wurden durch Verordnung die schwarz-rot-goldenen Farben entfernt. Die Flagge konnte von Schiffsführern der Handelsmarine gezeigt werden, die ehemalige Angehörige der Kriegs- bzw. Reichsmarine waren. |
Reichskriegsflaggen, Kriegsgösch
Hauptartikel: Reichskriegsflagge
Flagge und Standarte des Reichspräsidenten und Reichswehrministers
Flagge | Datum | Bezeichnung | Beschreibung |
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1919–1921 | Flagge des Reichspräsidenten | Festgelegt am 27. September 1919 wurde die Flagge bis zum 31. Juli 1921 geführt. Maße der Flagge: 3:5. | |
1921–1933[2] | Standarte des Reichspräsidenten | Die am 31. Juli 1921 eingeführte Standarte wurde vermutlich durchgehend bis zum Jahr 1933 verwendet und ab dem Jahr 1926 zusätzlich zur nachfolgenden Version eingesetzt.[3] | |
1926–1933 | Standarte des Reichspräsidenten | Mit Veröffentlichung vom 5. Mai 1926 wurde eine Variante der Standarte gezeigt, die an jeder Flügelseite mit je sechs Federn ausgestattet war. Die Standarte wurde offenbar bis zum 22. April 1933 zusätzlich zur Vorgängerversion eingesetzt. | |
1919–1921 | Flagge des Reichswehrministers | Vom 27. September 1919 bis zum 31. Juli 1921 verwendet. Maße der Flagge 3:5. | |
1921–1933 | Flagge des Reichswehrministers | Wie vorige Flagge, jedoch jetzt in den Maßen 2:3. Eingeführt am 31. Juli 1921. Verwendet bis zum 14. März 1933. |
Reichspostflagge
Hauptartikel: Reichspostflagge
Reichsdienstflaggen
Seedienstflaggen der Küstenstaaten
Siehe auch
Literatur
- Dreyhaupt: Deutsche Nationalflaggen, Teil V: Flaggen der Weimarer Republik, in: Der Flaggenkurier Nr. 11/2000, Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde, Berlin
Weblinks
Quellen/Fußnoten
- ↑ Nach DREYHAUPT (2000) betrugen die Maße von 1919 bis zum Jahr 1921 3:5. Er führt dafür jedoch keinen besonderen Beleg an. In der Verfassung von 1919 gibt es keine Angaben über die zu verwendenden Maße.
- ↑ Bezüglich der Standarte des Reichspräsidenten gibt es Unklarheiten über den genauen Zeitraum ihrer Verwendung. DREYHAUPT (2000) ging zunächst noch davon aus, dass im Jahr 1928 die Version von 1921 erneut eingeführt wurde, nachdem 1926 eine Standarte mit sechs Federn je Flügel eingeführt wurde. Offizielle Veröffentlichungen des Reichsministeriums des Inneren aus den Jahren 1928 bzw. 1930 zeigen Versionen mit fünf Federn je Flügel. SCHMÖGER (2002) erwähnt jedoch ein Foto aus dem Jahr 1930, das die Präsidentenstandarte mit sechs Federn belegt. Ein anderes Foto aus dem Jahr 1931 zeigt die Standarte mit fünf Federn je Flügel. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass ab dem Jahr 1926 beide Versionen eingesetzt wurden.
- ↑ Datei:Bundesarchiv Bild 102-11056, Berlin, Reichstag, Reichsgründungsfeier.jpg