Diakon

Amt innerhalb der christlichen Kirchen mit unterschiedlichen Ausprägungen
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Der Diakon (von griechisch διακo&ny;oς diakonos Tischdiener) bekleidet ein geistliches Amt innerhalb der Kirche, den oder das Diakonat.

Der Diakon ist innerhalb der dreigliedrigen Gestalt des geistlichen Amtes (Bischof - Priester - Diakon) direkt dem Bischof zugeordnet.

Geschichte

Die ersten Diakone sind im neuen Testament (Apostelgeschichte 6,1-7) erwähnt, Männer die gewählt werden, um die Apostel zu entlasten.

Bereits in der frühen Kirche war das Diakonat als geistliches Amt direkt dem Bischof zugeordnet. Bei Ignatius schreiben Diakone Briefe für den Bischof, predigen oder werden von ihm als Legaten zu einer andern Kirche gesandt. In der Ostkirche gab es auch weibliche Diakone. Als dann die Presbyter mehr und mehr die Feier der Eucharistie übernahmen, wurden die Diakone nach und nach zu Gehilfen der Priester, nicht mehr des Bischofs.

In der Westkirche wurde das Diakonat zu einer Durchgangsstufe auf dem Weg zum Priesteramt.

Diakone heute

Diakone gibt es in den meisten bischöflich strukturierten Kirchen, z.B. in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und lutherischen Kirche. Die Funktion des Diakons gibt es auch in anderen Kirchen, nur teilweise unter anderen Bezeichnungen (in den Schweizer Reformierten Kirchen z.B. Gemeindehelfer). Neben der Diakonie können Diakone in allen Kirchen auch Lehr- und Verkündigungsfunktionen haben.

In der Römisch-katholischen, anglikanischen und orthodoxen Kirche zählen Diakone zu den Klerikern und übernehmen gewisse Aufgaben eines Priesters. Sie verkünden das Evangelium, predigen, taufen, teilen die Kommunion aus und sprechen Segensgebete. Die Feier der Eucharistie selbst ist gewöhnlich Priestern vorbehalten.

Katholisches Kirchenrecht

Im katholischen Kirchenrecht gehört Diakon zu den Stufen, die zum Priesteramt führen (Anwärter, Lektor, Akolyth, Diakon, Priester) und ist die höchste Stufe, die für verheiratete Männer möglich ist. Das Zweite Vatikanische Konzil hat den ständigen Diakonat als eigenständiges Amt der Kirche wiederhergestellt. In Gemeinden, die von einem Diakon geleitet werden, darf der Diakon zwar einen Wortgottesdienst halten und dabei die Kommunion austeilen, aber keine Heilige Messe feiern.

Bewerber für den Diakonat können verheiratet sein (Mindestalter 35 Jahre) oder sich zum Zölibat verpflichten (Mindestalter 25 Jahre). Bei verheirateten Männern, die sich zum Diakon weihen lassen, gilt das Zölibat nicht für die bestehende Ehe, allerdings im Falle des Todes der Frau.

Die Weihe zum Diakon ist auch eine Voraussetzung für die Priesterweihe. In den deutschen Bistümern gab es am 31.12.2002 insgesamt 2.500 Diakone.


Siehe auch:

Diakonie