Kreis Frankenstein i. Schles.

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Der preußisch-deutsche Landkreis Frankenstein i. Schles. bestand mit seinem Vorläuferkreis Münsterberg in der Zeit zwischen 1816 und 1945.

Der Landkreis Frankenstein i. Schles. umfasste am 1. Januar 1945:

  • 5 Städte,
  • 98 Gemeinden.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress traten mit der Neugliederung der Regierungsbezirke zum 1. Mai 1816 die Kreise Frankenstein und Münsterberg in der preußischen Provinz Schlesien zum neuen Regierungsbezirk Reichenbach.

Die Landratsämter waren in Frankenstein und Münsterberg.

Am 1. Januar 1817 wurden die Dörfer Peiswitz und Riemberg aus dem Kreis Jauer in den Kreis Frankenstein i. Schles. eingegliedert.

Die Kreise Frankenstein und Münsterberg wurden am 24. Januar 1818 endgültig wie folgt abgegrenzt:

  • Eingliederung des Dorfes Gallenau aus dem Kreis Grottkau und der Dörfer Nieder und Ober Plottnitz aus dem Kreis Neisse in den Kreis Frankenstein,
  • Eingliederung der Dörfer Bockau, Ebersdorf und Pitschen aus dem Kreis Münsterberg in den Kreis Striegau,
  • Eingliederung der Dörfer Bruckstein, Gallendorf, Herbsdorf, Hertwigswalde, Liebenau, Neuhaus, Nieder und Ober Pomsdorf und Wehrdorf aus dem Kreis Grottkau in den Kreis Münsterberg.

Nach der Auflösung des Regierungsbezirks Reichenbach traten die Kreise Frankenstein und Münsterberg am 1. Mai 1820 zum Regierungsbezirk Liegnitz.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörten die Kreise zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Am 21. Juli 1875 wurden die Landgemeinde Kobelau und der Gutsbezirk Kobelau aus dem Kreis Nimptsch in den Kreis Frankenstein.

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Am 29. Mai 1926 trat die Landgemeinde Kattersdorf vom Kreis Münsterberg zum Landkreis Neisse.

Zum 30. September 1929 fand in den Kreisen Frankenstein und Münsterberg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Oktober 1932 wurden die Kreise Frankenstein und Münsterberg zum neuen Kreis Frankenstein i. Schles. zusammengeschlossen. Das Landratsamt des neuen Kreises Frankenstein i. Schles. war in Frankenstein i. Schles. Gleichzeitig wurden die folgenden Grenzänderungen vorgenommen:

  • Eingliederung der Landgemeinden Algersdorf, Berzdorf, Deutsch Neudorf, Dobrischau, Haltauf, Kunern, Korschwitz, Kraßwitz, Kummelwitz, Münchhof, Neobschütz, Neu Karlsdorf, Pleßguth, Schildberg, Schönjohnsdorf und Waldneudorf aus dem Kreis Frankenstein i. Schles. in den Kreis Strehlen,
  • Eingliederung der Landgemeinden Kosemitz und Zülzendorf aus dem Kreis Reichenbach in den Kreis Frankenstein i. Schles.,
  • Eingliederung der Landgemeinde Wiltsch aus dem Kreis Frankenstein i. Schles. in den Kreis Glatz.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Frankenstein i. Schles. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Die Kreise Frankenstein und Münsterberg gliederten sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Frankenstein in Schlesien, Münsterberg in Schlesien, Reichenstein, Silberberg (Eulengebirge) und Wartha führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Abgesehen von der Abänderung der Bezeichnung:

  • Tepliwoda: Lauenbrunn,

im Jahr 1936 verblieb es bis 1945 bei den eingeführten deutschen Ortsnamen.

Persönlichkeiten