Regierung des Fürstentums Liechtenstein

oberstes Exekutivorgan Liechtensteins
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Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste gewählte Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird auf die Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.

Das Regierungsgebäude in Vaduz

Aktuell besteht seit 25. März 2009 eine Regierungskoalition der beiden Parteien VU und FBP mit Dr. Klaus Tschütscher (VU) als Regierungschef. Weitere Mitglieder der aktuellen Regierung sind Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer (FBP), Regierungsrätin Dr. Renate Müssner (VU), Regierungsrat Hugo Quaderer (VU) und Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick (FBP).

Rechtliche Einordnung

Die Regierung Liechtensteins wird in der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein im VII. Hauptstück behandelt und als zuständiges Organ für die gesamte Landesverwaltung eingesetzt. Sie ist laut Artikel 78 der Verfassung mit sämtlichen daraus folgenden Aufgaben vorbehaltlich des Vertrauens des Fürsten und des Landtags betraut.

Bestellung und Ernennung

In erster Linie ergibt sich die Bestellung der Regierung Liechtensteins aus einem Vorschlag des Landtags, der beim Landesfürsten eingebracht wird. Dieser ernennt dann die einzelnen Mitglieder des Regierungskollegiums, wobei nur der Regierungschef seinen Diensteid in die Hände des Fürsten oder Regenten ablegt. Die anderen vier Regierungsräte werden gemeinsam mit den übrigen Staatsangestellten vom Regierungschef in Eid und Pflicht genommen.

Somit ist vor allem der Regierunschef als Vertreter der Kollegialregierung dem Fürsten verantwortlich und hat diesem auch regelmässig Bericht zu erstatten. Einer der Regierungsräte wird in weiterer Folge vom Staatsoberhaupt zum Regierungschef-Stellvertreter ernannt und mit der Fortführung der Amtsgeschäfte im Falle einer Unpässlichkeit des Regierungschefs beauftragt.

Aufgaben und Pflichten

Nach Artikel 78 der Liechtensteinischen Verfassung wird die Regierung mit der Ausführung der gesamten Landesverwaltung beauftragt. Dies schliesst sämtliche exekutiven Aufgaben ein und inkludiert die Exekution sowohl von fürstlichen Erlässen als auch von Verordnungen und Gesetzen des Liechtensteinischen Landtags.

Aufgrund der Fülle von Aufgaben, die mit diesem Auftrag verbunden sind, ist die Regierung allerdings des Weiteren berechtigt, eingegrenzte Teilbereiche ihrer Arbeit an einzelne Amtspersonen, Amtsstellen oder besondere Kommissionen zu übergeben. Diese werden von der Regierung mit der Durchführung und der Verwaltung beauftragt und von selbiger kontrolliert und beaufsichtigt.[1] Zusätzlich können zur Besorgung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Aufgaben per Gesetzesbeschluss besondere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, welche unter Oberaufsicht der Regierung stehen.[2] Die Liechtensteinische Landesverwaltung (LLV) ist der für die Regierung bedeutsamste solche Behördenapparat. In dieser werden die Aufgabengebiete der Regierung nach Ressorts gegliedert behandelt, so dass die einzelnen Abteilungen mit Ministerien in anderen Ländern vergleichbar sind. Der grösste Teil dieser Landesverwaltung ist im Regierungsgebäude in Vaduz untergebracht.

Zusammensetzung

Die Verfassung sieht für die Regierung einen Regierungschef, einen Regierungschef-Stellvertreter, der gleichzeitig auch Regierungsrat ist, und drei weitere Regierungsräte vor. Jedem Mitglied der Regierung wird grundsätzlich auch ein Stellvertreter zugeordnet, wobei die Stellvertretung des Regierungschefs in der Regel vom Regierungschef-Stellvertreter wahrgenommen wird. Die Regierungsräte werden im Falle ihrer Abwesenheit von zusätzlich bestellten Stellvertretern vertreten.

Es ist vorgesehen, dass der Regierung stets jeweils mindestens zwei Mitglieder aus einem der beiden Landesteile (Oberland und Unterland) angehören. Deren Stellvertreter müssen ebenfalls aus dem selben Landesteil stammen.

Wählbarkeit

Um vom Landtag für die Regierung vorgeschlagen zu werden, muss ein Kandidat gebürtiger liechtensteinischer Staatsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Liechtenstein wohnhaft sein. Dies sind die allgemeinen Voraussetzungen des passiven Wahlrechts im Fürstentum. Darüber hinaus dürfen die Mitglieder der Regierung aufgrund der Gewaltenteilung nicht zeitgleich mit ihrem Amt in der Regierung auch Abgeordnete des Landtags oder Mitglied der Judikative sein.

Ressortaufteilung

Sowohl die Bezeichnung als auch die Aufteilung der einzelnen Regierungsressorts ändert sich in nahezu jeder neuen Amtsperiode. Das Ressort Präsidium untersteht aber generell dem Regierungschef. Meistens übernimmt dieser zusätzlich auch die Finanzangelegenheiten der Regierung im Ressort Finanzen. Um die Kommunikation mit ausländischen Regierungsvertretern und Behörden zu vereinfachen, werden die zuständigen Regierungsräte entsprechend ihrer Ressortverantwortlichkeit oft als Minister bezeichnet (bspw. Aussenministerin).

Aktuelle Zusammensetzung

 
Die aktuelle Regierung (2009)
Amt Name Partei Ressorts
Regierungschef Klaus Tschütscher VU
  • Präsidium
  • Finanzen
  • Familie und Chancengleichheit
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer FBP
  • Wirtschaft
  • Verkehr
  • Bau
Regierungsrätin Renate Müssner VU
  • Gesundheit
  • Soziales
  • Umwelt, Raum, Land- und Forstwirtschaft
Regierungsrat Hugo Quaderer VU
  • Inneres
  • Bildung
  • Sport
Regierungsrätin Aurelia Frick FBP
  • Äusseres
  • Justiz
  • Kultur
Regierungszusammensetzung seit 25. März 2009[3]

Einzelnachweise

  1. Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, Artikel 78 Abs. 2
  2. Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, Artikel 78 Abs. 4
  3. Presseaussendung der Stabstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit vom 25. März 2009. (PDF-Datei; 362 kB)

Literatur

  • Stabstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Das Fürstentum Liechtenstein – Begegnung mit einem Kleinstaat. Vaduz 2006