Das Ressortprinzip ist ein Regierungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland. Er besagt - nach Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz -, daß der Bundesminister "innerhalb dieser (durch den Bundeskanzler) gesetzten Richtlinien (...) seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung" leitet.