Ressortprinzip

deutscher Regierungsgrundsatz
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Das Ressortprinzip ist ein Regierungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland. Er besagt - nach Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz -, daß der Bundesminister "innerhalb dieser (durch den Bundeskanzler) gesetzten Richtlinien (...) seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung" leitet.