Thesaurierung

Begriff der Ökonomie
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Thesaurierung (v. gr. thesauros, Schatzhaus) bedeutet im ökonomischen Umfeld, dass der im Abrechnungszeitraum erzielte Ertrag eines Fonds nicht in bar an die Anteilseigner des Fonds ausgeschüttet wird, sondern zur Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert) wird. Die einzelnen Anteile haben somit einen höheren Eigenwert.

Zu trennen ist die Thesaurierung von der Wiederanlage. Hier werden die Erträge ausgeschüttet, dann aber (u.U. in einem automatisierten Verfahren) in weiteren Papieren deselben Wertpapiers wieder angelegt. Somit reicht die Fondsverwaltung den Vermögenszuwachs durch die Zuteilung zusätzlicher Fondsanteile an die Anteilseigner weiter.

Abgesehen von steuerlichen Aspekten unterscheiden sich Thesaurierung und Wiederanlage in der Renditeleistung nicht.

In der Theorie steigt durch die Thesaurierung bzw. durch die Wiederanlage der Wert des einzelnen Fondsanteils genau um den thesaurierten Betrag. In vielen Fällen jedoch sorgt die Thesaurierung gegenüber der Ausschüttung, wie der Zinseszins bei Geldanlagen, für eine überproportionale Steigerung des Fondsvermögens. Für die Anteilseigner hat die Thesaurierung zudem den Vorteil, dass der hiermit verbundene Kapitalzuwachs in der Regel mit einer geringeren steuerlichen Belastung verbunden ist als die Barausschüttung des Ertrags.

Der Begriff Thesaurierung wird überdies verwendet, wenn eine Kapitalgesellschaft den erzielten Gewinn nicht an die Gesellschafter ausschüttet, sondern in Rücklagen einstellt. In bestimmten Körperschaftsteuersystemen wird der nicht ausgeschüttete (thesaurierte) Gewinn mit einem anderen Steuersatz besteuert als der ausgeschüttete Gewinn.