Eigenkapital

Kapital, das einer juristischen Person von ihren Gesellschaftern zur Verfügung gestellt wird
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Eigenkapital bezeichnet die Finanzmittel eines Unternehmens, die von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden.

Auf der linken Seite einer Bilanz werden die Aktiva des Unternehmens aufgelistet. Es sind die materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände des Unternehmens, wie z.B. Gebäude, Grundstücke, Produktionsanlagen, Lagerbestand aber auch Softwarelizenzen, die ihrem aktuellen Wert nach bilanziert werden (Mittelverwendung).

Auf der rechten Seite befinden sich die Passiva (Mittelherkunft). Sie lassen sich nach Eigenkapital und Fremdkapital aufteilen. Das Fremdkapital bezeichnet die Verbindlichkeiten des Unternehmens, insbesondere Kredite und Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen.

Der Zusammenhang zwischen dem bilanzierten Eigenkapital, dem bilanzierten Fremdkapital und der Summe aller Aktiva des Unternehmens ist folgender: Aktiva minus Fremdkapital entspricht dem Eigenkapital.

Eigenkapital unterscheidet sich von Fremdkapital insbesondere hinsichtlich seiner vollen Haftung gegenüber Gläubigern (z.B. in einer Insolvenz des Unternehmens).

Das Eigenkapital von Kapitalgesellschaften unterteilt sich in das von den Anteilseignern bei Unternehmensgründung eingebrachte Nominalkapital sowie die Kapital- und Gewinnrücklagen, die aus den nicht ausgeschütteten (thesaurierten) Gewinnen gebildet werden.

Im Fall einer Aktiengesellschaft sind die einzelnen Posten des Eigenkapitals:

  • Gezeichnetes Kapital (Auch Stammkapital bei einer GmbH und Grundkapital bei einer Aktiengesellschaft genannt, bildet es das im Handelsregister eingetragene Kapital, auf das die Haftung der Anteilseigner beschränkt ist.)
  • Kapitalrücklage (Der Betrag, der über den Nennwert pro Aktie beziehungsweise bei nennwertlosen Aktien über einen Euro pro ausgegebener Aktie hinausgeht.)
  • Gewinnrücklagen (Saldo der nicht ausgeschütteten Gewinne sowie der Verluste aus den Vorjahren)
  • Bilanzgewinn oder -verlust (In der Bilanz einer Kapitalgesellschaft taucht als eigener Posten nur jener Anteil des Unternehmensgewinns auf, der im aktuellen Geschäftsjahr nicht an die Aktionäre ausgezahlt wird. Er erscheint im Folgejahr in der Position Gewinnrücklagen.)