Der Stadtkommandant ist in Kriegszeiten die höchste militärische, richterliche und zivile Instanz einer Stadt. Gerade während einer Besetzung einer feindlichen Stadt nimmt der Stadtkommandant, bis zur Installierung einer Zivilverwaltung, diesen Staus ein.
Siehe auch: Ausnahmezustand, Ausgangsperre, Standrecht