Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro
Firmensymbole auf abgebildeten Gegenständen
Wenn ich Gegenstände fotografiere, auf denen ein Firmensymbol abgebildet ist (z.B. einen LKW oder ein Bierzelt), darf ich das Bild veröffentlichen? Gibt es da etwas zu beachten? --C-8 17:17, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Im Zweifelsfall lade die Bilder in der de-wp hoch, und nicht auf Commons. Fast alle Logos fallen unter {{Bild-LogoSH}}. --Nyks (Kontakt) 17:21, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Was ist, wenn der Zweck des Bildes aber nicht die Beschäftigung mit der Marke ist, sondern die abgebildete Situation (das Treiben im Bierzelt, der schicke Truck)? Noch ein Beispiel: Eine Person trägt ein T-Shirt mit einem Markenlogo / Firmensymbol. Das Bild thematisiert nicht die Marke, sondern die im Bild agierende Person (welche mit der Veröffentlichung einverstanden wäre, Persönlichkeitsrechte wären gewahrt), die zufällig dieses T-Shirt trägt. Wäre unter solchen Umständen die Veröffentlichung erlaubt? --C-8 17:47, 6. Aug. 2009 (CEST)
- In der Regel ja, da eben die Markenzeichen keine Schöpungshöhe aufweisen (Ein Bild also zulässig wäre selbst wen das Logo der Bildemittelpunkt bildet). Und in solche Situatione meist eh als Beiwerk gelten (als Beiwerk dürfen sie sogar urheberechtlichen Schutz geniessen, ohne das sie eine freie Veröffentlichnug des Bildes verhindern können). Im Zweifel einfach zuerst auf de: hochladen und fragen ob man alles richtig gemacht hat. Bobo11 17:52, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Aber in solchen Fällen bitte mit dem Baustein Vorlage:Logo + Lizenz des Fotos und nicht mit Vorlage:Bild-LogoSH. Letzterer ist nur für "reine Logos". -- Chaddy · D·B - DÜP 18:10, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Markenzeichen weisen keine Schöpfungshöhe auf? Auch nicht das Ferrari-Pferd, das Camel-Kamel oder der Erdal-Frosch?
- Würde das Firmensymbol auch dann noch als Beiwerk gelten, wenn irgendein Zusammenhang zwischen der Situation und dem Logo erkennbar wäre? Angenommen das Firmensymbol wäre wichtig für die Aussage des Bildes. Verletzt auch das keine Rechte? (Konstruiertes Beispiel: Jemand hält eine Schuhcremedose mit dem Erdalfrosch in der Hand und sieht dem Frosch - weil so geschminkt und so schauend - total ähnlich.) --C-8 18:26, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Aber in solchen Fällen bitte mit dem Baustein Vorlage:Logo + Lizenz des Fotos und nicht mit Vorlage:Bild-LogoSH. Letzterer ist nur für "reine Logos". -- Chaddy · D·B - DÜP 18:10, 6. Aug. 2009 (CEST)
- In der Regel ja, da eben die Markenzeichen keine Schöpungshöhe aufweisen (Ein Bild also zulässig wäre selbst wen das Logo der Bildemittelpunkt bildet). Und in solche Situatione meist eh als Beiwerk gelten (als Beiwerk dürfen sie sogar urheberechtlichen Schutz geniessen, ohne das sie eine freie Veröffentlichnug des Bildes verhindern können). Im Zweifel einfach zuerst auf de: hochladen und fragen ob man alles richtig gemacht hat. Bobo11 17:52, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Was ist, wenn der Zweck des Bildes aber nicht die Beschäftigung mit der Marke ist, sondern die abgebildete Situation (das Treiben im Bierzelt, der schicke Truck)? Noch ein Beispiel: Eine Person trägt ein T-Shirt mit einem Markenlogo / Firmensymbol. Das Bild thematisiert nicht die Marke, sondern die im Bild agierende Person (welche mit der Veröffentlichung einverstanden wäre, Persönlichkeitsrechte wären gewahrt), die zufällig dieses T-Shirt trägt. Wäre unter solchen Umständen die Veröffentlichung erlaubt? --C-8 17:47, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Wir können die Logos auch direkt von Websites nehmen, oder als Vektorgrafik aus PDF-Dateien; die Logos haben i.d.R. keine SH. Der Urheber eines solchen Fotos muss natürlich einer freien Lizenz zustimmen, unabhängig davon, ob auf dem Foto Logos enthalten sind, oder nicht. --Nyks (Kontakt) 18:35, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Das ist hier nicht das Thema. Bist Du vielleicht im Kapitel verrutscht und wolltest eigentlich hier hin? Hier geht es um Abbildungen, in denen ein Logo vorkommt, aber nicht darum, das Logo zu extrahieren. Trotzdem hast Du mir etwas weitergeholfen. Wahnsinn, das solche Logos (rechts) keine Schöpfungshöhe aufweisen *bauklötzestaun* Dennoch: Darf ein Abbild mit Logo in den von mir geschilderten Zusammenhängen frei verbreitet werden? --C-8 19:01, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Doch, doch, ich hab mich nicht im Thema vertan ;) Das Logo rechts soll dir zeigen, dass selbst solche deutlichen Darstellungen kein Problem sind, da die Logos halt keine SH haben. Du hast ja auch direkt das Ferari-Pferd angesprochen. Von daher sind Fotos auch OK, auf denen solche Logos zu sehen sind, egal, wie deutlich die Logos zu sehen sind. --Nyks (Kontakt) 19:17, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Allskla ;o) Dürften die Bilder dann auch in einem nicht die Marke behandelnden Kontext verwendet werden? Chaddy schrieb dort oben, man solle die Vorlage:Logo benutzen. Warum? Dort steht „Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, müssen daher bei der weitergehenden Verwendung dieser Datei nicht-urheberrechtliche Schutzrechte beachtet werden“. Wenn ich mit meinen Bildern doch rechtlich clean wäre, warum sollte ich dann mit so einem Hinweis herumorakeln?--C-8 19:33, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Du musst unterscheiden zwischen Urheberrecht und sonstigen Schutzrechten. Urheberrechtlich sind diese Logos unproblematisch wegen der Schöpfungshöhe (ist ja bereits geklärt). Aber die Logos können auch noch anderen Schutzrechten unterstehen. Konkret ist das das Leistungsschutzrecht und meistens auch das Markenrecht. Beide Rechte verlretzen wir hier in der Wikipedia nicht, da wir die Logos ja in einem enzyklopädischen Rahmen verwenden und nicht etwa selbst führen. Drittnutzer können aber durchaus gegen diese Rechte verstossen, abhängig davon, was sie mit den Logos anstellen. Deshalb sollten wir speziell auf den markenrechtlichen Schutz hinweisen (bei der Vorlage Bild-LogoSH die wir bei reinen Logodarstellungen verwenden ist das bereits integriert). -- Chaddy · D·B - DÜP 23:13, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Heißt das konkret, dass sobald auf einem Bild ein Logo deutlich zu sehen ist (etwa auf einem Bierpilz oder einem LKW), dieses nur im enzyklopädischen o.ä. Kontext verwendet werden darf?
- Ab wann wäre es Beiwerk?
- Wie verhielte sich das im oben konstruierten Schuhcremefall (Marke bestimmt Bildaussage mit)? --C-8 10:37, 10. Aug. 2009 (CEST)
- Wir können (und dürfen auch nicht) hier keine Rechtsberatung geben. Wenn du es ganz genau wissen wilst, weil dir die Links zu den Artikel Beiwerk und Schöpfungshöhe nicht ausreichen, müssen wir dich leider an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens verweisen. Bobo11 12:15, 10. Aug. 2009 (CEST)
- Das Fallbespiel kann gern außer 8 gelassen werden, das habe ich zur Veranschaulichung konstruiert und ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Konkret geht es um die _allgemeine_ Frage, ob ein Firmensymbol auf einem Bild auch dann noch Beiwerk ist, wenn dadurch die Bildaussage verändert wird. Es geht um die Eingrenzung des Begriffs "Beiwerk", was auch für den Artikel nicht ganz ohne Belang ist. Ich habe auf diese Frage hier noch keine wirkliche Antwort erhalten. Oder sitze ich nur auf der Leitung? --C-8 11:48, 13. Aug. 2009 (CEST)
- P.s. (Verständnisfrage): Wer ist eigentlich "Wir"? Bin zwar schon seit ein paar Jahren in der Wikipedia angemeldet, aber ich steige durch einige Organsationsstruren noch immer nicht so ganz. --C-8 11:59, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Du musst unterscheiden zwischen Urheberrecht und sonstigen Schutzrechten. Urheberrechtlich sind diese Logos unproblematisch wegen der Schöpfungshöhe (ist ja bereits geklärt). Aber die Logos können auch noch anderen Schutzrechten unterstehen. Konkret ist das das Leistungsschutzrecht und meistens auch das Markenrecht. Beide Rechte verlretzen wir hier in der Wikipedia nicht, da wir die Logos ja in einem enzyklopädischen Rahmen verwenden und nicht etwa selbst führen. Drittnutzer können aber durchaus gegen diese Rechte verstossen, abhängig davon, was sie mit den Logos anstellen. Deshalb sollten wir speziell auf den markenrechtlichen Schutz hinweisen (bei der Vorlage Bild-LogoSH die wir bei reinen Logodarstellungen verwenden ist das bereits integriert). -- Chaddy · D·B - DÜP 23:13, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Allskla ;o) Dürften die Bilder dann auch in einem nicht die Marke behandelnden Kontext verwendet werden? Chaddy schrieb dort oben, man solle die Vorlage:Logo benutzen. Warum? Dort steht „Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, müssen daher bei der weitergehenden Verwendung dieser Datei nicht-urheberrechtliche Schutzrechte beachtet werden“. Wenn ich mit meinen Bildern doch rechtlich clean wäre, warum sollte ich dann mit so einem Hinweis herumorakeln?--C-8 19:33, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Doch, doch, ich hab mich nicht im Thema vertan ;) Das Logo rechts soll dir zeigen, dass selbst solche deutlichen Darstellungen kein Problem sind, da die Logos halt keine SH haben. Du hast ja auch direkt das Ferari-Pferd angesprochen. Von daher sind Fotos auch OK, auf denen solche Logos zu sehen sind, egal, wie deutlich die Logos zu sehen sind. --Nyks (Kontakt) 19:17, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Das ist hier nicht das Thema. Bist Du vielleicht im Kapitel verrutscht und wolltest eigentlich hier hin? Hier geht es um Abbildungen, in denen ein Logo vorkommt, aber nicht darum, das Logo zu extrahieren. Trotzdem hast Du mir etwas weitergeholfen. Wahnsinn, das solche Logos (rechts) keine Schöpfungshöhe aufweisen *bauklötzestaun* Dennoch: Darf ein Abbild mit Logo in den von mir geschilderten Zusammenhängen frei verbreitet werden? --C-8 19:01, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Wir können die Logos auch direkt von Websites nehmen, oder als Vektorgrafik aus PDF-Dateien; die Logos haben i.d.R. keine SH. Der Urheber eines solchen Fotos muss natürlich einer freien Lizenz zustimmen, unabhängig davon, ob auf dem Foto Logos enthalten sind, oder nicht. --Nyks (Kontakt) 18:35, 6. Aug. 2009 (CEST)
Unberechtigter Dateiüberprüfungs-Baustein
Angenommen, XY hat einen unberechtigten Dateiüberprüfungs-Baustein in eine von ABC hochgeladene Datei eingesetzt. Dann wird dennoch ABC automatisch von BLUbot benachrichtigt, er möge innerhalb von 14 Tagen die fehlenden Daten nachtragen. Welche Möglichkeit hat ABC, die unberechtigt von XY angeworfene Verfahrensmaschinerie zu stoppen? --KLa 07:08, 11. Aug. 2009 (CEST)
- Zum einen kann er auf seienr Diskussionsseite antworten (und dabei klarmachen, warum er die Mühlen der Maschinerie für unberechtigt hält), dann kümmert sich ein DÜP-Mitarbeiter zügig um ihn. Alternativ kann er auch einfach "nichts tun". Nach 14 Tagen kommt ebenfalls ein DÜP-Mitarbeiter und schaut sich das Bild an. Findet dieser alles zu seiner Zufriedenheit, wird er von sich aus das Verfahren stoppen - ansonsten gibt es halt eine persönliche Ansprache. --Guandalug 08:58, 11. Aug. 2009 (CEST)
- Danke für die Information. Es wäre nicht schlecht, wenn das irgendwie schon in der Benachrichtigung vermerkt wäre. Dort steht ziemlich unerbittlich: „Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.“ Viele Grüße! --KLa 09:37, 11. Aug. 2009 (CEST)
- Hättest du einen Vorschlag für die Formulierung? --Guandalug 10:21, 11. Aug. 2009 (CEST)
- Hmmm…vielleicht ein kleiner Zusatz wie: „…oder sich als unerheblich erweist“. --KLa 13:34, 11. Aug. 2009 (CEST)
- Hättest du einen Vorschlag für die Formulierung? --Guandalug 10:21, 11. Aug. 2009 (CEST)
- Danke für die Information. Es wäre nicht schlecht, wenn das irgendwie schon in der Benachrichtigung vermerkt wäre. Dort steht ziemlich unerbittlich: „Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.“ Viele Grüße! --KLa 09:37, 11. Aug. 2009 (CEST)
Morgen wird Claus Wilcke 70 und da hab ich mal in den Artikel "Percy Stewart" reingeschaut und bedauernd festgestellt, dass im entsprechenden Artikel keinerlei Bild ist. Auf der Suche nach einem Serienlogo fand ich keines, weil im Vorspann immer nur der Schriftzug (auf verschiedene Weise) eingeblendet wird ... wäre eine weitgehende Freistellung dieses Schriftzugs urheberrechtlich erlaubt ? --Anghy 19:05, 11. Aug. 2009 (CEST)
- Ist so in Ordnung. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:15, 11. Aug. 2009 (CEST)
- Dann binde ich das mal in den Artikel ein ... ist nur blöd, dass ich in unaufmerksamerweise die Datei PercyStewart genannt habe ... kann ich das umbenennen (lassen) oder löschen lassen und neu hochladen ? --Anghy 19:20, 11. Aug. 2009 (CEST)
- Du musst es löschen lassen und neu hochladen. Umbenennen geht zwar theoretisch, allerdings im Moment nur für Admins und wegen eines Bugs nicht mal das. Wann umbenennen von Dateien wirklich für alle funktionieren wird, ist noch nicht klar. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:38, 11. Aug. 2009 (CEST)
- danke für die Auskunft, habs neu hochgeladen ... --Anghy 21:24, 11. Aug. 2009 (CEST)
- Du musst es löschen lassen und neu hochladen. Umbenennen geht zwar theoretisch, allerdings im Moment nur für Admins und wegen eines Bugs nicht mal das. Wann umbenennen von Dateien wirklich für alle funktionieren wird, ist noch nicht klar. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:38, 11. Aug. 2009 (CEST)
Kann ein 112-Jahre altes Bild trotz des Alters noch geschützt sein?
Hallo, speziell geht es mir um eine Datei unter dem folgenden Link: [1]. Zum Aufrufen des Bildes bitte auf Seite 13 weiterklicken, dort ist dann die Mannschaft von Hannover aus dem Jahre 1897 abgebildet. Dieses Bild würde ich gerne in Wikipedia einbinden, jedoch bin ich etwas irritiert, da oben und unten auf der Seite jeweils "Copyrighted Material" steht. Ist dieses Bild nun auch noch urheberrechtlich geschützt, oder ist das gar nicht mehr möglich und das (c) bezieht sich nur auf Texte, neuere Bilder etc.? --M. Kirchherr 09:09, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Der Fotograf (und seine Erben) hat(haben) die Recht am Bild (bis 70 Jahre nach seinem Tod) ... wenn er 1897 jung war und ziemlich alt geworden ist, kann das Bild noch geschützt sein ... ist denn der Fotograf bekannt oder kann der Name ausfindig gemacht werden ? --Anghy 10:31, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Also Einfach gesagt, wenn der Fotograf nach 12.08.1939 gestorben ist, ist es noch geschütz. --MfG Kollyn Diskussion 10:39, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Nein. Am 1.1.1939 oder später. Die Frist läuft immer erst zum Jahreswechsel ab. -jkb- 10:46, 12. Aug. 2009 (CEST)
- OK, dachte das wäre wieder enen Fall von Deutscher Genauigkeit Also mit Tagesdatum ;-) --MfG Kollyn Diskussion 11:19, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Na ja, nicht nur deutsche, die Schwützer haben's auch und sicher würde ich auch etwas aus der k.u.k. finden :D... -jkb- 11:25, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Nee, ist nirgendwo angegeben wer das Bild gemacht hat.--M. Kirchherr 11:28, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Nein. Am 1.1.1939 oder später. Die Frist läuft immer erst zum Jahreswechsel ab. -jkb- 10:46, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Also Einfach gesagt, wenn der Fotograf nach 12.08.1939 gestorben ist, ist es noch geschütz. --MfG Kollyn Diskussion 10:39, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Dann hast du Pech. In diesem Falle gilt §66 mit 70 Jahren nach Veröffentlichung, doch das geht auf Commons nicht durch, die diskutierten neulich über 200 Jahre danach, damit man wirklich sicher ist. Bei anonymen werken ist es nämlich so, dass sie nicht mehr als anonym gelten, wenn irgendwann irgendwo später der Autor sich dennoch outet oder bekannt wird. Und nachzuweisen, dass dem nicht ist, ist so ziemlich wie unmöglich. Ob es auf de.wiki durchginge - dazu muss jemand anderer was sagen, möglicherweise. -jkb- 11:32, 12. Aug. 2009 (CEST)
Wofür haben wir eigentlich {{Bild-PD-alt-100}}? --Marcela 11:35, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Mhm, da wär ich jetzt so gar nicht drauf gekommen. Ich dachte eigentlich es könnte höchstens Probleme geben weil da drüber und drunter was von Copyright stand, da das ansonsten mit dem Alter (laut den FAQ) ginge, auch ohne bekannten Autor. :-/ --M. Kirchherr 11:36, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Ja, Pd-alt-100 meinte ich auch, das aber nur hier gilt und nicht auf Commons, die damalige Diskussion war schon ziemlich komisch. Hier müßte es demnach gehen. -jkb- 11:40, 12. Aug. 2009 (CEST) - - - P.S. Was über Copyright auf irgendwelchen Internetseiten steht ist nicht immer aber häufig irrelevant. Ohne Grund eben da. -jkb- 11:40, 12. Aug. 2009 (CEST)
- noch P.S. möglicherweise auch {{Bild-PD-alt-1923}}. -jkb- 11:44, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Nö, das trifft hier nicht zu, da das Bild ja doch älter als 100 Jahre ist. Da brauchen wir den ganzen Aufwand von PD-alt-1923 nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:13, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Ich habe in der Frage nichts von Commons gelesen. Hier ist die Datei zulässig, dort wird das Bild wahrscheinlich nicht lange überleben. Eine deutsche Internetseite kann nur in extremen Ausnahmefällen Material besitzen, was durch Copyright geschützt ist, auch wenn das (c) so beliebt ist. Die kennzeichnung mit diesem anglo-amerikanischen Geschäftsmodell kann höchstens den von dort stammenden Benutzern sagen, daß Inhalte geschützt sind. In Kontinentaleuropa greift Urheberrecht, egal ob man das mit dranschreibt oder nicht. --Marcela 11:47, 12. Aug. 2009 (CEST)
- "... but then we must take 300 years to be sure :-)..." ... Mein got, ist schon älter, August 2008. Siehe Commons:Commons talk:Licensing/Archive 13#Old images without an author und die Unterpunkte. Irgendwann habe ich mich nicht mehr beteiligt. -jkb- 12:00, 12. Aug. 2009 (CEST)
Genehmigung nicht mehr gültig
Eine Frage:
Wenn ich ein Bild hochladen will, und die Genehmigung des Urhebers habe, darf ich es ja uploaden. Was ist aber, wenn der Urheber einige Zeit später seine Meinung ändert und somit die Genehmigung entfällt? Dies ist nämlich bei der Datei Datei:Panorama Wuerzburg.jpg der Fall. Der Urheber "Lukas M." (das bin ich) möchte, dass das Bild nun doch aus Wikipedia entfernt wird. Ist es möglich, dass das Bild gelöscht wird?
-- 91.10.206.190 18:38, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Nein, das ist nicht möglich, da die Lizenzen zeitlich und räumlich unbeschränkt sind und nur unter der Bedingung widerrufen werden können, dass sie verletzt werden, und dann auch nur gegenüber demjenigen, der sie verletzt hat. --rtc 18:46, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Sofern die Lizenz damals korrekt erteilt wurde, kann der Urheber (Rechteinhaber) diese nachträglich nciht mehr zurückziehen. Siehe auch: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Unwiderruflich. --Nyks (Kontakt) 18:47, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Die infinite Sperre von Lukas (Würzburg (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch )) ist allerdings reichlich dubios und ihr ging auch kein Sperrverfahren voraus, erst recht kein ordentliches. --rtc 18:50, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Entsperrung unter Wikipedia:Sperrprüfung#Benutzer:Würzburg in die Wege geleitet. --rtc 18:56, 12. Aug. 2009 (CEST)
- Die infinite Sperre von Lukas (Würzburg (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch )) ist allerdings reichlich dubios und ihr ging auch kein Sperrverfahren voraus, erst recht kein ordentliches. --rtc 18:50, 12. Aug. 2009 (CEST)
Auftragsarbeiten
Hi sind Auftragsarbeiten eigentlich trozdem Uhrheberrechtlich geschützt? Beispiel, Ich Beauftrage eine Fotografen mein Haus zu Fotografieren, hat der Fotograf dann tozdem, das er ja die Fotos In Auftrag gemacht hat, das Uhrheberrecht, Könnten solche Fotos also z.B. hier nicht hochgeladen werden? Oder geht das Recht für die Bilder auf den Auftraggeber über, der ja dafür bezahlt hat? --13:51, 13. Aug. 2009 (CEST) (nicht signierter Beitrag von Kollyn (Diskussion | Beiträge) 13:51, 13. Aug. 2009 (CEST))
- Die Rechte verbleiben grundsätzlich beim Fotografen: Zweckübertragungslehre --rtc 14:42, 13. Aug. 2009 (CEST)
- OK, dass hieße also in soclhen Fälle in den "Auftrag" direkt reinschreiben, das Samtliche Rechte an den AG übergehen. Ok dann weiß ich bescheid. --MfG Kollyn Diskussion 15:03, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Nein, dieser vermeintliche Trick, der übrigens recht vielen einfällt, funktioniert nicht. Du kannst nicht durch Festlegungen im Auftrag einseitig definieren, was der Zweck des ganzen sei; das wird objektiv anhand der tatsächlichen Situation beurteilt und nicht anhand des Wortlauts des Auftrags. Sonst würde das ja jeder so machen und die Zweckübertragungslehre wäre sinnlos. Damit die Rechte an Dich übergehen, musst nicht Du dem Fotografen etwas in den Auftrag schreiben, sondern der Fotograf Dir schriftlich erklären, dass er die Nutzungsrechte an Dich überträgt. Eventuell kann das auch im Rahmen des Vertrags geschehen. In jedem Fall muss der Fotograf es unterschreiben. --rtc 15:19, 13. Aug. 2009 (CEST)
- OK, dass hieße also in soclhen Fälle in den "Auftrag" direkt reinschreiben, das Samtliche Rechte an den AG übergehen. Ok dann weiß ich bescheid. --MfG Kollyn Diskussion 15:03, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Ja das hatte ich damit gemient, Das im "Kaufvertrag" auch gleich die Rechte abgegebn werden. --MfG Kollyn Diskussion 15:50, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Nicht "die Rechte" - Die Nutzungsrechte, nicht die Urheberrechte. Ein Vertrag, in dem Urheberrechte übergeben werden, ist meistens ungültig. --Marcela 19:06, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Urheberrechte übertragen geht nach deutschem Recht gar nicht (einzige Ausnahme: Erbschaft). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Oder Annahme der US-Staatsbürgerschaft beider Vertragsparteien ;) </krümelkackerei> --Marcela 19:48, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Das oben angegebene (es kommt nicht auf den Wortlaut an, sondern auf den Vertragszweck) gilt auch umgekehrt. D.h. die Formulierung "übertrage alle Urheberrechte an X" stellt den Vertragszweck der Übertragung der Nutzungsrechte hinreichend klar. Ganz sauber ist sie natürlich nicht, aber dass deshalb gleich das ganze ungültig sein sollte glaube ich nicht. --rtc 20:05, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Oder Annahme der US-Staatsbürgerschaft beider Vertragsparteien ;) </krümelkackerei> --Marcela 19:48, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Urheberrechte übertragen geht nach deutschem Recht gar nicht (einzige Ausnahme: Erbschaft). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Nicht "die Rechte" - Die Nutzungsrechte, nicht die Urheberrechte. Ein Vertrag, in dem Urheberrechte übergeben werden, ist meistens ungültig. --Marcela 19:06, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Ja das hatte ich damit gemient, Das im "Kaufvertrag" auch gleich die Rechte abgegebn werden. --MfG Kollyn Diskussion 15:50, 13. Aug. 2009 (CEST)
Zeitungsscan - Zitat
Hallo zusammen! Habe mich schon durch alle möglichen Urheberrechtsartikel gewühlt, im Netz geschaut und das Archiv durchsucht und zwar gewisse Hinweise, doch noch keine Antwort gefunden auf folgende Frage: Wenn ich einen (kleinen) Textauszug (normaler Fliestext ohne Logo oder grafische Gestaltung) aus einer Zeitung, einer Verpackung oder einem Flyer einscanne und hochlade (Grund: Wortwitz, Parodie), gibt es da rechtliche Bedenken? Ähnliches ist wöchentlich im Printmagazin "Spiegel" zu sehen. Ist das erlaubt oder verboten? --C-8 13:39, 2. Aug. 2009 (CEST)
- Das wird dann wohl (in entsprechendem Kontext) ein erlaubtes Textzitat sein, allerdings müsste es doch gar nicht unbedingt ein Scan sein, könnte man auch einfach so zitieren... Zu Zitaten (auch der rechtlichen Seite) siehe im übrigen Wikipedia:Zitate. Gestumblindi 15:18, 2. Aug. 2009 (CEST)
- Danke. Zitate-Artikel hatte ich bereits studiert, war aber unsicher, wie die Lage ist, wenn es sich um einen Scan handelt. Klar geht auch Abtippen, doch das Scannen soll hier ganz bewusst als Stilmittel eingesetzt werden. Der entsprechende (parodierende) Kontext soll allein aus der neuen Aussage heraus entstehen, die der Textauszug erhält, wenn er dem vorherigen Zusammenhang entnommen wird (ähnlich den erwähnten Zitaten im "Spiegel", die dort unter der Rubrik "Hohlspiegel" lediglich gelistet sind). Dieser Umstand müsste hier, rechtlich gesehen, unbedingt ausreichen (unabhängig von der Verwendung des gescannten Textauszuges), denn der Scan (allein für sich) soll ja im Wikicommunity-Sinne weiterverwendet werden dürfen. Grüße --C-8 00:13, 3. Aug. 2009 (CEST)
- Ist ein denn ein solcher Scan nun ein erlaubtes Zitat? (Mich hat die Aussage „müsste doch gar nicht unbedingt ein Scan sein, könnte man auch einfach so zitieren“ ein wenig irritiert.) --C-8 17:09, 6. Aug. 2009 (CEST) Bitte um Nachhilfe, bitte-bitte. --C-8 19:35, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Hinweis, der bei der Einschätzung der Lage helfen könnte (falls jemand nach obigem Begriff sucht): Laut telefonischer Anfrage vom 13.08.09 bei der Redaktion "Der Spiegel" verwendet das Magazin Scans von Zeitungsartikel-Auszügen für die Rubrik "Hohlspiegel" und beruft sich damit auf das Zitaterecht (obwohl Scans und nicht bloß abgetippte Zitate). Ärger in Sachen Urheberrecht gab es deswegen noch nie (die Rubrik besteht schon viele Jahre). --C-8 15:41, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Ich sehe keinen Unterschied zwischen Scannen (mit Wiedergabe als Bilddatei) und Abtippen einer kurzen Textstelle. Gestumblindi 03:45, 14. Aug. 2009 (CEST)
- Hinweis, der bei der Einschätzung der Lage helfen könnte (falls jemand nach obigem Begriff sucht): Laut telefonischer Anfrage vom 13.08.09 bei der Redaktion "Der Spiegel" verwendet das Magazin Scans von Zeitungsartikel-Auszügen für die Rubrik "Hohlspiegel" und beruft sich damit auf das Zitaterecht (obwohl Scans und nicht bloß abgetippte Zitate). Ärger in Sachen Urheberrecht gab es deswegen noch nie (die Rubrik besteht schon viele Jahre). --C-8 15:41, 13. Aug. 2009 (CEST)
- Ist ein denn ein solcher Scan nun ein erlaubtes Zitat? (Mich hat die Aussage „müsste doch gar nicht unbedingt ein Scan sein, könnte man auch einfach so zitieren“ ein wenig irritiert.) --C-8 17:09, 6. Aug. 2009 (CEST) Bitte um Nachhilfe, bitte-bitte. --C-8 19:35, 6. Aug. 2009 (CEST)
- Danke. Zitate-Artikel hatte ich bereits studiert, war aber unsicher, wie die Lage ist, wenn es sich um einen Scan handelt. Klar geht auch Abtippen, doch das Scannen soll hier ganz bewusst als Stilmittel eingesetzt werden. Der entsprechende (parodierende) Kontext soll allein aus der neuen Aussage heraus entstehen, die der Textauszug erhält, wenn er dem vorherigen Zusammenhang entnommen wird (ähnlich den erwähnten Zitaten im "Spiegel", die dort unter der Rubrik "Hohlspiegel" lediglich gelistet sind). Dieser Umstand müsste hier, rechtlich gesehen, unbedingt ausreichen (unabhängig von der Verwendung des gescannten Textauszuges), denn der Scan (allein für sich) soll ja im Wikicommunity-Sinne weiterverwendet werden dürfen. Grüße --C-8 00:13, 3. Aug. 2009 (CEST)
- Da ist auch keiner. Und wenn der kurze Textauschnitt keine Schöpfungshöhe hat, dann gibt es auch überhaupt keine Unsicherheiten. -- Chaddy · D·B - DÜP 07:30, 14. Aug. 2009 (CEST)
- Schön, dass jetzt, wo die Sache klar scheint, doch noch ein paar Antworten kommen ;-) --C-8 08:23, 14. Aug. 2009 (CEST)
Ob Scans als Stilmittel hier zulässig sind, ist nicht geklärt --Historiograf 22:17, 14. Aug. 2009 (CEST)
- Laut meinen Recherchepuzzleteilen vermute ich (!) sehr, dass auch selbstgefertigte Abbilder (z.B. Scans) laut UrhG § 51 * als Zitate gelten, nicht nur abgetippte Texte. Ich habe im Spiegel und in anderen Magazinen übrigens oft sogar Scans bebilderter Zeitungsauszüge (Text + Bild) gesehen (dann stets in geringerer Auflösung als im Original). Mir selbst erscheint es schlüssig, dass auch bildnerische Zitate legitim sind − wie gesagt beruft sich „der Spiegel“ darauf. In rechtlichen Zusammenhängen habe ich eine Aussage zu der Möglichkeit des Zitierens per Bild jedoch bisher aber leider nicht finden können (sonst hätte ich das sofort im Zitate-Artikel ergänzt). Hat Jemand besser den Dreh raus, bei Google die richtigen Begriffe einzugeben? (Abbild / Foto / Scan / Zeitungsscan + Zitat / Zitierecht / UrhG §51 führte nicht ans Ziel.) --C-8 09:55, 15. Aug. 2009 (CEST)
- * (Bezüglich des zitierenden Mediums – Wort, Abschrift oder Bild – findet sich dort keine Auskunft und somit ist hierzu auch keine Einschränkung zu erkennen, lediglich das Musikzitat ist explizit erwähnt.)
Weiternutzung
Hallo! Darf ich Bilder von Wikipedia auf meiner eigenen Homepage verwenden?
Viele Grüße Stefan (nicht signierter Beitrag von 78.42.225.20 (Diskussion | Beiträge) 23:43, 13. Aug. 2009 (CEST))
ah, vielen Dank! Das heißt also konkret, dass ich alle Bilder, unter denen "GNU-Lizenz für freie Dokumentation" steht, bedenkenlos veröffentlichen kann? Muss ich noch etwas beachten? Name des Autors oder so? (nicht signierter Beitrag von 78.42.225.20 (Diskussion | Beiträge) 23:51, 13. Aug. 2009 (CEST))
- Auf der Beschreibungsseite eines jeden Bildes findest du einen entsprechenden Hinweisbaustein, unter welcher Lizenz das Bild steht und Links für weitere Informationen. Du musst dann die jeweiligen Lizenzbestimmungen einhalten. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:22, 14. Aug. 2009 (CEST)
Ja, aber das ist recht kompliziert formuliert. Welche Lizenzbestimmungen gelten für "GNU" ? (nicht signierter Beitrag von 78.42.225.20 (Diskussion | Beiträge) 00:24, 14. Aug. 2009 (CEST))
- Stimmt, die GNU-Lizenz ist recht kompliziert. Unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Bilder.2C_die_auf_de.wikipedia.org_liegen findest du auch einige recht gute, kurze Hinweise. Viele Bilder stehen auch unter der Lizenz CC-by-SA, um stark verkürzt auszudrücken, nur ein paar wenige Infos unter das Bild schreiben (Namen, nen Link, Lizenz). Entsprechende Links zu der cc-by-sa-Infos sind dann aber bei den entsprechenden Bildern jeweils in der Bildbeschreibung. In dieser Hilfe wird ja auch ein Beispiel zu Lizenz-Nennung der GFDL gegeben:
Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Mediendatenbank Wikimedia Commons und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC. |
- Die cc-by-sa-Lizenz wird ähnlich angegeben. --Nyks (Kontakt) 00:38, 14. Aug. 2009 (CEST)
Widmung
Spricht urheberrechtlich etwas dagegen, die handschriftliche Widmung eines Autors († 1968) aus einem Buch einzuscannen und im Artikel zu verwenden? Die Widmung besteht aus einem gereimten Vierzeiler und der Unterschrift des Autors. Grüße, -- Ukko 13:11, 14. Aug. 2009 (CEST)
- Leider ja, Kleine Münze --rtc 13:14, 14. Aug. 2009 (CEST)
- Tja, sehr schade. Danke. -- Ukko 15:59, 14. Aug. 2009 (CEST)
Die Unterschrift des Autors allein geht. Wenn der Vierzeiler von Goethe usw. ist, gäbe es auch kein Problem, nur selbstgedichtet könnte Schöpfungshöhe haben --Historiograf 22:12, 14. Aug. 2009 (CEST)
- Der Vierzeiler dürfte vom Autor selbstgedichtet worden sein: Ein Bekenntnis des Autors Hinrich Braasch zu seiner Muttersprache, auf plattdeutsch, typisch für den Autor und schon originell, insofern kann ich eine gewisse Schöpfungshöhe nicht völlig ausschließen. Danke für den Tipp mit der Unterschrift, ich werde es 'mal mit Makrofotografie aus gewagter Perspektive versuchen, so dass die Widmung als solche zwar zu erkennen ist, aber nur seine Unterschrift lesbar ist. :-) -- Ukko 00:02, 15. Aug. 2009 (CEST)
Nutzung von Grafiken, Alterspyramiden und weiterer Inhalte der Seite www.wegweiser-kommune.de
Ich habe eine offizielle Stellungnahme der Bertelsmann-Stiftung zur Nutzung von Inhalten der Seite wegweiser-kommune.de in wikipedia erhalten. Gibt es so etwas wie ein Verzeichnis der Freigaben von Inhalten fuer wikipedia, wo man diese ablegen koennte?
Die Veroeffentlichung der Email erfolgt mit Einverstaendnis von Frau Klug.
Hallo Herr _, die Verwendung von Grafiken, Alterspyramiden und weiterer Inhalte der Seite www.wegweiser-kommune.de in Wikipedia ist unter folgender Lizenz möglich: "Creative Commons, Version "CC-by-sa": Du bist einverstanden, dass Deine Datei von jedem - auch kommerziell - genutzt, verändert und weitergegeben werden darf. Der Name des Urhebers muss bei der Weiternutzung immer mit angegeben werden und Bearbeitungen müssen immer wieder unter die Lizenz "CC-by-sa" gestellt werden. Es muss immer eine Internetadresse in Form einer URI zum Lizenztext oder eine vollständige Kopie des Lizenztextes beigefügt werden". Freundliche Grüße Petra Klug Project Manager Programm Kommunen und Regionen Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Straße 256 | 33311 Gütersloh | Germany Telefon: +49 5241 81-81347 | Fax: +49 5241 81-681347 | Mobile: +49 173 7050038 E-Mail: mailto:petra.klug@bertelsmann-stiftung.de | http://www.bertelsmann-stiftung.de | http://www.wegweiser-kommune.de Die Bertelsmann Stiftung ist eine selbstständige Stiftung des privaten Rechtes im Sinne von Abschnitt 1 des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Gütersloh. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Detmold. Stifter: Reinhard Mohn Vorsitzender des Kuratoriums: Prof. Dr. Dieter H. Vogel Vorstand: Dr. Gunter Thielen (Vors.), Liz Mohn (stv. Vors.), Dr. Jörg Dräger, Dr. Brigitte Mohn
--Camtronix 15:45, 14. Aug. 2009 (CEST)
- Hallo Camtronix, da sträuben sich mir mal wieder die Haare. a) Dürfte die Stiftung für so manche Inhalte der Webseite gar nicht so weitreichende Rechte besitzen, dass sie sie unter dieser Lizenz freigeben könnte (Fotos? Aufsätze? üblicherweise verbleiben hier die meisten Rechte beim Urheber) b) ist der Kontext der Anfrage unsauber; warum erteilt Dir diese Projektmanagerin eine Freigabe per Mail, wenn diese Freigabe für alle, und nicht nur für Dich oder die Wikipedia gelten gelten soll, statt sie auf der Webseite anzubringen und c) dürften die meisten Grafiken, Alterspyramiden und ähnliches auf der Seite mangels Schöpfungshöhe gar nicht dem Urheberrecht unterliegen, so dass diese "Freigabe" eigentlich eine unangebrachte Forderung ist, bei solchen Grafiken zwangsweise die Stiftung zu nennen. PS: Ach ja, Sammelplatz für solche Freigaben ist permissions-de@wikimedia.org --rtc 17:26, 14. Aug. 2009 (CEST)
- Ich sehe gerade, dass die Vorlage, die hier vom Anschreiben 1:1 in die Antwort übernommen wurde, einfach mal die Empfänger duzt. Das spiegelt zwar die interne Praxis wieder, aber extern und generell finde ich sehr unangebracht. Wenns blöd läuft, ist der Empfänger darüber düpiert und gibt die Freigabe deswegen nicht. --77.4.71.25 13:43, 15. Aug. 2009 (CEST)
- Duzen ist im Internet aber üblich, und siezen gilt als unangebracht. Wenn man es nicht tut, dann risktiert man also ebenfalls, dass der Empfänger düpiert ist und die Freigabe nicht erteilt. --rtc 16:36, 15. Aug. 2009 (CEST)
- Duzen im geschäftlichen Verkehr ist unüblich. Wollen wir von einer Firma/einer Institution eine Freigabe erhalten, ist es angebracht, formal zu Siezen. Die Firma/Institution gehört in der Regel schließlich nicht zur Internet-wie-duzen-uns-alle-Community. — Raymond Disk. Bew. 11:28, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Ohje, ich hoffe doch nur, Wikipedia wird jetzt nicht auch von diesem ideologischen corporate-identity-Wahn inkl. vorgeschriebenen "Kommunikationsrichtlinien" erfasst. Jeder darf seine Anfragen so gestalten, wie er möchte. --rtc 13:30, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Das schon, aber hier wird im Endeffekt im Namen der Wikipedia/Wikimedia korrespondiert. Dann wird manch einer meinen, z.B. ein Pressesprecher einer Landesregierung oder ein hochgeachteter Wissenschaftler im fortgeschrittenen Alter: "Die haben wohl gar kein Sinn mehr für Umgangsformen". Von dem Duzen im Internet haben viele noch nie gehört, ich auch nicht, bis ich einer von ihnen war. --77.4.35.149 13:42, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Nein, es wird gerade nicht im Namen der Wikipedia/Wikimedia korrespondiert. Im Namen der Wikipedia/Wikimedia darf nur Wikimedia korrespondieren. Sämtliche Anfragen von Benutzern sind reine Privatsache und dürfen nicht den Eindruck erwecken, als hätten sie etwas mit der Wikipedia zu tun. --rtc 14:15, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Ich sollte vielleicht nicht kommentieren, weil ich die duzende Vorlage nicht finde, aber grundsätzlich wollte ich doch mal anmerken dass nach meiner Erfahrung praktisch alles, was an Emails in ein Unternehmen geht, das "Sie" verwendet. Von mir aus könnte man das "Sie" auch komplett abschaffen, aber wenn man was von jemand will, ist es doch angebracht sich erst mal an die beim Empfänger üblichen Umgangsformen zu halten. Wenn ich mich beim deutschen Bundespräsidenten beschweren würde, weil er mir mein Auto kaputtgefahren hat, würde ich einfach "Sehr geehrter Herr X" schreiben. Aber bei einem Gnadengesuch wäre ich schön blöd mit was anderem als "Hochzuverehrender Herr Bundespräsident" anzufangen. Hans Adler 14:46, 16. Aug. 2009 (CEST)
- PS: Hier mal ein Beispiel für die Meinungen, die es dazu so gibt. Ich glaube nicht, dass diese hier ungewöhnlich oder extrem ist. [2] Hans Adler 15:12, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Nein, es wird gerade nicht im Namen der Wikipedia/Wikimedia korrespondiert. Im Namen der Wikipedia/Wikimedia darf nur Wikimedia korrespondieren. Sämtliche Anfragen von Benutzern sind reine Privatsache und dürfen nicht den Eindruck erwecken, als hätten sie etwas mit der Wikipedia zu tun. --rtc 14:15, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Das schon, aber hier wird im Endeffekt im Namen der Wikipedia/Wikimedia korrespondiert. Dann wird manch einer meinen, z.B. ein Pressesprecher einer Landesregierung oder ein hochgeachteter Wissenschaftler im fortgeschrittenen Alter: "Die haben wohl gar kein Sinn mehr für Umgangsformen". Von dem Duzen im Internet haben viele noch nie gehört, ich auch nicht, bis ich einer von ihnen war. --77.4.35.149 13:42, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Ohje, ich hoffe doch nur, Wikipedia wird jetzt nicht auch von diesem ideologischen corporate-identity-Wahn inkl. vorgeschriebenen "Kommunikationsrichtlinien" erfasst. Jeder darf seine Anfragen so gestalten, wie er möchte. --rtc 13:30, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Duzen im geschäftlichen Verkehr ist unüblich. Wollen wir von einer Firma/einer Institution eine Freigabe erhalten, ist es angebracht, formal zu Siezen. Die Firma/Institution gehört in der Regel schließlich nicht zur Internet-wie-duzen-uns-alle-Community. — Raymond Disk. Bew. 11:28, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Duzen ist im Internet aber üblich, und siezen gilt als unangebracht. Wenn man es nicht tut, dann risktiert man also ebenfalls, dass der Empfänger düpiert ist und die Freigabe nicht erteilt. --rtc 16:36, 15. Aug. 2009 (CEST)
- Ich sehe gerade, dass die Vorlage, die hier vom Anschreiben 1:1 in die Antwort übernommen wurde, einfach mal die Empfänger duzt. Das spiegelt zwar die interne Praxis wieder, aber extern und generell finde ich sehr unangebracht. Wenns blöd läuft, ist der Empfänger darüber düpiert und gibt die Freigabe deswegen nicht. --77.4.71.25 13:43, 15. Aug. 2009 (CEST)
Zitatrecht bei Pressetickern?
In den Monatsartikeln (z.B. August 2009) werden zahlreiche Meldungen aus Nachrichtentickern kopiert und eingefügt (z.b. [3], [4]), ist das noch durch das Zitatrecht gedeckt oder handelt es sich hierbei um Urheberrechtsverletzungen? --89.54.205.76 19:06, 14. Aug. 2009 (CEST)
- Die verlinkten Beispiele haben keine Schöpfungshöhe. Mal davon abgesehen haben solche Tickermeldungen aber nichts in einer Enzyklopädie verloren. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:36, 14. Aug. 2009 (CEST)
Wie wärs, wenn wir mal alle mal wieder ein bißchen im Urheberrecht schmökern? Oder wenigstens in unseren eigenen Seiten, Chaddy? Ich weiß, du hast hier ganz wichtige Aufgaben, aber schau doch mal gelegentlich auf
vorbei ...... --Historiograf 22:15, 14. Aug. 2009 (CEST)
IP fügt Text an falscher Stelle ein
und ich habe ihn woanders hinkopiert: Ist das lizenzgerecht oder kann man meinen mutmaßlichen Fehler irgendwie heilen? --Textkorrektur 22:55, 14. Aug. 2009 (CEST)
- Du hast Link auf Version woher du es hast gesetzt. Wie es in Hilfe:Artikelinhalte auslagern beschrieben ist. Klar das dupplizierne wäre besser, aber dein Vorgehen war jahrelang die eizige Möglichkeit. Daher ist es ok.Bobo11 12:18, 15. Aug. 2009 (CEST)
- Danke für deine Antwort. --Textkorrektur 12:21, 15. Aug. 2009 (CEST)
Im Lemma Putzträger dessen Text wohl nach Einlassung des Erstellers aus dem als Quelle benannten Buch stammt (Baravalle-Brackenburg, F.: Stauss Ziegelgewebe. Formgebendes und konstruktives Element im Bauwesen. Wien u. a., Rudolf Bohmann Industrie- und Fachverlag, 1953, 216 S. + Tafeln.), werden verschieden Bilder aus demselben Werk eingefügt. Unter der Bildbeschreibung ist auch die Quelle genannt. Aus den Metadaten ist zu schließen, daß es sich um eine Fotografie aus dem Buch handelt. Als Urheber ist das Buch genannt. Woran kann ich sehen, daß diese Freigabe unseren Regeln entspricht, wenn der als Urheber genannte gar nicht der Urheber sein kann (Ein Buch kann keine Freigabe erteilen). Oder muß ich mich auf die Freigabe von Commons verlassen. Ähnliches gilt auch für die Datei:Traeger.jpg . Hier ist als Quelle und Urheber Online Heimwerkerratgeber Seite im Netz genannt. Auch hier kann der als Urheber genannte nicht der Urheber sein, zumal auf der Website ein Name unter dem Bild steht. Oder erfolgt die Rechtseinräumung sozusagen hinter den Kulissen per Ticket oder mail und der eigentliche Urheber, also hier zB der Fotograf wird nicht öffentlich? Für eine klärenden Hinweis danke ich mal im Vorraus. MfG PG 01:38, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Das erste Bild hat nach deutschem Recht keine Schöpfungshöhe und wäre zumindest hier auf de-WP völlig problemlos. Auf Commons könnte es u. U. Probleme bereiten. Ich habe jedenfalls mal den richtigen Lizenzbaustein gesetzt.
- Das zweite Bild ist ein Foto und als solches natürlich urheberrechtlich geschützt. Dafür bräuchten wir also eine Freigabe des Fotografen, damit es bleiben kann. -- Chaddy · D·B - DÜP 04:51, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Nur zum Verständnis: Die Einträge bei den Bildbeschreibungen sind also keine geprüften verläßlichen Angaben, müssen also vom Verwender geprüft werden. Ich hab mich mit dem Hochhladen von Bildern noch nicht bechäftigt, aber werden meine Angaben( also auch freierfundene) zur Urheberschaft bei upload einfach so übernommen? Danke für die Antwort. Ein Ja oder Nein genügt. MfGPG 11:09, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Ja. --Paulae 11:16, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Merci vielmals. PG 11:19, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Ja. --Paulae 11:16, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Nur zum Verständnis: Die Einträge bei den Bildbeschreibungen sind also keine geprüften verläßlichen Angaben, müssen also vom Verwender geprüft werden. Ich hab mich mit dem Hochhladen von Bildern noch nicht bechäftigt, aber werden meine Angaben( also auch freierfundene) zur Urheberschaft bei upload einfach so übernommen? Danke für die Antwort. Ein Ja oder Nein genügt. MfGPG 11:09, 16. Aug. 2009 (CEST)
Bild gemeinfrei, aber zur Verfügung gestellt durch eine öff. Institution - Kann ich das hochladen?
Also, ich würde gerne einen Grundriss aus dem Buch BLONDEL, Architecture françoise, Paris 1752-1756 hochladen. Ich habe das Bild in der frei zugänglichen Datenbank gallica.bnf.fr, einer Datenbank der Bibliothèque nationale de France (BnF), gefunden. Man kann es herunterladen, es steht dann am unteren Bildrand automatisch "Source gallica.bnf.fr/ Bibliothèque nationale de France".
Nach allem, was ich in der FAQ und den Erklärungen zu Gemeinfreiheit gelesen habe, würde ich schätzen, dass ich es hochladen darf. Stimmt das? Oder brauche ich doch die Genehmigung der BnF dafür? Hat die BnF etwaige Rechte an diesem Bild, dadurch, dass sie es zur Verfügung stellt?
Ich frage mich das schon seit Längerem und ich möchte ganz sicher gehen, bevor ich Bilder von z. B. gallica oder anderen Datenbanken hochlade. Vielen Dank im Voraus --missyfox 14:34, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Der Grundriss aus dem Buch ist wegen des Alters gemeinfrei. Zweidimensionale Wiedergaben, also beispielsweise ein Scan aus diesem Buch, hat keine Schöpfungshöhe und kann deshalb nicht unter Schutz stehen. Unter diesen Umständen sehe ich also kein Problem, das Bild hochzuladen. -- Yellowcard 15:26, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort! --missyfox 15:48, 16. Aug. 2009 (CEST)
Rechtslage bei Artikelverschiebung (erl.)
Hallo, Frage nach hier (zuerst bei WP:FzW wurde nach hier verwiesen). Immer wieder werden aus der Löschdiskussion Artikel die ein Autor in der Wikipedia eingestellt hat ohne besondere Zustimmung des/der Autors/Autoren einfach in die UnternehmensWiki exportiert. Ist dieser Vorgang eigentlich rechtlich so einfach machbar? Die Nutzungsbedingungen der Werbefinanzierten siehe Beispiel:Wiki-Eintrag sind in englischer Sprache und schreiben auch ein Mindestalter des Mitgliedes/Teilnehmers vor. Woher weiß der Benutzer der die Artikel verschiebt dass der Ersteller des Artikels dieses Mindestalter hat und auch mit den Nutzungsbedingungen einverstanden ist? --Elab 16:42, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Das hat mit der Wikipedia grundsätzlich nichts zu tun. Wikia ist ein kommerzieller Anbieter, wir können keinen Support für dortige Probleme übernehmen. --rtc 17:29, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Hallo Rtc, das verstehe ich nun nicht ganz und es wird noch etwas komplizierter hier in dieser Wikipedia wo ich gerade schreibe steht hier: Wikipedia:WikiProjekt_Andere_Wikis ist eine Seite der de.wiki und dort steht ganz klar ein Projekt zur Unterstützung des Austausches der Wikipedia mit anderen freien deutschen Wikis und alle Botschafter sind Benutzer die auch hier in den Löschdiskussionen tätig sind und die Wikis auf die verschoben wird haben jedoch ihren Sitz in St. Petersburg, FL 33701-4313 (Quelle: Nutzungsbedingungen. --Elab 18:05, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Aber das Problem - das ich so im Übrigen gar nicht sehe, denn das Unternehmenswiki schreibt in seinen terms of Use ja von Membership – liegt dennoch bei denen, nicht bei uns. Port(u*o)s 18:14, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Aber hier wird für einen kommerziellen Anbieter Werbung gemacht und mit Artikel die hier von Autoren geschrieben wurden versorgt und mit Hilfe von Botschaftern werden die Artikel aus der Löschdiskussion bevor sie entschieden sind schnell mal eben verschoben. Da bleibt ein übler Geschmack über ob die Löschdiskussionen überhaupt noch ohne Interressenkonflikt der Botschafter im Sinne der Wikipedia geführt werden! Sicher ist es den Erstellern der Artikel die hier einer Veröffentlichung per Klick zustimmen nicht bekannt was mit dem Text dann passiert. --Elab 18:27, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Was hat das mit Urheberrechten zu tun? Ich habe eher das Gefühl, es geht Dir um politische Fragen hinsichtlich des genannten Wikiprojekts, nicht um eine rechtliche. --rtc 18:40, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Und wo wird hier Werbung für einen kommerziellen Anbieter gemacht? Ich versteh Deinen Punkt nicht. Port(u*o)s 18:44, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Wie auch jeder Mirror und andere nachnutzer dürfen beliebige Wikipedia-Inhalte nachgenutzt werden, auch kommerziell. Voraussetzung ist lediglich eine saubere Verschiebung. --Marcela 18:53, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Port(u*o)s hier: Wikipedia:WikiProjekt Andere Wikis und exportiert werden die Artikel durch die Botschafter schau doch mal in die Löschdiskussion dann siehst du wie es abläuft. Der Artikelschreiber hat keine Ahnung davon das er gerade verkauft wurde. --Elab 18:57, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Was willst du denn? Wo siehst du da ein Problem? --Marcela 18:59, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Port(u*o)s hier: Wikipedia:WikiProjekt Andere Wikis und exportiert werden die Artikel durch die Botschafter schau doch mal in die Löschdiskussion dann siehst du wie es abläuft. Der Artikelschreiber hat keine Ahnung davon das er gerade verkauft wurde. --Elab 18:57, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Wie auch jeder Mirror und andere nachnutzer dürfen beliebige Wikipedia-Inhalte nachgenutzt werden, auch kommerziell. Voraussetzung ist lediglich eine saubere Verschiebung. --Marcela 18:53, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Aber hier wird für einen kommerziellen Anbieter Werbung gemacht und mit Artikel die hier von Autoren geschrieben wurden versorgt und mit Hilfe von Botschaftern werden die Artikel aus der Löschdiskussion bevor sie entschieden sind schnell mal eben verschoben. Da bleibt ein übler Geschmack über ob die Löschdiskussionen überhaupt noch ohne Interressenkonflikt der Botschafter im Sinne der Wikipedia geführt werden! Sicher ist es den Erstellern der Artikel die hier einer Veröffentlichung per Klick zustimmen nicht bekannt was mit dem Text dann passiert. --Elab 18:27, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Aber das Problem - das ich so im Übrigen gar nicht sehe, denn das Unternehmenswiki schreibt in seinen terms of Use ja von Membership – liegt dennoch bei denen, nicht bei uns. Port(u*o)s 18:14, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Hallo Rtc, das verstehe ich nun nicht ganz und es wird noch etwas komplizierter hier in dieser Wikipedia wo ich gerade schreibe steht hier: Wikipedia:WikiProjekt_Andere_Wikis ist eine Seite der de.wiki und dort steht ganz klar ein Projekt zur Unterstützung des Austausches der Wikipedia mit anderen freien deutschen Wikis und alle Botschafter sind Benutzer die auch hier in den Löschdiskussionen tätig sind und die Wikis auf die verschoben wird haben jedoch ihren Sitz in St. Petersburg, FL 33701-4313 (Quelle: Nutzungsbedingungen. --Elab 18:05, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Mein Gott muss er auch nicht, als er sein Artikel hier einstellte, muss er wohl auch die Hinweise zur Lizenz gelesen haben, oder ? -jkb- 19:00, 16. Aug. 2009 (CEST)
Stell halt einen LA auf Wikipedia:WikiProjekt Andere Wikis, wenn Du meinst, dass das NPOV oder sonstwas ist. Ich hab das Problem allerdings immer noch nicht verstanden, es ist doch völlig unabhängig von einer eventuellen Weiternutzung durch Dritte, ob wir bestimmte Artikel behalten oder löschen, oder hast Du andere Hinweise? Port(u*o)s 19:07, 16. Aug. 2009 (CEST)
Hier werden zwei Dinge miteinander vermischt. Zum einen die verwendete freie Lizenz der Inhalte (i), zum anderen die Nutzungsbedingungen von Wikia (ii), die - nach US-amerikanischem Recht - vorschreiben, dass ein angemeldeter Nutzer von Wikia mindestens 13 Jahre alt sein muss.
- i) Die Übernahme des Textes von Wikipedia nach Wikia (oder jedem anderen Dritten) ist problemlos möglich, sofern die Lizenzbedingungen eingehalten werden.
- ii) Es ist - im konkreten Fall - unerheblich, wie alt der Urheber des Textes ist.
Für weitere konkrete Nachfragen stehe ich zur Verfügung (Ich arbeite für Wikia.) --Avatar 19:12, 16. Aug. 2009 (CEST)
Hallo Ralf, es ist kein Mirror, die Artikel werden während der laufenden Löschdiskussion nicht vom Autor sondern von anderen Benutzern in die anderen Wikis exportiert. Von allen Benutzern die an dem Artikel beteiligt waren werden dann auch solche Benutzerseiten wie dieses Beispiel von jedem angelegt. http://unternehmen.wikia.com/wiki/Benutzer:Thor1982 und das ist meine Frage ob diese alles so rechtens ist? --Elab 19:23, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Das betrifft nicht wikipedia, sondern wikia. Bitte diskutiere das Thema dort. Avatar kann Dir sicher sagen wo dort der richtige Ort für diese Diskussion ist. --rtc 19:32, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Rtc, feine Ausweichaktion der Artikel steht bei wikipedia und wird während der laufenden Löschdiskussion zu wikia exportiert und dieses soll nun Thema von wikia sein? Es passiert doch hier auf dieser wikipedia und nicht in USA. --Elab 19:46, 16. Aug. 2009 (CEST)
- +1. Elab, wie du gerade feststellen konntest, gibt es nicht nur Benutzer der deutchen Wikipedia, sondern offenbar auch Benutzer der deutschen Wikipedia die zugleich auch Mitarbeiter der Wikia sind. Daher ist dies tatsächlich mit denen dort zu klären. -jkb- 19:44, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Elab, wann jemand ob Wikia oder andere etwas übernehmen ist ja SCHNUPPE EGAL, was die Wikipedia diskutiert betrifft die GFDL-Lizenz nicht. Also. -jkb- 19:51, 16. Aug. 2009 (CEST)
erledigt --Marcela 19:56, 16. Aug. 2009 (CEST)
Egal was hier ein Problem sein soll, es ist keine Urheberrechtsfrage. --Marcela 19:56, 16. Aug. 2009 (CEST)
Briefmarke der australischen Post
Hallo zusammen,
ich würde gerne diese Briefmarke mit dem Bild einer Fleckenweihe als Bild auf der Wikipedia nutzen. Jetzt werd ich natürlich aus dem Absatz zu Briefmarken nicht ganz schlau. In welchem Rahmen (de.WP/Commons/garnicht?) wäre es möglich, dieses Bild zu nutzen?--Toter Alter MannSpeak! Demand!We'll answer... 17:50, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Bei einigen (alten) australischen Marken sah ich commons:Template:PD-Australia, wo man vielleicht weitere Hinweise irgendwohin findet. -jkb- 19:07, 16. Aug. 2009 (CEST)
Frage aus Interesse
Ich sehe dieses Fahrrad (bzw. das Bild des Rades) mit Bildern einer Figur, die von Commons kommt und unter CC-Lizenz steht. Nun wüsste ich doch gerne mal, wo man an einem Fahrrad die Lizenz vermerkt, damit das noch Lizenzkonform ist. Schließlich ist doch das Rad (bzw dessen Gestaltung) von einem Werk unter CC abgeleitet. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:04, 16. Aug. 2009 (CEST)