Diskussion:Deutsche Staatsangehörigkeit
Abstammungsfälle
Eine Frage zum Inhalt:
Unter dem Abschnitt "durch Geburt (Abstammungsfälle)" steht folgender Text:
- "Durch Geburt im Ausland wird das Kind eines Deutschen nicht Deutscher, wenn der deutsche Elterteil schon länger als 10 Jahre im Ausland lebt und das Kind nicht staatenlos würde."
So gesehen dürfte ich nicht deutscher Staatsbürger sein... Mein Vater lebt seit fast 50 Jahren in der Schweiz, Mutter ist Schweizerin. Trotzdem besitze ich seit ca. 8 Jahren (damaliges Alter 16 oder 17) einen deutschen Pass (deren Beantragung problemlos verlief trotz vorhandenem Schweizer Pass); Kann mir dies jemand aufklären bzw. den Text anpassen? --Filzstift ✑ 16:18, 27. Apr 2005 (CEST)
- Der Artikel wurde angepasst, weil diese 10-Jahres-Regelung mit dem aktuellen Gesetz liberalisiert wurde, die Regierung fokussiert diese Regel nur auf die "2. ausländische Generation" und der Tatbestand ist für alle leicht überprüfbar (Geburt etc.)... Was deinen Fall angeht, ist vorab zu sagen, dass die Schweizer Staatsbürgerschaft weder nach altem noch nach neuem Recht ein Problem ist. Jedoch der Umstand, dass dein Vater Jahrzehnte vor und während deiner Geburt seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hatte, könnte ungünstig wirken – je nach geltender RuStAG-Version. Psssst ,-) Gruß --Calvin Ballantine 17:24, 27. Apr 2005 (CEST)
Optionsmodell
Ich finde, der Abschnitt "Verfassungsrechtliche Probleme beim Optionsmodell" hält sich kaum am Prinzip des neutralen Gesichtspunkts (NPOV). Er ist eindeutig ein Argument gegen das Optionsmodell. Ich kenne mich in diesem Bereich leider nicht gut genug aus, um das zu verbessern, aber irgend jemand soll sich schon drum kümmern. --Angr/(comhrá) 23:33, 11. Mai 2005 (CEST)
- Die Kritik ist in der Tat massiv. Das WIKI Gebot des NPOV bedeutet jedoch nicht, dass massive Kritik abzumildern, sondern in sachlicher Form widerzugeben ist. Fachlich gesehen gibt es hier keine guten pro-Argumente, das ist der Stand der Dinge… Sollten die einzelnen Formulierungen einseitig wirken, arbeite mit sie auszubalancieren. Ich habe schon einige in Konjunktiv umgeschrieben. --Calvin Ballantine 14:48, 12. Mai 2005 (CEST)
Auch dieser Absatz stellt eine Parteinahme dar und sollte gestrichen oder umformuliert werden: "Die Problematik lässt sich so zusammenfassen: Die Staatsbürgerschaft ist permanent. Die Verfassung erlaubt nicht ein "Geben unter Vorbehalt". -- Beblawie 17:52, 10. Jun 2005 (CEST)
BRD/DDR
Hallo!
sehr guter Artikel!
Ich habe gelesen, dass noch die Differenzierund ziwschen der BRD und der DDR fehlt. Ich würde gerne einen ersten Vorschlag machen, jedoch glaube ich nicht, dass der Artikel vollständig ist. Es fehlen noch einige Sachen. Ich muss fairerweise dazu sagen, dass ich (noch) kein Jurist bin und die Informationen aus dem Leistungskurs Geschichte habe. Aber es wäre schön, wenn sich Fachleute finden, die es überprüfen, verbessern und vervollständigen. Daher lasse ich es mal hier stehen und gebe es zur Verbesserung frei:
Differenzierung BRD/DDR
Nach der Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 bekamen beide ein jeweils unterschiedliches Staatsbürgeschafftsrecht. In der Bundesrepublik galt jeder, der auf deutschem Boden lebte (also auch in der DDR), als Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Das hatte zu Folge, dass jeder, der eine Republikflucht aus der DDR erfolgreich geschafft hat und auf bundesdeutschen Boden kam, die Staatsbürgerschafft der Bundesrepublik erwerben konnte. Die Vorstellung der Bundesrepublik, die dahinter steckte, war der Alleinvertretungsanspruch. Dieser besagte, dass der bundesdeutsche Staat der einzige legetime auf deutschem Boden ist. Die Rechtmäßigkeit der DDR war damit natürlich in Frage gestellt. Für die Bundesrepublik exestierten faktische nur bundesdeutsche Bürger, ein Teil von ihnen (die Bevölkerung der DDR) war ledeglich im Augenblick nicht im Eiflussbereich der Bundesregierung. Die DDR hatte ein eigenes Staatsbürgerschafftsrecht. Dort war jeder, der in der DDR lebte, Staatsbürger der DDR, ein Staatsbürger der Bundesrepublik hingegen war im DDR-Recht Ausländer. In der Bundesrepublik gab es die später (wann???) die These, dass es eine deutsche Nation gibt, die in zwei Staaten lebt. Die DDR hingegen unterteilte das deutsche Volk in zwei Nationen, wobei der reaktionäre auf bundesdeutschem, der Fortschrittliche auf DDR Boden lebte. - Benutzer:I am what I am
- Die Geschichte darzustellen, ist keine schlechte Idee. Die o.a. Formulierungen sollten aber dem sonst recht stringenten Stil des Artikels angepasst undeindeutiger werden. Inhaltlich will ich das nicht anfassen, da bereits mein Baujahr nach der Zeit liegt, als Willy Brandt diesen Konflikt löste. Aber ich denke zur Geschichte der Staatsaneghörigkeit ab 1913/1945 kann Benutzer:Beblawie weiter helfen, von dem diese Baustelle aufgemacht wurde... --Calvin Ballantine 23:40, 8. Jun 2005 (CEST)
"Geschichte" ausgelagert
Benutzer:Beblawie hat mehrere Abschnitte kommentarlos gelöscht und sie hier als "Geschchte" ausgelagert. Dies ist unzulässig:
- Der Artikel trägt das gegenwärtig relevante und anzuwendende Staatsbürgerschaftsrecht zusammen. Dazu gehören Normen aus der Zeit vor 2005.
- Dieses umfangreiche Löschen von Content dient nicht der Weiterntwickung des Artikels. Es verstößt gegen die WIKI Regeln massiv und grenzt an Vandalismus.
Sachliche Überlegngen über Straffung u.ä. sollten hier vorher zusammengeführt werden. --Calvin Ballantine 17:03, 10. Jun 2005 (CEST)
- Wenn sein sollen, dann sollte das konsequent umgesetzt werden. Das alte Erwerbs- und Verlustrecht macht den Artikel zudem ziemlich übersichtlich. Wenn aber ältere rechtliche Regelungen Gegenstand des Artikels sein sollen, dann muß auch die Entstehung der deutschen Staatsangehörigkeit behandelt werden sowie die Frage der deutschen Staatsangehörigkeit zur Zeit der deutschen Teilung. Aber vielleicht sollte das in einem eigenständigen Artikel behandelt werden. -- Beblawie 17:11, 10. Jun 2005 (CEST)
Wieso sollen denn historische Entwicklungen nicht Gegenstand des Artikels sein?? Schreibt doch was drüber... Sollte dieser Baustein gemeint sein, den ich entfernte, bedeutet es nicht, dass man über diesen "BRD/DDR Konflikt" schrieben kann. Wie die dt. Staatsangehörigkeit entstanden ist, also die Kodifizierung 1913, ist genauso ein Punkt. Wäre spannend drüber zu lesen, da habe ich als Jurist keine Ahnung...
Was auf keinen Fall geht, ist das für Fälle bis 2005 geltende Recht zu entfernen. Diese Darstellung ist nicht historisch, sondern weiterhin ziemlich aktuell! --Calvin Ballantine 17:20, 10. Jun 2005 (CEST)
Unter "Altes Erwerbs-Recht" steht: "Obwohl heute unerheblich, war früher die bestehende oder nicht bestehende Ehe zweier Menschen für viele Rechtsbereiche relevant. Dies galt auch für die Staatsbürgerschaft. Mit den Gleichstellungsgesetzen ist diese Komponente jedoch kein Bestandteil des Staatsbürgerschaftsrechts mehr." Das heißt, daß diese Normen nur noch von historischem Interesse sind. Wenn solche detaillierten Regelungen Bestandteil des Artikels sein sollen (wogegen ich nichts habe), dann sollte auch die Geschichte des deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zumindest in Grundzügen dargestellt werden. Hier hat der Artikel noch eine Lücke. Es wäre auch sinnvoll, die veralteten Regelungen zum Erwerbs- und Verlustrecht am Ende anzufügen und nicht in die Ausführungen zur gegenwärtigen Rechtslage einzubetten. -- Beblawie 17:43, 10. Jun 2005 (CEST)
Neutralisierung der Rechtsproblematik beim Optionsmodell
Auch hier sollte abgestimt werden, wie wir weiter editieren... --Calvin Ballantine 17:20, 10. Jun 2005 (CEST)
- Jedenfalls sollte die Kritik an den Pro-Argumenten nicht in demselben Abschnitt stehen, weil das eine Parteinahme bedeutet. -- Beblawie 17:36, 10. Jun 2005 (CEST)
Den Abschnitt Deutsche Staatsangehörigkeit#Argumente gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells können wir streichen. Das ist eher eine Duplik. --Calvin Ballantine 17:42, 10. Jun 2005 (CEST)
Einleitung
Ich finde, es sollte eine bessere Formulierung gefunden werden, als dass der Staat über das Volk verfüge. Strange.... --Calvin Ballantine 17:25, 10. Jun 2005 (CEST)
- Es heißt nicht, daß der Staat über das Volk verfügt, sondern daß er über eines verfügt (daß also das Merkmal Staatsvolk vorhanden ist). -- Beblawie 17:34, 10. Jun 2005 (CEST)
Es ist klar, was gesagt werden soll. Das Verb verfügen ist aber unglücklich und nuanciert das in Richtung einer Denke aus nichtso angenehmen Zeiten. formuliere es neutral. - --Calvin Ballantine 17:38, 10. Jun 2005 (CEST)
Wenn klar ist, was gesagt werden soll, verstehe ich nicht, warum das Verb verfügen an dieser Stelle unpassend sein soll. Aus stilistischen Gründen fand ich an dieser Stelle das Wort hat nicht so gut. -- Beblawie 17:46, 10. Jun 2005 (CEST)