Deutsches Patent- und Markenamt
Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eine Bundesbehörde mit Sitz in München, die Patentanträge prüft und bei Erfüllung der nötigen Vorrausstzung Patente erteilt. Weiterhin nimmt das Amt Anträge auf markenrechtliche Registrierung von Zeichen entgegen. Die Behörde ist somit eine Institution des gewerblichen Rechtsschutzes.