Richtlinie (EU)

Rechtsakt der Europäischen Union
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Januar 2004 um 13:38 Uhr durch 80.90.35.22 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eine Richtlinie ist ein Gemeinschaftsgestz, das Mitglietstaaten zur Verwircklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet, wobei jedoch die Wahl der Methode jedem einzelnen überlassen bleibt. In der Praxis sind meistens nationale Rechtvorschriften zur Umsetzung erforderlich. Dies ist ein wichtiger Punkt, da die von einer Richtlinie betroffenen Branchen sowohl das nationale als auch die Richtlinie selbst berücksichtigen müssen. (Ref.: Eine neue gemeinsame Normungspolitik, Januar 1992)