Melderegister

amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird
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Das Melderegister wird beim Einwohnermeldeamt geführt. Es dient zur Speicherung folgender Daten:

  • Familiennamen, frühere Namen, Vornamen
  • Doktorgrad, Ordensnamen/Künstlernamen
  • Tag und Ort der Geburt, Geschlecht
  • erwerbstätig/nicht erwerbstätig
  • gesetzlicher Vertreter / Eltern von Kindern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (Vor und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift, Tag der Geburt, gegebenenfalls Sterbetag)
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein und Auszugs
  • Familienstand, bei Verheirateten zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung, Ehegatte (Vor und Familiennamen, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (s.o)
  • Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes
  • Übermittlungssperren (z.B. bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit)
  • Sterbetag und Ort
  • Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • steuerrechtliche Daten
  • evtl. die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung getroffen worden ist, wonach der Ausweis nicht mehr dazu berechtigt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.

In Österreich werden die Meldedaten seit 2002 im elektronischen Zentralen Melderegister (ZMR) geführt.

Die Daten umfassen:

  • Namen, Geschlecht, Geburtsdaten (Ort, Datum, Bundesland, wenn im Inland gelegen, und Staat, wenn im Ausland gelegen)
  • Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) und die Staatsangehörigkeit
  • bei Fremden überdies Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum sowie der Staat der Ausstellung des Reisedokumentes
  • Strasse/Hausnummer/Stiege/Tür, Postleitzahl, Ortsgemeinde/Bundesland
  • Datum der An- bzw. Abmeldung, Name des Unterkunftgebers