Helene Weber

deutsche Politikerin (Zentrum, CDU), MdR, MdL
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Helene Weber (* 17. März 1881 in Elberfeld (heute: Wuppertal); † 25. Juli 1962 in Bonn) war eine deutsche Politikerin (ZENTRUM; CDU)

Helene Weber 1959 im Gespräch mit Bundespräsident Theodor Heuss

Leben und Beruf

Nach der Mittleren Reife auf der Töchterschule in Elberfeld besuchte Helene Weber von 1897 bis 1900 das Lehrerinnenseminar in Aachen. Nach einigen Jahren Schuldienst in Haaren und Elberfeld studierte sie von 1905 bis 1909 Geschichte, Philosophie und Romanistik in Bonn und Grenoble. Dort schloss sie sich dem Studentinnenverein Hilaritas an. Anschließend ging sie als Studienrätin in den Schuldienst zurück und unterrichtete am Lyzeum in Bochum. Sie wurde Mitglied im Zentralvorstand des Katholischen Deutschen Frauenbundes und erste Vorsitzende des Vereins katholischer Sozialbeamtinnen Deutschlands. Seit 1918 war sie Leiterin der Sozialen Frauenschule Aachen. 1920 wurde sie Ministerialrätin im Preußischen Wohlfahrtsministerium, wo sie das Dezernat „Soziale Ausbildung“ leitete. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde sie am 30. Juni 1933 aus politischen Gründen entlassen und arbeitete in der freien Wohlfahrtspflege.

Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm sie den Vorsitz des Bundesverbandes katholischer Fürsorgerinnen Deutschlands und wurde erneut stellvertretende Vorsitzende des Katholischen Frauenbundes. Nach dem Tod von Elly Heuss-Knapp wurde sie Vorsitzende des Müttergenesungswerks.

Partei

In der Weimarer Republik gehörte Weber dem Zentrum an. 1945 beteiligte sie sich am Aufbau der CDU. 1948 war sie Mitbegründerin der Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU/ CSU, einer Vorläuferin der heutigen Frauenunion. Von 1951 bis 1958 war sie Vorsitzende der Frauenvereinigung von CDU und CSU.

Abgeordnete

Als Mitglied der Weimarer Nationalversammlung war sie 1919/20 an der Entwicklung der Weimarer Verfassung beteiligt. Von 1921 bis 1924 war sie außerdem Landtagsabgeordnete in Preußen. Anschließend gehörte sie von Mai 1924 bis 1933 dem Reichstag an. Im März 1933 zählte sie gemeinsam mit dem früheren Reichskanzler Heinrich Brüning zu der Minderheit von Zentrumsabgeordneten, die sich gegen Hitlers Ermächtigungsgesetz aussprachen. Letztlich aber beugte sie sich dem Druck ihrer Reichstagsfraktion und stimmte dem Gesetz zu, das der NSDAP den entscheidenden Schritt zur Macht ebnete.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie in beide ernannten Landtage von Nordrhein-Westfalen berufen. 1947/48 gehörte Helene Weber dem Zonenbeirat für die britische Besatzungszone an. 1948 wurde sie in den Parlamentarischen Rat gewählt, um als eine von vier Frauen an dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mitzuwirken, sie war dort als Schriftführerin Mitglied des Präsidiums. Sie ist damit eine der „Mütter“ des Grundgesetzes.

Von 1949 bis zu ihrem Tode war sie Mitglied des Deutschen Bundestages in der Fraktion der CDU. Sie vertrat den Wahlkreis Aachen-Stadt im Parlament. In der vierten Legislaturperiode war Helene Weber nach Konrad Adenauer und Robert Pferdmenges drittältestes Mitglied des Bundestages.

Beharrlich drängte sie Bundeskanzler Konrad Adenauer, wenigstens ein Ministerium der Leitung einer Frau anheimzustellen.

1950 wurde sie auch Mitglied der beratenden Versammlung des Europarates.

Ehrungen

 
Helene Weber
Briefmarke 1969 aus dem Block 50 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland

Helene Weber wurde 1930 von der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. 1956 wurde sie mit dem Großen Bundesverdienstkreuzes ausgezeichnet, fünf Jahre später folgte die Auszeichnung mit dem Schulterband zum Großen Bundesverdienstkreuz.

Nach Helene Weber sind das Helene-Weber-Berufskolleg in Paderborn und die katholischen Familienbildungsstätten Helene-Weber-Haus in Gelsenkirchen und Fulda benannt.

Zusätzlich gibt es seit 2009 den Helene-Weber-Preis.

Veröffentlichungen

  • Verständnis für die heutige Jugend, in: Bayerische Gemeinde- und Verwaltungszeitung, Jg. 1927, Seite 385 ff.
  • Der Beruf der Sozialbeamtin, in: Hermann Geib (Hrsg.), Jahrbuch für Sozialpolitik, Leipzig 1930, Seiten 172-177.

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