Das Zollkriminalamt (ZKA)
existiert als Bundesbehörde im Fachbereich des Bundesministeriums der Finanzen seit Juli 1992. Es ist die Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes (= Zollkriminalamt und Zollfahndungsämter) und darüber hinaus eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Zollverwaltung.
Das ZKA hat im wesentlichen folgende Aufgaben:
* Sammeln von Informationen für den Zollfahndungsdienst, Auswertung und Unterrichtung der Zollfahndungsämter und anderer Dienststellen, Unterhaltung des Zollfahndungsinformationssystems; * Erfassung und Übermittlung von Daten in Informationssystemen der Zollverwaltung und in solchen Systemen, an die die Zollverwaltung angeschlossen ist; * Mitwirkung bei der Überwachung des Wirtschaftsverkehrs mit fremden Wirtschaftsgebieten; * Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs zur Verhütung von Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz; * Mitwirkung bei der Bekämpfung des o illegalen Technologietransfers o des Subventionsbetrugs im Agrarbereich; * Zentralstelle für den Informationsaustausch bei der Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels durch die Zollverwaltungen in Europa im Landstraßen-, Luftfracht- und Seeverkehr; * Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können; * Bekämpfung der Geldwäsche durch eine "Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Bundeskriminalamt/Zollkriminalamt"; * Zentralstelle der Zollverwaltung für den Bereich der internationalen Amts- und Rechtshilfe, sofern vom Bundesministerium der Finanzen ermächtigt; * Koordinierung und Lenkung von Ermittlungen der Zollfahndungsämter; * fachliche Fortbildung der Zollfahndungsbeamten. * erstellen kriminalwissenschaftlicher Gutachten * Erledigung der Aufgaben im Bereich Personal, Organisation und Haushalt für den Zollfahndungsdienst * Gefahrenabwehr zum Schutz der eingesetzten Beamten sowie Dritter * Unterstützung der anderen Dienststellen der Zollverwaltung bei der Sicherung des Steueraufkommens, sowie bei der Verfolgung und Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach der Abgabenordnung und anderen Gesetzen;