Bundestagswahl 2009

Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. August 2009 um 02:18 Uhr durch Wikinger86 (Diskussion | Beiträge) (prägnanterer artikel, der sich speziell auf die entsendung der wahlbeobachter bezieht). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag findet am 27. September 2009 statt.

Termin

Als Tag der Bundestagswahl wurde der 27. September 2009 durch Anordnung des Bundespräsidenten vom 4. Januar 2009 bestimmt.[1] Zuvor hatte das Bundesministerium des Innern am 4. September 2008 nach Absprache mit den Ländern bekanntgegeben, dass es diesen Termin vorschlagen würde;[2] das Bundeskabinett hatte am 10. Dezember 2008 zugestimmt.[3]

Verfassungsrechtlich ist vorgesehen, dass der Wahltag vom Bundespräsidenten festgelegt wird. Er entscheidet dies in der Regel im Einvernehmen mit der Bundesregierung und den Landesregierungen. Nach Art. 39 des Grundgesetzes findet die Bundestagswahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des vorhergehenden Deutschen Bundestages statt. Der 16. Deutsche Bundestag trat am 18. Oktober 2005 zusammen, der mögliche Zeitraum der Wahl war demzufolge die Zeit zwischen dem 18. August und dem 18. Oktober 2009.

Da der Wahltag ein Sonn- oder Feiertag sein muss (§ 16 Bundeswahlgesetz), hätte die Wahl zum nächsten Deutschen Bundestag am 23., 30. August, 6., 13., 20., 27. September, 3. (Tag der Deutschen Einheit), 4., 11. oder 18. Oktober 2009 stattfinden können. Die zusätzliche Überlegung, dass Wahltermine nicht mit den Hauptferienzeiten kollidieren sollen, führte schließlich zu der getroffenen Entscheidung.

Änderung der Wahlkreiseinteilung

Mit Gesetz vom 17. März 2008 wurden 31 Wahlkreise neu abgegrenzt. Die Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen verlieren jeweils einen Wahlkreis, Niedersachsen und Baden-Württemberg gewinnen je einen dazu.[4]

Siehe auch: Liste der Bundestagswahlkreise 2009

Wahlbeobachtung durch die OSZE

Erstmals wird die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) auf Einladung der Bundesregierung von Mitte September bis Anfang Oktober ein Team von zwölf Wahlbeobachtern nach Deutschland zur Beobachtung der Bundestagswahl entsenden.[5]

Mitgliederzahl des 17. Deutschen Bundestags

Der 17. Deutsche Bundestag wird – vorbehaltlich eventueller abweichender Regelungen im Bundeswahlgesetz (bspw. Überhangmandate, Listenerschöpfung) aus 598 Abgeordneten bestehen. Eine Wahlgesetzänderung zur Beseitigung der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 zum negativen Stimmgewicht für verfassungswidrig erklärten Regelungen der Sitzverteilung durch parteiinterne Kompensation von Überhangmandaten wurde am 3. Juli 2009 mit Stimmen der CDU, CSU, SPD und FDP abgelehnt.

Parteien

Zur Wahl treten insgesamt 27 Parteien mit Landeslisten an, mehr als bei jeder anderen Bundestagswahl zuvor.

Wahlvorschläge durften Parteien einreichen, die

  • seit der letzten Wahl durchgehend mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag vertreten waren (SPD, CDU, FDP, Linke, Grüne, CSU)
  • seit der letzten Wahl durchgehend mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landesparlament vertreten sind (obige Parteien und NPD, DVU)
  • oder vom Bundeswahlausschuss als Parteien anerkannt wurden.

Die Entscheidung über die Anerkennung als Partei erfolgte in der ersten Sitzung des Bundeswahlausschusses am 17. Juli 2009; von 49[6] politischen Vereinigungen und Parteien, die ihre Beteiligung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist anzeigten, wurden 21 als Parteien anerkannt.[7]

Die Parteien hatten bis zum 23. Juli 2009 um 18 Uhr ihre Wahlvorschläge (Landeslisten und Kreiswahlvorschläge) einzureichen, über deren Zulassung die Landes- bzw. die Kreiswahlausschüsse am 31. Juli 2009 entschieden. Dabei wurden Landeslisten von 27 Parteien zugelassen. Die als Partei anerkannte Demokratische Volkspartei Deutschlands (DVD) reichte keine Landeslisten ein, die eingereichten Landeslisten der Freien Union wurden alle abgelehnt. Alle anderen anerkannten Parteien treten auch mit mindestens einer Landesliste an.

Am 6. August 2009 wies der Bundeswahlausschuss vier Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse über die Nichtzulassung von Landeslisten zurück. Den betroffenen anerkannten und nicht anerkannten Parteien bleibt nur der Weg des Wahlprüfungsverfahrens nach der Bundestagswahl. Das geltende Verfahren wurden von Rechtwissenschaftlern als rechtlich problematisch, einige der Entscheidungen als fehlerhaft kritisiert.[8] [9]

Landeslisten

Personalentscheidungen der Parteien

Als erste Partei hat sich die SPD offiziell auf einen Spitzenkandidaten festgelegt: Am 7. September 2008 nominierte der Parteivorstand Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier als Kanzlerkandidaten. Dieser wurde auf dem Sonderparteitag der SPD am 18. Oktober 2008 in Berlin von der Partei offiziell als Kanzlerkandidat bestätigt.[10]

Es wird davon ausgegangen, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut als Kanzlerkandidatin der CDU/CSU antreten wird, auch gilt es als sicher, dass FDP-Chef Guido Westerwelle erneut als Spitzenkandidat antritt.

Bei Bündnis 90/Die Grünen wurden Fraktionschefin Renate Künast und ihr Stellvertreter Jürgen Trittin am 16. November 2008 als Führungsspitze für den Wahlkampf nominiert.

Bei der Linken hat Parteichef Lothar Bisky 2005 erklärt, nicht noch einmal für den Bundestag zu kandidieren. 2009 werden die Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi und Oskar Lafontaine, der gemeinsam mit Bisky auch den Parteivorsitz stellt, Die Linke erneut in die Bundestagswahl führen. Sie wurden auf dem Parteitag der Linken am 21. Juni 2009 in Berlin bestätigt. Parallel dazu tritt Lafontaine als Ministerpräsidentschaftskandidat für Die Linke im Saarland an. Die Landtagswahl findet einen Monat vor der Bundestagswahl statt.

Einzelnachweise

  1. Anordnung über die Bundestagswahl 2009. In: Bundesgesetzblatt 2009 I Nr. 1, S. 2. 8. Januar 2009, abgerufen am 17. Januar 2009.
  2. Schäuble: Bundestagswahl am 27. September 2009. In: HAZ.de. 4. September 2008, abgerufen am 13. November 2008.
  3. Bundeskabinett bestimmt den Tag der Europawahl und empfiehlt dem Bundespräsidenten das Datum für die Bundestagswahl. In: bmi.bund.de. 10. Dezember 2008, abgerufen am 21. Dezember 2008.
  4. Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz
  5. OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland, in Der Spiegel online, am 9. August 2009
  6. a b c d Roderich Egeler (Bundeswahlleiter): 49 Parteien und politische Vereinigungen haben Beteiligung an der Bundestagswahl angezeigt, Pressemitteilung vom 30. Juni 2009
  7. Bundeswahlleiter: 29 Parteien können an Bundestagswahl 2009 teilnehmen: Übersicht über als Parteien anerkannte politische Vereinigungen im Bundeswahlausschuss, Pressemitteilung vom 17. Juli 2009
  8. Warum die Premiere des Wahlleiters zur Farce geriet, in Der Spiegel online, am 7. August 2009
  9. Parteienrechtsexperte kritisiert Bundeswahlausschuss, in Der Spiegel online, am 8. August 2009
  10. Frank-Walter Steinmeier zum SPD-Kanzlerkandidaten gewählt. In: SPD.de. 18. Oktober 2008, abgerufen am 13. November 2008 (Pressemitteilung 559/08).