Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen
Die Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen, eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft, besteht seit dem 1. August 1974 zwischen den Gemeinden Eppingen, Gemmingen und Ittlingen. Da der dadurch geschaffene Verwaltungsraum mehr als 20.000 Einwohner zählte, wurden dieser Verwaltungsgemeinschaft neue Zuständigkeiten übertragen.
Entstehung
Nach Verhandlungen zwischen den beteiligten Gemeinden wurde am 26. Juni 1974 die Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) von den Bürgermeistern Peuckert (Eppingen), Reiner (Gemmingen) und Beurer (Ittlingen) unterzeichnet. Nach diesem Vertrag hat die Stadt Eppingen die Funktion der erfüllenden Gemeinde übernommen.
Funktion
Da die neue Große Kreisstadt Zuständigkeiten bekam, die vorher beim Landratsamt Heilbronn lagen, spricht man auch vom kleinen Landratsamt in Eppingen. Die neuen Zuständigkeiten beziehen sich auf Baugenehmigungen und die Aufstellung des Flächennutzungsplans, den Bereich des Ordnungsamtes mit Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten, Sammlungsrecht, Gewerberecht, Polizeirecht, Sprengstoff- und Waffenrecht.
Organ
Der Gemeinsame Ausschuss ist das Organ der Verwaltungsgemeinschaft, besetzt mit Vertretern der beteiligten Gemeinden.
Literatur
- 25 Jahre Gesamtstadt Eppingen. Stadt Eppingen, Eppingen 1997, S. 14