Zum Inhalt springen

Generalinspekteur der Bundeswehr

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Februar 2004 um 19:02 Uhr durch 80.128.52.107 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist der ranghöchste General der Bundesrepublik Deutschland. Er ist militärischer Berater des Bundesverteidigungsministers und der Bundesregierung. Er ist dem Verteidigungsminister für die Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung verantwortlich und hat an seiner Seite je einen Inspekteur für Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst und Streitkräftebasis. Er steht dem Führungsstab der Streitkräfte (FdS) vor.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr wird vom jeweiligen Bundesverteidigungsminister ernannt und hat seinen Dienstsitz beim Bundesministerium der Verteidigung in Bonn.
Der erste "Generalinspekteur der Bundeswehr" wurde am 1. Juni 1957 ernannt.

Die Generalinspekteure der Bundeswehr seit 1957

Siehe auch: Bundeswehr