Niedriglohn

Arbeitsentgelt eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, das sich knapp oberhalb oder unter der Armutsgrenze befindet
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Niedriglohn bezeichnet einerseits die Bezahlung eines Beschäftigten unterhalb des Tariflohnniveaus in Deutschland, andererseits einen Lohn, der auch bei Vollzeitbeschäftigung das Existenzminimum nicht sichert. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden schließlich Kombilohnmodelle vorgeschlagen, bei denen ein Niedriglohn-Arbeitsplatz durch staatliche Zuschüsse vor allem für Langzeit-Arbeitslose attraktiv gemacht werden soll.

Aktuelle Diskussion

Die Diskussion um Niedriglöhne und die politische Forderung nach einem Niedriglohnsektor in der bundesdeutschen Wirtschaft gibt es seit den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Eng damit verbunden ist die Debatte um eine Absenkung des Niveaus der Sozialhilfe, um beschäftigungslosen Menschen verstärkte "Anreize" zu geben, einen niedrig entlohnten Job anzunehmen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass es bestimmte Tätigkeiten gibt, deren Wertschöpfung nicht zum Erreichen des Existenzminimums ausreicht. Für diese Tätigkeiten existiert in Deutschland kein Arbeitsmarkt, da kein Anreiz besteht, diese aufzunehmen (anders als z. B. in den USA bei den "Working Poor").

Um gering qualifizierten Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu bieten und ihnen trotzdem entsprechend dem bundesdeutschen Lebensstandard eine menschenwürdige Existenz zu sichern, tauchen im Rahmen der Diskussion um Niedriglöhne immer wieder Kombilohnmodelle (wissenschaftlich "negative Einkommensteuer") auf, die eine Ergänzung um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der Sozialhilfe vorsehen. Es handelt sich letztlich um die Subventionierung von Löhnen.

Pro

Staatlich subventionierte Niedriglohnjobs sind eine Alternative zu reinen Transferzahlungen aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Befürworter sehen eine Vielzahl von Vorteilen:

  • Ehemalige Langzeitarbeitslose sind in den Erwerbsprozess wieder eingegliedert: Sie erledigen sinnvolle Arbeit und haben am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung, als sie durch Arbeitslosen- und Sozialhilfe alleine hätten. Dieses Geld entspricht zusätzlicher Kaufkraft, die das Wirtschaftswachstum anregt.
  • Den Großteil des Niedriglohns bezahlt der Arbeitgeber: Der Steuerzahler spart Geld, weil weniger Arbeitslosen- und Sozialhilfe gezahlt werden muss.
  • Niedriglohn-Arbeitnehmer haben bessere Chancen, sich zu beweisen und einen gutbezahlten Arbeitsplatz zu finden.
  • Niedriglöhne können ein Mittel sein, ältere arbeitslose erwerbsfähige Personen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern und dadurch die Rentenkassen entlasten (durch weniger Frühverrentung).
  • Niedriglohn-Arbeitnehmer haben keine Zeit für Schwarzarbeit.
Die folgenden Argumente scheinen vorzuschlagen, in Deutschland das Lohnniveau von Estland durchzusetzen. Das fordert niemand.
Die Befürworter sehen darin eine Möglichkeit die Wirtschaft im eigenen Land wieder auf die Beine zu bekommen. Denn durch die niedrigeren Löhne verbessern sich die Bedingungen der Unternehmen und auch für Investoren wird der Standort wieder interessanter.
Durch eine vergleichbare Produktivität und geringe Handelsschranken, aber ein Lohnniveau, das nur einen Bruchteil des deutschen Lohnniveaus beträgt, begann in den 1990er Jahren ein Abwandern von Arbeitsplätzen nach Mittel- und Osteuropa, insbesondere in Staaten mit einfachen Steuermodellen und geringen Steuern, etwa nach Estland oder die Slowakei, aber auch nach Ostasien. Dies würde auch in Deutschland funktionieren, so die Überzeugung der Befürworter von Niedriglöhnen. Ob Erfahrungen der Vergangenheit, dass damalige Verlagerungen von Fertigungsstandorten, etwa in der Textilfertigung oder Automobilfertigung, wirtschaftlich nur wenig Erfolg hatten bzw. sogar zu Rückverlagerungen führten, auf den heutigen Stand der Produktivität und Infrastruktur dieser Länder übertragbar bleibt, lässt sich angesichts des rasanten Fortschritts dort anzweifeln.
Gerade Exportnationen wie Deutschland müssten international konkurrieren, während der Binnennachfrage weniger Bedeutung geschenkt werden müsse, als anderen Märkten.

Contra

Vor allem die Gewerkschaften sind Gegner staatlich subventionierter Niedriglöhne: Sie befürchten, dass das allgemeine Lohnniveau sinkt und der Steuerzahler letztlich die Erträge der Arbeitgeber steigert, falls Niedriglöhne durch Lohnkostenzuschüsse ausgeglichen werden. Daher kritisieren die Gewerkschaften Bestrebungen zur Einführung eines Niedriglohnsektors stark und versuchen ihn mit allen Mitteln zu verhindern.

Auch einige Wirtschaftswissenschaftler, wie z. B. Heiner Flassbeck, glauben nicht, dass Niedriglöhne in den westlichen Industriestaaten eine positiven Effekt haben würden. Sie gehen eher von einem negativen Effekt aus, da ihrer Meinung nach durch die niedrigeren Einkommen auch die Nachfrage verringert würde. Dies führt zu Einnahmerückgängen der Industrie, welche zu mehr Arbeitslosigkeit führen kann. Weiterhin wird argumentiert, dass dies zu einer Spirale ohne Ende wird. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Druck hoher Löhne die Unternehmen zu vermehrten Innovationen getrieben hat, die wesentlich dafür waren und sind, die bundesdeutsche Volkswirtschaft im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu halten.

Daher plädieren Kritiker des Niedriglohns für die gesetzliche Festlegung von Mindestlöhnen wie es in einigen Staaten der Europäischen Union und anderswo und in der BRD im Baugewerbe bereits geschehen ist.

Im Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2003 wird die Einführung eines Mindestlohn abgelehnt. Das Ratsmitglied Jürgen Kromphardt hat sich jedoch dieser Position nicht angeschlossen und bringt eine skeptische Postion zu Niedriglöhnen (S. 375-378) zum Ausdruck.

Löhne, die durch einen hohen wirtschaftlichen Druck und bedingt durch geringe staatliche Reglementierung weit unter international üblichem Niveau liegen, werden als Billiglöhne bezeichnet.

Niedriglohn in Ostdeutschland

Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Aufbau Ost in Deutschland im Jahr 2004 wurde vorgeschlagen Sonderwirtschaftszonen zu errichten, in denen dann Niedriglöhne gezahlt werden könnten. Noch ist vollkommen unklar, ob diese Art der Subvention mit dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar wäre.

Lohnwucher

In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte werden Niedriglohnvereinbarungen dann als unzulässig angesehen, wenn sie vom "ortsüblichen" Lohn erheblich abweichen. Als ortsüblich in diesem Sinne werden regelmäßig die in den einschlägigen Tarifverträgen vorgesehenen Mindestlöhne angesehen. Unterschreitet der vereinbarte Lohn den Tariflohn um 30% oder mehr, wird in der Regel Sittenwidrigigkeit der Lohnregelung wegen Lohnwuchers angenommen, mit der Folge, dass stattdessen der Tariflohn zu zahlen ist (und bis zur Grenze der Verjährung nachzuzahlen ist). Unterschreitet der vereinbarte Lohn aber "nur" die geltenden Sätze der Sozialhilfe ohne in einem auffälligen Mißverhältnis zu vergleichbaren Tariflöhnen zu stehen, so soll das alleine nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts noch kein ausreichender Grund sein, Lohnwucher annehmen zu können.