Diskussion:Hoch auf dem gelben Wagen

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Ginness in Abschnitt Textvarianten

Nationalhymnenersatz?

Wurde das nicht mal anno dunnemal bei irgendeinem Staatsempfang in Afrika von der Kapelle fälschlicherweise als Deutsche Nationalhymne geblasen? --Spuerhund 21:05, 29. Sep 2006 (CEST)

Nee, ich glaube, Du meinst den Umstand, dass irgend ein findiger Wessi- Journalist der Ägyptischen (?) Staatsempfangskapelle beim Besuch von Walter Ulbricht die Noten von "Guter Mond, du gehst so stille" untergejubelt haben soll, als "die heimliche deutsche Nationalhymne" - und, so sagt die Legende, die haben das dann wirklich gespielt. Das muss so 1968 gewesen sein. --Ginness 22:36, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Textvarianten

Der erwähnte Walter Scheel singt einen anderen Text.

Er läßt den 4. Vers ganz weg. Nur der 3. Vers ist gleich.

anstelle von

   Berge und Wälder und Matten,
   Wogendes Aehrengold. —
   Möchte wohl ruhen im Schatten,
   Aber der Wagen rollt.

singt er ungefähr: Berge, Wiesen und Wälder rauschen an mir vorbei ich möchte ja so gerne noch bleiben

Genau weiß ich es nicht, ich kenne es von durch eine Schallplatte von meiner Oma, die habe ich seit den 80er-Jahren nicht mehr gehört.

Kann jemand den genauen Walter Scheel-Text wiedergeben? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.150.45.196 (DiskussionBeiträge) 03:35, 8. Mai 2008)

Das Problem ist wohl glaube ich, dass der Artikel das originale Gedicht von Baumbach wiedergibt, während die "Quasi-Volkslied"-Fassung in der Regel davon abweicht. [1] ist näher an der Lied-Fassung. Soweit ich mich entsinne, ist es diese Textfassung, die von Scheel gesungen wurde; ob er alle vier Strophen sang, weiß ich jetzt nicht mehr. --FordPrefect42 13:56, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Scheels Fassung lautet:

Hoch auf dem gelben Wagen Sitz' ich bei'm Schwager vorn. Vorwärts die Rosse traben, Lustig schmettert das Horn. Felder, Wiesen und Auen, Leuchtendes Ährengold. — Ich möcht´ so gerne noch schauen, Aber der Wagen rollt.

Kokp18 (falsch signierter Beitrag von Kokp18 (Diskussion | Beiträge) 11:45, 29. Sep. 2008)

So, jetzt nochmal langsam und zum Mitschreiben: die Behauptung, es gäbe eine eigene Textfassung in der Aufnahme von Walter Scheel, ist schlicht nicht haltbar. Es gibt eine Textfassung, die in Volksliederbüchern weit verbreitet ist, und die von Baumbachs Originaltext abweicht. Genau diese Textfassung ist z.B. im Liederbuch Unser fröhlicher Gesell, Möseler/Wolfenbüttel, Auflage von 1964 abgedruckt, also 10 Jahre vor Scheels Aufnahme (Scheel läßt lediglich die letzte Strophe weg). Diese Textfassung wird in der Regel mit dem Vermerk "© 1923 Verlag Richard Birnbach, Berlin" abgedruckt. Da Höhnes Vertonung auf 1922 datiert ist, ist es plausibel anzunehmen, dass die Textänderungen vom Komponisten bei der Vertonung vorgenommen worden. Dies würde dann ferner bedeuten, dass diese Textfassung nicht so ohneweiteres abgedruckt werden darf, da sie als Bearbeitung durch das Copyright geschützt ist (Höhne starb 1968, Schutzfrist läuft also 2038 ab). Wenn jemand etwas anderes zur Quellenlage beitragen kann, bitte hier mit Beleg posten. --FordPrefect42 18:25, 24. Mai 2009 (CEST)Beantworten


Der Link steht schon bei den Weblinks, nämlich bei [*http://www.ingeb.org/Lieder/HochAufD.html] --Ginness 22:47, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten


Mir ist grade aufgefallen, dass in der populären Version öfters die Interjektion "ja" auftaucht, wohl aus rhythmischen Gründen ("Ich möchte ja sogerne noch schauen", "Ich bliebe ja so gerne bei der Linde" etc. Weiß jemand, ob das von Höhne so vorgesehen war, er hat ja ein Gedicht vertont, da macht man so was öfters... --Ginness 23:11, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Sinnlos im Weltraum

Wird dort auch gesungen....könnte man ja erwähnen...Das fehlende Fragment. (nicht signierter Beitrag von 87.161.237.106 (Diskussion) 02:20, 25. Jun. 2008)


etwa so?

Tief in der Untertasse

sitz ich beim Alien vorn

Und weil ich den Weltraum hasse

Fühl ich mich hier ganz schön verlor'n

Kometen und Asteroiden, leuchtende Galaxien

sinnlos im Weltraum gebliehihihben,

Aber das Raumschiff fliegt hin

Stegreifdichtung vom--Ginness 22:59, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten


Ergänzung

Über die stinkenden Blüten, die das deutsche Urheberrecht gerade im Bereiche lebendiger Volkskultur hervorbringt (2) möchte ich nicht viel Worte verlieren, ABER darauf hinweisen, daß die hier dargestellte Version des Liedes einige Holprigkeiten des Versmaßes und der musikalischen Wortbehandlung enthält, derer sich der Volksmund in verschiedenen Regionen des deutschen Sprachraums durch volksliedtypisches "Zurechtsingen" längst entledigt hat. (3)
So existieren an den betreffenden Stellen folgende Varianten (Variante jeweils in Großbuchstaben und g e s p e r r t:

...
Jubelt und lacht und tollt. 
I C H bliebe so gerne bei der Linde,
Aber der Wagen rollt. 



...
Lacht ein Gesichtchen S O hold. 
I C H  möchte so gern noch bleiben,
Aber der Wagen rollt. ...



...
Sitzt einmal ein Gerippe
Hoch auf dem Wagen vorn,
Trägt statt D E R Peitsche die Hippe,
Stundenglas statt D E M Horn  (interessante Dativ-Verwendung, die immer seltener wird)
Ruf' ich: „Ade N U N ihr Lieben,
Die ihr noch H I E Rbleiben wollt;
Gern wär' ich selbst noch geblieben, (Apostrophierung musikalisch widersinnig! bekannt auch als: "Ich wäre ja so gerne noch geblieben ...)
Aber der Wagen rollt.




Den mechanistischen Abzählfanatikern unter den Sprachforschern sei an dieser Stelle mitgeteilt, daß das Versmaß musikbezogener Dichtung sich häufig nach anderen (weniger Sprach-, mehr musikorientierten) Gesetzmäßigkeiten entfaltet, die sich trockener. lediglich abzählender Linguistik nur selten zu erkennen geben, ja, ihr mitunter sogar direkt zu widersprechen scheinen, ohne im GESAMTkontext von Text/Musik/Vortragspraxis/Rezeptionsgeschichte als "falsch" bezeichnet werden zu können ...


Überdies: Gibt es denn überhaupt BEWEISE für die alleinige(!!!) Autorschaft des angeblichen Textdichters???? (Wenn ja, dann sollten sie konkret benannt werden (z.B. unzweifelhafte, logisch widerspruchsfreie Fakten??), oder die Behauptung als VERMUTUNG (oder Wunschdenken ;-) ) eindeutig deklariert werden. Alles andere wäre methodisch unseriös und manipulativ zu nennen, sowohl innerhaalb einer Enzyklopädie, wie auch außerhalb.
(Es ist heute "beliebte Praxis" einiger auf Zerstörung fremder Volkskulturen abzielender Kreise (4), der tradierten Volksdichtung plötzlich und im Nachhinein Authoren unterzuschieben (da eine widerlegung solcher Behauptungen meist schwierig, bis unmöglich ist - das ist ja gerade das Wesen der Volkskunst, daß ihr Autor i.d.r. anonymus bleibt(!) - deshalb ist sie der schiere Tummelplatz für Winkeladvokaten aller Art und jeden Kalibers(!), um damit die Volksdichtung fremder Völker juristisch in die eigenen Hände zu bekommen (eine besonders infame Form verdeckter Kriegführung gegen andere Kulturen und Völker, nämlich durch Unterminierung und/oder Vereinnahmung und widersinnige Instrumentalisierung der fremden Kultur für die eigenen Zwecke und Ziele - z.B.: uralte Volkslieder werden durch "Bearbeitung" plötzlich angeblich GEMA-pflichtig, Unbeteiligte ziehen Nutzen aus juristisch artifiziell konstruierten (Mit-)"Authorschaften", siehe die zahllosen "Bearbeitungen" beispielsweise(!!) uralter irischer Volksmusik!!!) und/oder aus der Kette von TEILauthoren von Volkskunst und dem eigenen Argumentationsziel dienliche Teilaspekte des Entstehungsprozesses eines Kunstwerkes willkürlich herauszugreifen (oder solche Aspekte gar zu erfinden??), der Volkskunst untergeschobene, artefakte Pseudoerfindungen von mangelhafter Erfindungshöhe als essenziell und originär für das jeweilige Werk unter Ausnutzung der Mängel des Rechtssystems juristisch zu behaupten (auf die Unkenntis der großen Masse der Bevölkerung und die Feigheit der übrigen Experten spekulierend) und damit aus einem Volkskunstwerk ein Kunstwerk im Sinne bürgerlichen (letztlich römisch - imperialen, d.h. manipulativen) Rechtes hochzustilisieren, damit dieses wahnwitzige (Un-)Recht überhaupt erst zur Anwendung gebracht werden kann, das dann durhc seine Vorschriften jegliche lebendige Volkskultur mit hinweis auf angeblich "verletzte" "Urheber""rechte" als "rechtswidrig" unterbindet.. (Pardon, aber hier kann man nur noch mit einem Übermaß an Gänsefüßchen arbeiten ...
Legt man an diese in den letzten 25 Jahren immer häufiger zu beobachtenden Vorgänge das Kriterium des Brechtschen "Wem nützt das?" und aufgrund ihrer mathematisch ausreichenden Häufigket die Regeln der Gaussschen "Normalverteilung" an, so wird schnell ersichtlich, daß es sich dabei nicht um bloße Zufälle handeln KANN und daß die Zielrichtung derartiger Machenschaften ziemlich genau zu spezifizieren ist: Die Zerstörung aller Kulturen, die nicht die "eigene" der jeweiligen Betreiber derartiger Machenschaften sind. Bei genauem Hinsehen ist dieser Kreis von Personen relativ genau zu verifizieren, allerdings aufgrund momentaner gesellschaftlicher Tabus schwierig zu benennen.
Insofern erscheint der Artikel als noch nicht einmal im Rohbau fertig.

(1), ursprünglich von den Naszis und ihren Sympathisanten ausgeheckte, von ihren (heimlichen, bzw. unheimlichen Nachfolgern aber fortgeschriebene!!)
(2)(es ist das WESEN von Volksliedern, daß sie vom Volke "zurechtgesungen" werden und es ist nicht nur logisch absurd, sondern schlichtweg verbrecherisch (also typisch faschistisch) wenn irgendjemand versucht, diesen Prozeß der Bildung einer Volkskultur zu unterbinden, indem er mittels der Prinzipien jenes seit den dreißiger Jahren praktizierten, geisteskranken Urheber"rechtes" versucht, die Kultur der Völker zu zerstören, indem die freie Entfaltung und Weitergabe der Ideen, der Überlieferung, die lebendige, nicht archivarische, sonderrn praktizierte Bewahrung und ungehinderten(!!) Verbreitung und dem Prozess lebeniger, barrierefreier Kommunikation und Verarbetigun von Kunst aus unangemessen-eigennützigen Gründen (totale Kontrolle des Kulturlebens eines Volkes durch eine Handvoll Neurotiker und Ausbeutung des kollektiven Bewußtseins ganzer Völker durch einige wenige, die sich in völliger Selbstüberschätzung als geistig unabhängig von der vor ihnen bereits erfolgten geistig-kulturellen Menschheits- und Volksleistung wähnen - sonst würden sie nicht absurderweise auf "geistiges Eigentum" als einem Individualeigentum bestehen, sondern begreifen, daß "geistiges Eigentum immer nur als kollektives eigentum von vorgängern und Nachfolgern in erscheinung tritt, mit einer Ausnahme, nämlich gesetzt den Fall, es gäbe tatsächlich einen Schöpfergott, der in der Lage wäre, völlig ohne vorbilder aus sich selbt heraus zu erfinden ;-) ) juristisch unterbunden oder an weitgehend unerfüllbare Bedingungen geknüpft wird. <3> (3)(DAS ist Volkskultur und der Beweis dafür, daß der heutige Begriff des Urheberrechtes, der genau diesen lebendigen, kollektiven und auf Naturrecht basierenden Prozeß der Kulturentstehung zu Gunsten einiger hinterhältiger Geschäftemacher zu unterbinden sucht, ein künstlicher, volksfeindlicher ist, der die Realität von kollektiver Urheberschaft, die sich schließlich in der Einzelleistung nur VORÜBERGEHEND(!!) und zum nur VORLÄUFIGEN(!!) Abschluß steigert und deshalb nicht als singuläre Leistung gelten kann, zu unterbinden sucht.
(4)(wohl nach dem Motto: "Unter Blinden ist der Einäugige König, also suchen wir, alle außer unseren eigenen Leuten im übertragenen Sinne mittels Falsch-oder Unvollständiginformationen zu "blenden", damit wir infolgedessen dann vor dem Schaden der anderen selber besser dastehen ..."), Hella, Juli 2009